Seit der russischen Invasion in die Ukraine ist klar: Die Bundeswehr muss schneller und effizienter modern ausgestattet werden. Das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) soll dazu beitragen, dass Ausrüstung und Material künftig schneller bei der Truppe ankommen. Ziel ist eine höhere Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
Russlands Überfall auf die Ukraine 2022 hat alles geändert: Erstmals seit dem Kalten Krieg sind Deutschland und seine Verbündeten wieder einer konkreten militärischen Bedrohung ausgesetzt. Die Bundeswehr legt ihren Fokus daher wieder auf ihren ursprünglichen Kernauftrag: die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Truppe hierfür schnell und modern auszustatten, ist wichtiger denn je.
Deshalb hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius angewiesen, das Beschaffungswesen der Bundeswehr massiv zu beschleunigen. Von der Planung über die Vergabe- und Vertragsverhandlungen bis hin zur Auslieferung an die Truppe: Schnelligkeit lautet das Gebot der Stunde. Wirtschaftsministerium und Verteidigungsministerium erstellten einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) und brachten ihn ins Kabinett ein. Der Entwurf wurde dort am 23. Juli 2025 beschlossen. Inkrafttreten soll das BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz Anfang 2026. Zuvor muss der Bundestag den Gesetzentwurf noch billigen.
Das vom Kabinett beschlossene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz zielt auf eine schnelle und moderne Ausstattung der Truppe ab.
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Kernelement des neuen Gesetzes ist eine Neufassung des schon jetzt gültigen Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) von 2022 mit umfassenden neuen vergaberechtlichen Erleichterungen. Denn während der Anwendungsbereich des aktuellen Gesetzes nur „Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit“ sowie zugehörige Bauleistungen umfasste, soll das BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz auch für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr überhaupt gelten. Durch verschiedene Ausnahmeregelungen, insbesondere im Vergaberecht, soll die Beschaffung insgesamt erleichtert und beschleunigt werden. Die Maßnahmen reichen dabei von vereinfachten Direktvergaben, über die Möglichkeit der Vereinbarung von Vorauszahlung bis hin zur Klarstellung des besonderen Stellenwerts von Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung mit Deutschlands Partnern. Wesentliche Regelungen des Entwurfs sind unter anderem:
Als Teil des Gesetzentwurfs sind zudem planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
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