R III 1 ES obliegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Federführung für Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Korruption, insbesondere für die Umsetzung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung.
Soweit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Bundeswehrangehörige oder Außenstehende zum Nachteil der Bundeswehr gehandelt haben (Hinweise auf Korruption, Betrug, Untreue und ähnliche Straftaten, die eine wirtschaftliche Schädigung der Bundeswehr zur Folge haben), werden diese Sachverhalte von R III 1 ES im Rahmen von Verwaltungsermittlungen untersucht.
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