Wie über große Bundeswehr-Projekte entschieden wird
Hinter aufwendigen Beschaffungen steht ein abgestimmter Prozess aus Prüfung, Abstimmung und parlamentarischer Entscheidung plus Kontrolle.
- Veröffentlichungsdatum
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in dieser Woche grünes Licht für die Beschaffung von Bergepanzern gegeben. Das Gremium billigte zudem eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mörsermunition sowie Systeme zur U-Boot-Jagd für Fregatten der Klasse F123.
Die Haushälter gaben grünes Licht für die Bestellung von Bergepanzern 3 A2 Büffel, einschließlich Zubehör und Vorratsteilen. Die Bundeswehr hatte Bergepanzer an die Ukraine als Unterstützungsleistung für ihren Abwehrkampf gegen den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands abgegeben. Nun werden Bergepanzer für die Bundeswehr in gleicher Stückzahl neu bestellt.
Die Wiederbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes Bundeswehrmaterial erfolgt in Absprache mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen aus dem Einzelplan 60 über den Titel, der für Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ukraine genutzt wird.
Der Bergepanzer 3 Büffel ist ein Unterstützungsfahrzeug, das auch den Kampfpanzer Leopard 2 abschleppen kann. Er verwendet dessen Fahrgestell, Bodenplatte, Gleiskettenlaufwerk und Triebwerk. Seine vorrangigen Aufgaben sind die Bergung von Fahrzeugen unter Gefechtsbedingungen und das Anheben schwerer Lasten, beispielsweise eines Panzertriebwerks.
Der Haushaltsausschuss stimmte des Weiteren einer Rahmenvereinbarung zu, die anteilig eine feste Beauftragung zur Beschaffung von „Mörsermunition Spreng, Leucht und Nebel“ im Kaliber 120 Millimeter vorsieht. Dieses Beschaffungsvorhaben sichert den Erstbedarf an Munition für das bereits in Beschaffung befindliche „System Indirektes Feuer kurze Reichweite“. Die Abrufmenge spiegelt einen Teil des durch die Ständige Arbeitsgruppe Munition aufgezeigten Erstbedarfs wider. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere den NATO-Vorgaben 2031 zur Einsatzbevorratung Rechnung getragen.
Gebilligt wurde zudem die Änderung des Grundvertrags im Projekt „Fregatte Klasse 123 – Sicherstellen der Einsatzverfügbarkeit“. Diese Vertragsänderung ermöglicht die Beschaffung und Einrüstung von Systemen zur U-Boot-Jagd und zur Torpedodetektion für Fregatten dieses Typs. Die mit dem Vertrag beauftragten Anpassungen am Führungswaffeneinsatzsystem werden auch im Erprobungs- und Ausbildungszentrum umgesetzt.
Die Maßnahme, welche aus dem Einzelplan 14 und dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert wird, soll die Fähigkeiten zur U-Boot-Jagd auf große Distanz erweitern und die Selbstverteidigungsfähigkeit der Fregatten verbessern. Mit dieser Maßnahme kommt Deutschland den NATO-Forderungen nach. U-Boote jagen und bekämpfen zu können, ist eine vom Bündnis geforderte Kernfähigkeit. Deutschland ist weltweit auf sichere Seewege angewiesen.
von Jörg Fleischer