Vier Soldaten schieben eine verletzte Person auf einer Trage liegend in ein Fahrzeug.
© Bundeswehr/Marco Dorow

Regeln des Krieges: Humanitäres Völkerrecht

Das Humanitäre Völkerrecht formuliert Prinzipien und Regeln für die Beteiligten bewaffneter Konflikte mit dem Ziel, menschliches Leid zu begrenzen. Dabei sucht es einen Kompromiss zwischen zwei gegenläufigen Interessen: einerseits militärische Notwendigkeiten zu berücksichtigen und andererseits das Prinzip der Menschlichkeit zu bewahren.

Das Humanitäre Völkerrecht, kurz HVR, und der internationale Menschenrechtsschutz ergänzen sich. Beide streben den Schutz des oder der Einzelnen an – allerdings in verschiedenen Situationen. Während der internationale Menschenrechtsschutz von Friedenszeiten ausgeht, stellt sich das Humanitäre Völkerrecht der Realität bewaffneter Konflikte. Die Idee: Der Kern der Menschenrechte, der „menschenrechtliche Mindeststandard“, darf auch in Zeiten bewaffneter Konflikte seine Gültigkeit nicht verlieren.

Das Humanitäre Völkerrecht gilt also in bewaffneten Konflikten – auch wenn diese von den Parteien nicht als Kriege angesehen werden. Förmliche Kriegserklärungen kommen heute immer seltener vor, was sich aus der völkerrechtlichen Ächtung des Krieges erklärt. Die Regeln des HVR sind von allen Konfliktparteien zu beachten, unabhängig von einer ausdrücklichen Kriegserklärung und unabhängig davon, welche Partei für den Ausbruch des Krieges verantwortlich ist. 

Das HVR enthält Bestimmungen zum Schutz von unbeteiligten Personen, Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt sowie Beschränkungen der Kriegsmethoden und -mittel. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind nach Artikel 25 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des Bundesrechts. 


Grundsätze des HVR

Geltungsräume, Regeln und Grenzen des HVR

Ursprünge des HVR

Das Humanitäre Völkerrecht bezieht sich auf Zeiten bewaffneter Konflikte und stellt damit eine Weiterentwicklung des Kriegsvölkerrechts – „ius in bello“, lateinisch für „Recht im Krieg“ – dar. Denn Regeln für den Krieg gibt es beinahe so lange wie Kriege selbst. Schon im Altertum gab es Regeln zur Einschränkung von Kriegführung, Kriegsmitteln und -methoden. Im Kampf Alexanders des Großen gegen die Perser achteten die Griechen Leben und persönliche Würde von Kriegsopfern als vorrangiges Gebot. Sie schonten Tempel, Priester und Gesandte der Gegenseite und tauschten Gefangene aus. Das Vergiften von Brunnen war geächtet.

Das moderne Humanitäre Völkerrecht hat seinen Ursprung in der Gründung des Roten Kreuzes im Jahr 1863 und der Annahme der ersten Genfer Rot-Kreuz-Konvention von 1864, dem Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten. Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Das Völkergewohnheitsrecht ist das ungeschriebene Völkerrecht. Es entsteht nicht durch eine direkte Gesetzgebung, sondern durch Gewohnheit, also die andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln aus der Überzeugung ihrer rechtlichen Verbindlichkeit. Beispiele sind das Verbot von Genozid, Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die gegenseitige Anerkennung des Luftraums als Staatsgebiet bis in 80 Kilometern Höhe oder die Seenotrettung von Geflüchteten.

Seit seinem Bestehen befindet sich das HVR in einem andauernden Entwicklungsprozess. Die wichtigsten Meilensteine markieren bisher die Haager Abkommen von 1899 und 1907, die vier Genfer Abkommen von 1949 sowie deren 1977 und 2005 verabschiedeten Zusatzprotokolle. Während die Haager Abkommen vor allem Regeln zur Kriegführung festlegen (Haager Recht), enthalten die Genfer Konventionen insbesondere Vorschriften zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung (Genfer Recht). Ein weiteres bedeutendes Abkommen ist das Haager Übereinkommen zum Schutz von Kulturgütern von 1954.

In den letzten Jahrzehnten sind beispielsweise hinzugekommen:

Viele Vorschriften der genannten Abkommen, beispielsweise das zum Schutz der Zivilbevölkerung, stellen heute für alle Staaten geltendes Völkergewohnheitsrecht dar. 
 

Schutz im Fokus des HVR: Schutzzeichen und andere Besonderheiten

Durchsetzung des HVR

Von grundlegender Bedeutung ist natürlich, dass die Regeln des Humanitären Völkerrechts auch eingehalten werden. Einige der wichtigsten Instrumente und Faktoren, die der Einhaltung dieser Regeln dienen können, sind:


Handbuch zum HVR

Die Zentrale Dienstvorschrift A-2141/1 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ dient den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeitenden der Bundeswehr als Handbuch für das in bewaffneten Konflikten anzuwendende Humanitäre Völkerrecht. Es beschreibt das Recht des bewaffneten Konflikts, wie es sich aus Sicht des Verteidigungsministeriums darstellt. Auf Lehrgängen, Übungen und in der allgemeinmilitärischen Ausbildung werden die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr über ihre völkerrechtlichen Pflichten und Rechte im Frieden und im Krieg unterrichtet. Für sie alle ist es Pflicht, die Regeln des Humanitären Völkerrechts zu befolgen.

Das Handbuch gibt einen Überblick zur historischen Entwicklung und zur Anwendung des Humanitären Völkerrechts. So werden zum Beispiel der Kombattantenstatus erklärt, legale sowie illegale Kampfmittel und -methoden vorgestellt oder der Schutz von Kriegsgefangenen und Kulturgütern behandelt. Dabei wird auf die einschlägigen völkerrechtlichen Dokumente verwiesen. In Verbindung mit dem Stichwortverzeichnis ist das Handbuch ein Nachschlagewerk – auch für die interessierte Öffentlichkeit.

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