Ein Soldat lässt eine Aufklärungsdrohne ALADIN per gezielten Wurf nach oben abheben.
© Bundeswehr/Pascal Warner
Kategorie25-Millionen-Euro-Vorlagen

Verteidigungsinvestitionen: Bewaffnung für F-35 und neue Aufklärungssysteme

Die Bundeswehr kann weitere Marschflugkörper für den Kampfjet F-35 beschaffen. Der Abschluss eines entsprechenden Vertrags wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags genehmigt. Auch die Mittel für den Ersatz oder die Einführung von verschiedenen Aufklärungssystemen, wie zum Beispiel Uranos KIKünstliche Intelligenz, wurden vom Ausschuss gebilligt.

Das Mehrzweckkampfflugzeug F-35A wird für die nukleare Teilhabe den Jagdbomber Tornado ablösen. Zudem soll die F-35 – so wie der Tornado – gegnerische Ziele am Boden bekämpfen und der eigenen Truppe Luftnahunterstützung leisten. Ab 2026 sollen die ersten Kampfjets in den USA ausgeliefert werden, um dort die fliegerische Ausbildung von Pilotinnen und Piloten zu ermöglichen. Am Luftwaffenstandort Büchel wird die F-35A ab 2027 stationiert.

Zur Bewaffnung werden künftig auch Marschflugkörper gehören. Im Juni hatte der Haushaltsausschuss bereits grünes Licht für die Beschaffung von Joint Strike Missiles (JSM) in einer Kooperation mit Norwegen gegeben. Nun hat der Ausschuss dem Kauf von weiteren Lenkflugkörpern dieses Typs zugestimmt. Mit der Erhöhung der Stückzahlen kommt die Bundeswehr auch den Forderungen der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitsziele zur Munitionsbevorratung nach.

Die JSM verfügt über ein fortschrittliches Missionsplanungssystem zur optimalen Nutzung der See- und Landgeografie. Sie nutzt ein hochpräzises Navigationssystem und die automatische Zielerkennung wird durch einen Infrarot-Bildsucher unterstützt. Die JSM ist ein Luft-Boden-System, das Bedrohungen an Land und auf dem Wasser bekämpfen kann.

Uranos KIKünstliche Intelligenz: Gefechtsfeldaufklärung für die Brigade Litauen

Mit Uranos KIKünstliche Intelligenz wird ein neuartiges System zur Überwachung großer Räume an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke mit Künstlicher Intelligenz entwickelt und beschafft. Das Ziel ist die Aufstellung eines KIKünstliche Intelligenz-gestützten Aufklärungsverbunds unbemannter Systeme für die taktische Ebene (Kampftruppenbataillone) zur Gefechtsfeldaufklärung. KIKünstliche Intelligenz-gestützt werden dabei große Mengen von Daten auf in der Luft und am Boden eingesetzten Sensorplattformen gesammelt und aufbereitet, um die Informationsüberlegenheit auf dem Gefechtsfeld zu erlangen. Uranos KIKünstliche Intelligenz soll zunächst die Panzerbrigade 45 in Litauen erhalten. Später wird das System allen Brigaden zur Verfügung stehen.

Erreicht wird das mit der Integration von marktverfügbaren Einzelkomponenten in ein Gesamtsystem. Zunächst werden parallel von zwei Herstellern acht Gesamtsysteme beschafft. Die Anfangsbefähigung soll zwischen 2026 und 2028 erreicht werden. Damit wird die Grundlage für den weiteren Ausbau des Systems geschaffen, um danach weitere Heeresbrigaden auszustatten.

Heron TP: Steigerung der Flugstunden

Am Fliegerhorst Jagel läuft eine Testphase für die Drohne German Heron TP (GHTP). Diese bewaffnungsfähige Drohne wird für Aufklärungsaufgaben genutzt und kann zur Unterstützung von Bodentruppen eingesetzt werden. Sie ist eine Übergangslösung bis zur Einführung der Eurodrohne. Insgesamt fünf Drohnen wurden auf der Grundlage eines Betreibervertrags geleast. Die Luftfahrzeuge könnten künftig einen wichtigen Beitrag zur Landes- und Bündnisverteidigung leisten und beispielsweise auch bei der Überwachung kritischer Infrastruktur eine Rolle spielen. Zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten kann das monatliche Flugstundenkontingent nun wesentlich erhöht werden. Der Haushaltsausschuss hat dem Änderungsvertrag zugestimmt.


Herstellung und Lieferung von ALADIN-Drohnen

Auch für die drohnengestützte Aufklärung im Nächstbereich hat der Haushaltsausschuss Investitionen gebilligt. So kann die Bundeswehr eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung einer hohen dreistelligen Stückzahl von ALADIN-Systemen schließen. Mit der Rahmenvereinbarung soll das Vorgängersystem dann schrittweise ersetzt werden. Mit ALADIN können Räume unmittelbar vor den eigenen Kräften überwacht und aufgeklärt werden. Die leichte Drohne ist in wenigen Minuten einsatzbereit und liefert optische Aufklärungsergebnisse in Echtzeit. Sie ist bei Tag und Nacht nutzbar. 

Neuentwicklung für NHNATO Helicopter-90-Seeraumüberwachungsradar

Der Prozessor des Seeraumüberwachungsradars der Marineversionen des Hubschraubers NHNATO Helicopter-90 muss altersbedingt neuentwickelt werden. Dieser Prozessor ist verantwortlich für die Erzeugung der Radarsignale sowie die Verarbeitung der Radarechos. Die am NHNATO Helicopter-90-Projekt teilnehmenden Länder Deutschland, Belgien, Italien und Niederlande beteiligen sich an der Investition der Neuentwicklung. Der deutsche Anteil wurde nun durch den Haushaltsausschuss bewilligt.

Ersatz der Testgeräte für Eurofighter-Radare

Zudem hat der Ausschuss die Finanzmittel zur Neuentwicklung und Lieferung von speziellen Sonderbetriebsmitteln und Testgeräten (Special to Type Tooling and Test Equipments, STTE) für das Eurofighter-Radar freigegeben. Die Testgerätschaften sind nötig für die Reparaturfähigkeit des Radars, die altersbedingt ersetzt werden müssen. Alle vier Eurofighter-Partnernationen beteiligen sich an der Ersatzbeschaffung. Das Radar ist der wichtigste Sensor zur Zielerfassung, Zielverfolgung und Zielbekämpfung. Es unterstützt den effektiven Einsatz der Luft-Luft-Lenkflugkörper und liefert die Zielunterstützung für die 27-Millimeter-Bordkanone des Kampfjets.

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung