Weltraumüberwachungsradar und F-35A-Lenkflugkörper bewilligt
Die Haushälter des Bundestags geben grünes Licht für die Erweiterung des Weltraumüberwachungsradars sowie für Lenkflugköper der F-35A.
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Bevor Beschaffungen sichtbar werden, laufen im Hintergrund zahlreiche Schritte parallel: von der fachlichen Bewertung und finanziellen Einordnung bis hin zu intensiven Abstimmungen zwischen Ministerien und Parlament. Erst dieses Zusammenspiel schafft die Grundlage für belastbare Entscheidungen.
Hier finden Sie aktuelle Berichterstattung rund um das Thema 25-Millionen-Euro-Vorlagen.
Ob aus einer geplanten Beschaffung ein Auftrag wird, entscheidet sich nicht allein im Verteidigungsministerium. Bei größeren Vorhaben tritt ein zentrales Kontrollinstrument in den Mittelpunkt: die sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlage. Sie bindet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags verbindlich mit ein. Verträge können erst nach dessen Billigung rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Seit 1981 muss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vor dem Abschluss von Beschaffungsverträgen für Rüstungsgüter mit einem Finanzvolumen von mehr als 25 Millionen Euro (früher 50 Millionen D-Mark) seine Zustimmung geben. Deshalb berichtet das Verteidigungsministerium dem Gremium detailliert über alle bevorstehenden Abschlüsse mit entsprechendem finanziellem Volumen. Das Prozedere fußt auf einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 25. Mai 1981. Anlass für die erweiterte parlamentarische Kontrolle waren erhöhte Kosten bei der Beschaffung des Kampfflugzeugs Tornado. Gesetzlich festgelegt ist die Vorlagepflicht seit Juli 2022, und zwar durch Paragraf 54 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Paragraf 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (BwFinSVermG). Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind unter anderem Verträge für Betriebsausgaben, beispielsweise der Einkauf von Kraft- und Schmierstoffen oder die Bewachung von Kasernen und Liegenschaften.
Mit der Ausrufung der „Zeitenwende“ ist die Anzahl der 25-Millionen-Euro-Vorlagen kontinuierlich gestiegen. Waren es im Jahr 2023 noch 55 dieser Vorlagen, stiegt deren Zahl 2024 auf 97 und erreichte 2025 mit 103 ihren bisherigen Höchstwert. Für 2026 wird eine mit beiden Vorjahren vergleichbare Anzahl erwartet.
Der Haushaltsausschuss erhält das endverhandelte Vertragswerk in deutscher Sprache beziehungsweise den finalen Entwurf einer Regierungsvereinbarung nebst kurzer Erläuterung. Bei der Erläuterung handelt es sich um ein Anschreiben des Bundesministeriums der Finanzen an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Haushaltsausschusses. Das Verteidigungsministerium steuert eine Beschreibung ausgewählter Aspekte bei, die den Haushalt betreffen, sowie das endverhandelte, unterschriftsreife Vertragswerk.
Die Vertragsunterlagen können dabei schon mal 1.000 und mehr Seiten umfassen. Dabei bestimmt nicht das Finanzvolumen den Umfang der Verträge, sondern die technischen Anforderungen und vor allem die Komplexität der geplanten Beschaffungen.
Informationen für die 25-Millionen-Euro-Vorlagen kommen überwiegend aus dem jeweiligen Projektreferat des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Beim BMVg prüft anschließend die zuständige Fachabteilung die vorgelegten Unterlagen. Danach gehen die Dokumente in die Haushaltsabteilung des BMVg. Speziell bei Beschaffungsvorhaben über mehrere Jahre gilt es, die Zahlungsziele mit der mittelfristigen Finanzplanung abzustimmen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags ist der Fachausschuss für das Bundesfinanzministerium und kommuniziert nur mit diesem. Deshalb übergibt das BMVg seine 25-Millionen-Euro-Vorlagen an das Bundesfinanzministerium und informiert zeitgleich den Bundesrechnungshof, der Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben kann. Das Bundesfinanzministerium prüft die Unterlagen aus dem BMVg und sendet sie mit einem eigenen Anschreiben an den Haushaltsausschuss.
Bei Vorgesprächen mit den Berichterstattenden dieses Gremiums stehen Mitarbeitende des BMVg den Abgeordneten Rede und Antwort. Auf der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses stimmen dessen Mitglieder über die Vorlagen ab. Die Sitzungen des Haushaltsausschusses finden in der Regel hinter verschlossenen Türen statt. Ausnahmen gibt es lediglich dann, wenn Sitzungen als öffentliche Anhörungen angesetzt sind.
Der Haushaltsausschuss hat mehrere Möglichkeiten, sich einzubringen. So kann er zustimmen, aber weitere Informationen anfordern. Das bewirkt für das BMVg zum Beispiel sogenannte Berichtspflichten oder Auflagen. Bei Verträgen, die Optionen über zusätzliche Liefertranchen enthalten, darf das Gremium festlegen, dass diese Optionen erst nach seiner Zustimmung ausgelöst werden. Dadurch kann der Ausschuss mithilfe dieser als Maßgabebeschlüsse bezeichneten Vorgaben die Umsetzung von Verträgen begleiten.
In ein endverhandeltes Vertragswerk wird im Regelfall nicht eingegriffen, weil das neue Vertragsverhandlungen auslösen würde. Angesichts hunderter vom Parlament genehmigter Verträge und Milliarden Euro an gebilligten Haushaltsmitteln tragen sämtliche Beteiligten an dem 25-Millionen-Euro-Prozess eine hohe Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
| Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz, BwFinSVermG) |
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| Paragraf 5: Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung (3) Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, sind dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Billigung vorzulegen. Bis zur Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sind Verträge zu der entsprechenden Maßnahme schwebend unwirksam. |
Mehr Informationen über den Beschaffungsprozess der Bundeswehr finden Sie hier.
von Egbert Sass