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Die Verbesserungen der personellen und materiellen Ausstattung der Bundeswehr sind nur im Einklang mit steigenden Investitionen zu realisieren.
Die weitere Erhöhung des Verteidigungsetats ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Streitkräften, deren personelle und materielle Ausstattung dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr in Zukunft entspricht. Angesichts der gewaltigen sicherheitspolitischen Herausforderungen hat Bundeskanzler Olaf Scholz infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 die Zeitenwende ausgerufen. Auf Antrag der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag daher zusätzlich das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Modernisierung der Streitkräfte beschlossen.
Damit die deutsche Sicherheitspolitik handlungs- und gestaltungsfähig ist, benötigt die Bundeswehr angemessene Ressourcen. Mit den wiederholten Steigerungen des Verteidigungsetats wird die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiter gestärkt.
Um den internationalen Herausforderungen und dem gestiegenen Aufgabenspektrum der Bundeswehr Rechnung zu tragen, ist die Entwicklung sinkender Verteidigungsausgaben in den letzten Jahren umgekehrt worden. Um sowohl für die Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung als auch die internationalen Missionen gut gerüstet zu sein, braucht die Bundeswehr Investitionen – in Personal und Material.
Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.Artikel 87a Abs. 1 GG
Der Verteidigungshaushalt legt jedes Jahr fest, wie hoch die Ausgaben für Personal, Ausrüstung und Betrieb der Bundeswehr sein dürfen. Wie kommt er zustande und was ändert sich nun durch das sogenannte Sondervermögen von 100 Milliarden Euro?
Die Aufstellung des Bundeshaushaltes folgt festen Abläufen und Regeln. Die Bundesregierung legt das jährliche Haushaltsgesetz in Verbindung mit einem Haushaltsplan als Gesetzentwurf vor. Anschließend berät und beschließt der Deutsche Bundestag darüber. Mit dem Haushaltsgesetz wird auch der Haushaltsplan festgestellt. In diesem ist auch der Verteidigungshaushalt, der sogenannte Einzelplan 14, enthalten.
Die Aufstellung des Verteidigungshaushalts läuft jedes Jahr nach einem klar geregelten parlamentarischen Verfahren ab.
Mit über 50 Milliarden Euro im Verteidigungshaushalt 2023 und rund 8,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen können weitere wichtige Investitionen in bestmögliches Material und Ausrüstung für die Bundeswehr erfolgen. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in der Nacht vom 10. auf den 11. November 2022 beschlossen.
Die Ausgaben des Verteidigungshaushalts (Einzelplan 14 des Bundeshaushalts) unterteilen sich in vier grundlegende Kategorien: Betriebsausgaben, Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bundeswehr, Investive Ausgaben sowie Versorgungsausgaben. Der Etat ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, um den gewachsenen Anforderungen an die Bundeswehr nachzukommen.
Der Verteidigungshaushalt ist die Grundlage dafür, dass die Bundeswehr so ausgestattet ist, damit sie ihre wachsenden Aufgaben erfüllen kann.
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