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picture alliance/imageBROKERGSVP: Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der EU
Die Bundeswehr ist ein verlässlicher Partner und wichtiges Instrument der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in den vergangenen Jahren Strukturen geschaffen, um ihre Außen- und Sicherheitspolitik zu harmonisieren und gemeinsame Einsätze zur Konfliktverhütung und Stabilisierung durchzuführen. Mit ihren Einsätzen auf dem Balkan, in Afrika oder den maritimen Missionen hat die Europäische Union bewiesen, dass sie ihrem Anspruch, Sicherheit und Stabilität zu fördern, gewachsen ist. Die EU ist ein handlungsfähiger und anerkannter Partner im Internationalen Krisenmanagement geworden. Deutschland übernimmt zunehmend eine Führungsrolle bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).
Aktuelle Beiträge
Aktuelle Beiträge rund um das Thema Europäische Sicherheit und Verteidigung.
GSVP
Die GSVP macht die EU international in einem breiten Aufgabenspektrum handlungsfähig. Dazu zählen Krisenmanagement, Krisenprävention und Konfliktbewältigung sowie die Stabilisierung nach einem Konflikt. Ein Überblick über die Meilensteine europäischer Verteidigungspolitik.
Erste sicherheitspolitische Schritte
Der Aufbau gemeinsamer verteidigungspolitischer Strukturen in Europa gestaltete sich bis in die 1980er-Jahre schwierig. 1992 formulierten die sogenannten „Petersberg-Aufgaben“ erste sicherheitspolitische Ambitionen. Zu den Petersberg-Aufgaben gehören Missionen zur Friedenssicherung, Rettung und Stabilisierung sowie zur humanitären Hilfe, die auch heute noch als Orientierung und Planungsgrundlage bei EU-Missionen dienen. Im gleichen Jahr wurde mit dem Vertrag von Maastricht die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ins Leben gerufen, die ein erstes koordiniertes außenpolitisches Handeln der EU-Mitgliedstaaten ermöglichte.
Anfänge der ESVP
Während der Jugoslawienkriege in den 1990er-Jahren zeigt sich, dass die EU nur sehr begrenzt handlungsfähig war. Das gab aber einen wichtigen Impuls, ab den späten 1990er-Jahren die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu schaffen. Ein entscheidender Schritt hierzu war unter anderem die britisch-französische Initiative von St. Malo im Dezember 1998. Ihr Ergebnis: Die EU sollte befähigt werden, autonom Entscheidungen zu finden und eigenständig zu handeln – unterstützt durch militärische Kräfte, um auch eigenständig auf internationale Krisen reagieren zu können.
Im Kontext des Krieges im Kosovo wurden beim Treffen der Staats- und Regierungschefs während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 1999 in Köln konkrete Aspekte der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vereinbart und im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben. Mit EUFOR Concordia in Mazedonien (heute: Nordmazedonien) führte die EU 2003 ihre erste militärische Mission unter der ESVP durch. Im selben Jahr verabschiedete die EU die europäische Sicherheitsstrategie.
Mit ihren militärischen Missionen und Operationen zeigt die EU, dass sie Verantwortung für die europäische und globale Sicherheit übernimmt
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Bundeswehr/Martin PätzoldEntstehung der GSVP
Die ESVP ist seit 1999 ein eigenständiges Politik- und Handlungsfeld. Im Vertrag über die Europäische Union, der allgemein als Vertrag von Lissabon bekannt ist, wird seit 2009 die Entwicklung der neu so benannten Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entscheidend vorangetrieben. So wurde die Gründung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) unter der Führung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beschlossen, der die EU in auswärtigen Angelegenheiten berät und international repräsentiert. Zusätzlich enthält der Vertrag von Lissabon in Artikel 42.7 eine Beistandsklausel – ähnlich dem Artikel 5 des Nordatlantikvertrags von 1949, dem Gründungsdokument der NATO. Diese Beistandsklausel wurde im November 2015 zum ersten Mal vom damaligen französischen Präsidenten François Hollande nach den Terroranschlägen in Paris aktiviert.
Nach den Regeln des Vertrags von Lissabon (Artikel 42 bis 46) gestalten die einzelnen Mitgliedstaaten die GSVP als Bestandteil der GASP im Konsensprinzip. Dabei stehen der EU im integrierten Ansatz zahlreiche zivile und militärische Instrumente für Krisenmanagement und Konfliktbewältigung zur Verfügung.
Aktuelle Initiativen
Die Weiterentwicklung der GSVP und damit der Handlungsfähigkeit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung waren ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Um den Ansprüchen an die EU als global agierenden Sicherheitsakteur gerecht zu werden, braucht diese strategische Ziele. So initiierte die deutsche Ratspräsidentschaft den Strategischen Kompass, welcher als Grundlagendokument der GSVP eine klare Richtung gegeben hat und deren Ziele sowie die dafür benötigten Mittel definiert. Als Grundlage diente die erste gemeinsame Bedrohungsanalyse der EU-Mitgliedstaaten. Im Ergebnis führt der Kompass zu einer noch besseren Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung und erlaubt es der EU, durch vorausschauende Planung schneller und effektiver auf Krisen reagieren zu können.
