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Bundeswehr/Julia KelmRüstung
Mit der Konzentration auf den Kernauftrag – die Landes- und Bündnisverteidigung - hat sich auch das Rüstungswesen angepasst: Modernisierung, Versorgungssicherheit und Bündnisinteroperabilität stehen im Fokus. Rüstung ist eine wesentliche Grundlage für einsatzbereite Streitkräfte, die verteidigungs- und abschreckungsfähig sind. Deshalb wurde das Beschaffungswesen verbessert, die Kooperation mit der Verteidigungsindustrie intensiviert und die internationale Zusammenarbeit in der Rüstung vorangetrieben.
Beschaffungswesen
2022 hat der russische Angriff auf die Ukraine die Priorität der Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag für die Bundeswehr wieder in den Mittelpunkt gerückt. Aufgrund dieser sicherheitspolitischen Lage in Europa muss das Beschaffungswesen der Bundeswehr grundlegend beschleunigt werden. Die Verteidigungsausgaben sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Mittel ermöglichen umfangreiche Großvorhaben und Nachbeschaffungen. Neue Instrumente und Verfahren bringen das Material schneller in die Truppe.
Nur eine gut ausgestattete Armee kann ihren Auftrag wirkungsvoll erfüllen. Das fängt bei der persönlichen Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten an.
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Bundeswehr/Patrick GrüterichZur Beschleunigung wurden sowohl organisatorische als auch gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Mit dieser Kombination aus deutlich höheren Finanzmitteln und neuen gesetzlichen Erleichterungen kann die Bundeswehr schneller und nachhaltiger ausgerüstet werden.
Rüstungskooperationen
Internationale Rüstungskooperationen steigern die Effizienz, Interoperabilität und industrielle Resilienz. Gemeinsame Entwicklungs- und Beschaffungsprojekte reduzieren Kosten und erhöhen somit die Verfügbarkeit sowie die Einsatzbereitschaft. Die Bundesregierung führt einen strategischen Dialog mit der Industrie, um Innovationen, Planung, Vergabe sowie Produktion zu beschleunigen und Lieferketten resilienter zu machen. Ziel ist es, Kapazitäten auszubauen, Dual-Use-Potenziale zu nutzen und Start-ups besser einzubinden. Konkrete Maßnahmen umfassen schnellere Beschaffungsverfahren, bessere Vernetzung von Auftraggebern und Zulieferern sowie gezielte Förderung von Produktionskapazitäten im Inland.
Der Kampfpanzer Leopard 2 gehört zur Panzerwaffe vieler NATO-Staaten. Das trägt zur Interoperabilität der Partnernationen bei, erleichtert die Ersatzteilversorgung und senkt Beschaffungskosten.
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Bundeswehr/Jana NeumannDie Zusammenarbeit mit der Ukraine bei Rüstungsprojekten markiert eine neue Phase. Hier entwickelte sich die Unterstützung von reinen Materiallieferungen hin zu einer tiefen industriellen Integration. Durch Joint Ventures wird nicht nur die ukrainische Verteidigungsindustrie vor Ort gestärkt, sondern die Einsatzerfahrungen der Ukraine laufen auch in gemeinsame Projekte ein und stärken damit die Innovationsfähigkeit in Deutschland.
Investitionsprüfung bei Unternehmen der SVI
Die Investitionsprüfung ist ein Verfahren, bei dem die Bundesregierung ausländische Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen überprüft. Es geht darum, dass ausländische Investitionen nicht zu einer Bedrohung für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung Deutschlands führen. Hintergrund dieser Prüfung ist beispielsweise der Schutz kritischer Infrastruktur, die Verhinderung von Spionage oder die Wahrung der technologischen Souveränität.
So wie in den meisten Industrieländern, gibt es auch in Deutschland gesetzliche Schutzmechanismen, um den Abfluss von sicherheitsrelevantem Know-how zu verhindern
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Bundeswehr/Marie Kellermann
Die rechtlichen Grundlagen für die Investitionsprüfung sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das Verfahren findet unter Federführung des Wirtschaftsministeriums statt. Das Verteidigungsministerium unterstützt bei der Investitionsprüfung, wenn Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie betroffen sind.