Als oberste Bundesbehörde des Ressorts – und als solche weder Kommandobehörde der Streitkräfte noch Verwaltungsbehörde der Bundeswehrverwaltung – obliegt dem Verteidigungsministerium die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Diese befinden sich an den Dienstsitzen in Bonn sowie in Berlin.
Als oberste Bundesbehörde – und als solche weder Teil der Streitkräfte noch der Bundeswehrverwaltung – obliegt dem Verteidigungsministerium die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr. Es gliedert sich in acht Abteilungen, darunter zwei Hauptabteilungen. Diese befinden sich an den Dienstsitzen in Bonn und Berlin.
Die Hauptabteilung Streitkräfte fokussiert sich auf Themen wie Militärstrategie, Einsatz und Operationen sowie Einsatzbereitschaft und Unterstützung der Streitkräfte. Sie untersteht dem Generalinspekteur der Bundeswehr. Hier werden die strategischen Grundlagen für den Einsatz der Streitkräfte, die militärische Gesamtverteidigung und die nationale territoriale Verteidigung geschaffen. Weitere Aufgaben sind das nationale Risiko- und Krisenmanagement zum Schutz deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland – falls diese in Gefahr sind und evakuiert werden müssen – in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt, Hilfeleistungen der Bundeswehr im In- und Ausland, Innere Führung und Reservistenangelegenheiten. Darüber hinaus steuert sie die Unterstützung der Truppe in den Bereichen Logistik, Führung und Sanitätsdienst sowie militärisches Nachrichtenwesen.
Die Hauptabteilung Aufwuchs verfolgt das Ziel eines zukunftsfähigen und resilienten militärischen und zivilen Personalkörpers, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Abschreckung und Verteidigung im Bündnis und zur Reaktion im internationalen Krisenmanagement sicherzustellen. Sie steuert die Gewinnung und Entwicklung von Personal sowie den Wehrersatz und die Personalstrategie. Die Verantwortung für den Komplex „Neuer Wehrdienst“ liegt ebenfalls in der Hauptabteilung Aufwuchs. Weiterhin verantwortet die Hauptabteilung Aufwuchs die Infrastruktur und den Liegenschaftsservice der Bundeswehr sowie Schutzaufgaben.
Die Abteilung Politik gestaltet und koordiniert die Sicherheits-, Verteidigungs-, Rüstungs-, Rüstungsexport- und Rüstungskontrollpolitik sowie das Themenfeld Bundeswehr und Gesellschaft im Verantwortungsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung. Sie steht in engem Austausch mit der Bundesregierung sowie internationalen Partnern und Organisationen (NATONorth Atlantic Treaty Organization, EUEuropäische Union, Vereinte Nationen, OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und bringt Positionen des BMVgBundesministerium der Verteidigung ein. Darüber hinaus verantwortet die Abteilung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) sowie die Mandate des Bundestages für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sie trägt so zur Strategiefähigkeit der Bundesregierung in der Zeitenwende bei und setzt den sicherheits- und verteidigungspolitischen Rahmen für die Bundeswehr.
Die Abteilung Rüstung ist für die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil zuständig. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Rüstungs- und Nutzungsprozess in der Bundeswehr und nimmt die ministerielle Fachaufsicht wahr.
Die Abteilung Innovation und Cyber verantwortet die Planung von Informationstechnik-Services in der Bundeswehr und treibt damit die Digitalisierung des Geschäftsbereiches BMVgBundesministerium der Verteidigung maßgeblich voran. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Forschung und Innovation, darunter Vorhaben zum Einsatz künstlicher Intelligenz.
Die Abteilung Haushalt stellt die Unterlagen für die Finanzplanung auf. Sie entwirft den für das Verteidigungsressort maßgeblichen Teil des Haushaltsplans – den Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) – und führt diesen nach Inkrafttreten aus. Ferner wirkt sie bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung mit und unterstützt die Leitung des BMVgBundesministerium der Verteidigung bei der strategischen Steuerung.
Die Abteilung Recht bearbeitet Rechtsthemen aus allen Abteilungen. Sie übernimmt die juristische Beratung in sämtlichen für das Ministerium relevanten Bereichen des Sicherheits- und Verteidigungsrechts: Staats- und Verfassungsrecht, Völker- und Europarecht, Nachrichtendienst- und Geheimschutzrecht, Dienst- und Arbeitszeitrecht, Datenschutz-, Beschaffungs- und Medienrecht. Zum Aufgabenfeld gehören die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und weiteren Regelungen, die Prüfung über die Einhaltung von Vorschriften, die Gestaltung von Verträgen sowie die Vertretung der Interessen des BMVgBundesministerium der Verteidigung im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Die Abteilung Zentrales nimmt neben den Organisationsaufgaben die administrativen Aufgabenanteile aus den bisherigen Abteilungen Cyber/Informationstechnik, Personal sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen wahr. Dazu zählen die ITInformationstechnik-Unterstützung und das Personalmanagement BMVgBundesministerium der Verteidigung sowie damit zusammenhängende Fragen der zivilen Personalführung, die sozialen Angelegenheiten sowie die Dienstleistungen BMVgBundesministerium der Verteidigung (Innerer Dienst).
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