Besonders in den vergangenen Jahren wurde die GSVP durch neue Initiativen und Reformvorschläge weiterentwickelt. So sah bereits der Vertrag von Lissabon vor, eine Ständige Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ, englisch: Permanent Structured Cooperation, PESCO) zu schaffen. Diese wurde dann im Dezember 2017 durch 25 EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Dieser Meilenstein der GSVP wird von einer Reihe an Verteidigungsinitiativen flankiert, die ab 2016 im Kontext der EU-Globalstrategie und eines neuen sicherheitspolitischen Willens der Mitgliedstaaten entwickelt wurden. Gemeinsam mit der koordinierten jährlichen Überprüfung der Verteidigung (englisch: Coordinated Annual Review on Defence, CARD) und dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVF, englisch: European Defence Fund, EDF) bildet die PESCO den Kern der vertieften Kooperation.
Die EU-Ratspräsidentschaft nutzte Deutschland auch, um weitere Initiativen in der GSVP voranzubringen. Basierend auf einem deutschen Kompromissvorschlag ist nun Nicht-EU-Staaten die Teilnahme an einzelnen PESCO-Projekten möglich. Dies ist nicht nur ein wichtiger Meilenstein in der europäischen Sicherheit und Verteidigung, sondern auch für die Kooperation zwischen der EU und ihren Partnern, insbesondere in der NATO. Daneben markierte die politische Einigung bei den Verhandlungen über die European Peace Facility (EPF) einen weiteren Meilenstein der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die EPF erweitert unter anderem die Handlungsmöglichkeiten der EU zur Unterstützung von Partnern, insbesondere in Krisenregionen, indem im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen deren Ausstattung entlang des gesamten Spektrums militärischer Güter erfolgt. Damit wird die Effektivität der EU-Trainingsmissionen erhöht – ein bedeutender Schritt zur Steigerung der Nachhaltigkeit von GSVP-Operationen und Missionen sowie der Glaubwürdigkeit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Europäische Verteidigungsinitiativen
PESCO (Permanent Structured Cooperation), die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), zählt mittlerweile zahlreiche Projekte, die teilweise auch schon erfolgreich beendet wurden. Ziel ist die Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit durch gemeinsame Ausbildung und Ausrüstung. Auch sollen effektivere Ausgaben durch gemeinsame Rüstungsprojekte sichergestellt werden. PESCO wird verstärkt durch zwei weitere Initiativen: die koordinierte jährlichen Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence, CARD) und der Europäische Verteidigungsfonds (EVF). Mehr zu den Initiativen erfahren Sie hier.
EU im Einsatz
EU-Missionen und -Operationen wurden seit Gründung der GSVP durchgeführt.
Im Rahmen der GSVP beteiligt sich die EU mit zivilen und militärischen Instrumenten an der internationalen Krisenprävention und Krisenbewältigung. Seit Gründung der GSVP wurden bereits über 30 EU-Missionen und Operationen durchgeführt.
Die Stärke der EU bei der Verhütung und Bewältigung externer Konflikte und Krisen liegt in ihrer Fähigkeit, sowohl militärische als auch zivile Mittel einzusetzen. Wir müssen in allen operativen Bereichen – zu Land, zur See und in der Luft sowie im Cyberraum und im Weltraum – rasch handeln können.
Entscheidungen zur Durchführung einer GSVP-Mission oder -Operation basieren auf einem Beschluss des Europäischen Rats, der mit der Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten, also einstimmig, getroffen wird. Eine GSVP-Mission oder -Operation steht immer im Einklang mit dem Völkerrecht sowie mit Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und wird eng mit dem Gastland abgestimmt. Gleichzeitig koordiniert die EU ihr Vorgehen in Krisenregionen eng mit anderen multilateralen Organisationen wie der NATO, der Afrikanischen Union und der UN sowie deren Kräften vor Ort.
Bei der EU-Operation EUNAVFOR MED Irini sind Seefernaufklärer der Bundeswehr im Einsatz
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Bundeswehr/Jana NeumannMilitärische Missionen und Operationen
Die EU führt militärische Operationen und militärische Ausbildungsmissionen durch. Die Strukturen und Prozesse zur Durchführung der militärischen GSVP-Missionen und -Operationen sind vielschichtig. Die politische Kontrolle und strategische Leitung wird durch dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) sowie das EU-Militärkomitee (EUMC) ausgeübt.
Durch die seit 2003 im Rahmen der GSVP durchgeführten zivilen und militärischen Missionen und Operationen ist die EU heute ein wichtiger Akteur im internationalen Konflikt- und Krisenmanagement. Aktuelle Reformen und Initiativen dienen dazu, die Handlungsfähigkeit und Effizienz der GSVP zu stärken und die ambitionierten Ziele der EU umzusetzen, um somit einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität zu leisten.