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Sicherheitspolitische Herausforderungen dürfen nicht mehr isoliert oder vorwiegend unter militärischen Aspekten betrachtet werden. Nur ein gesamtstaatliches, über einzelne Politikbereiche hinausgehendes Sicherheitsverständnis sowie die dazugehörigen vernetzten sicherheitspolitischen Strukturen können Sicherheit im 21. Jahrhundert gewährleisten.
Der Vernetzte Ansatz bedeutet, dass die Ziele und Fähigkeiten relevanter Akteure in der Friedenssicherung besser aufeinander abgestimmt und ressortübergreifend ausgerichtet werden. Ein umfassender Ansatz beinhaltet daher politische, diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische und militärische Maßnahmen, die zur Krisenbewältigung eingesetzt werden.
Wichtig im Einsatz ist der Kontakt zur Zivilbevölkerung. Gemeinsame Projekte fördern Austausch und Verständigung.
Die Beteiligung am Kampf gegen die Terrororganisation IS„Islamischer Staat“, die EU- und UNUnited Nations-geführten Einsätze zur Friedenssicherung in Afrika bis hin zu Ausbildung in Niger und Stabilisierungsmissionen im Kosovo sind nur einige Beispiele für das breite Aufgabenspektrum der Bundeswehr.
Die Bundeswehr beteiligt sich an Peacekeeping-Missionen der Vereinten Nationen. Regelmäßig gehen deutsche Soldatinnen und Soldaten als Blauhelme in UNUnited Nations-Einsätze.
Tausende Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verrichten ihren Dienst im Ausland in sogenannten anerkannten Missionen. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Schutz der östlichen NATO-Verbündeten, die sich nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sehen.
In Litauen hat Deutschland die Führung der NATO-Battlegroup übernommen. Gemeinsam mit anderen Nationen wird die Ostflanke des Bündnisses geschützt.
Unter dem Stichwort Ertüchtigung ist die Bundeswehr auch Partner für Staaten in fragilen Regionen. Mit deutscher Unterstützung sollen Streitkräfte, Polizei oder staatliche Organisationen ausgewählter Länder zu einer eigenen Krisenprävention und -bewältigung sowie zur Friedenskonsolidierung befähigt werden. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt setzt das Verteidigungsministerium die von der Bundesregierung beschlossene Ertüchtigungsinitiative um. Im Jahr 2017 stehen dafür insgesamt 130 Millionen Euro bereit.
Partnerstaaten werden befähigt, selbst für die eigene Sicherheit zu sorgen.
Die Ertüchtigungsinitiative bündelt alle bisherigen Erkenntnisse, die in den vergangenen Jahren im Bereich des Krisenengagements gewonnen wurden. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten hierzu durch Ausbildung, Beratung und Ausstattungshilfe einen wichtigen Beitrag sowohl bei Regionalorganisationen als auch bei den ausgewählten Partnerstaaten.
Welche Rolle spielen Abrüstung und Rüstungskontrolle in einer Welt, die zunehmend etablierte Ordnungsstrukturen in Frage stellt? Gerade in Zeiten, in denen die militärische Gewalt auch nach Europa zurückgekehrt ist und im globalen Rahmen Räume ohne effektive staatliche Kontrolle größer werden und damit auch die Gefahr zunimmt, dass nichtstaatliche Akteure in den Besitz von Massenvernichtungswaffen kommen könnten, sind Rüstungskontrollabkommen unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Sicherheitspolitik.Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung wirken krisenpräventiv und konfliktverhütend.
Die Bundeswehr unterstützt bei der Umsetzung internationaler Rüstungskontrollabkommen und der Durchführung vertrauensbildender Maßnahmen.
Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung tragen zu einer stabileren internationalen Ordnung und einem effektiven multilateralen System bei. Zudem schafft die kooperative Organisation von Sicherheit zwischen Staaten Kontakte auf militärischer wie ziviler Ebene, die langfristig das gegenseitige Vertrauen stärken. Die Bundeswehr unterstützt mit Personal und Material die rüstungskontrollpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung.
Die Bundesrepublik hat die großen Chancen von bilateralen militärischen Kooperationen erkannt und diese über die vergangenen Jahre kontinuierlich ausgebaut. Die Nutzung gemeinsamer Kapazitäten spart Kosten und stärkt die Integration: auf der Ebene der NATO, aber auch bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) hin zu einer möglichen europäischen Verteidigungsunion.
Die deutsch-niederländische Zusammenarbeit ist ein Musterbeispiel für die europäische Streitkräfteintegration.
Gerade hier hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich wichtige Initiativen auf den Weg gebracht. Neben weiterer, bestehender Partnerschaften gilt zudem die Kooperation Deutschland-Niederlande als Musterbeispiel für eine gelungene militärische Streitkräfteintegration. Deutschland wird weiterhin verstärkt in europäische Verteidigungskooperationen investieren. Kein Staat und keine Organisation verfügt für sich alleine über die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen zu können. Nur im gemeinsamen Verbund ist dies Erfolg versprechend.
Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Das HVR sucht einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Interessen: den militärischen Notwendigkeiten bei der Kampfführung und der Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt. Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Abkommen werden für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz in das Bundesrecht überführt.
Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht) sind ebenfalls Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Völkergewohnheitsrecht entsteht durch allgemeine staatliche Übung (lat. consuetudo) und durch übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis). Während für den internationalen bewaffneten Konflikt zahlreiche Abkommen und auch völkergewohnheitsrechtliche Regelungen gelten, sind die Regeln des HVR für den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt bisher überschaubar geblieben.
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