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Auftrag der Operation Atalanta

Die Operation Atalanta soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

NAVFOR Somalia
EU-Militäreinsatz „Operation Atalanta“ (Quelle: EU-Rat)Größere Abbildung anzeigen

Im Rahmen der durch die EU festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völkerrechts ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta folgende Aufgaben:

  • Gewährung von Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe
  • im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet
  • Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, die Gefahren für maritime Tätigkeiten bergen
  • Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, auch mit Hilfe des Einsatzes von Gewalt
  • Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter.
  • Herstellung einer Verbindung zu den Organisationen und Einrichtungen sowie zu den Staaten, die in der Region zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias tätig sind, sowie zu der im Rahmen der Operation Enduring Freedom agierenden Seestreitkraft "Combined Task Force 150".

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Stand vom: 10.12.2008

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