Soldaten mit ihren Gewehren in eienr Reihe vor zwei gepanzerten Fahrzeugen
© Bundeswehr/Andreas Steffan

Konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in Europa

Konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen im OSZE-Raum umfassen den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), das Wiener Dokument 2011 (WD) über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und den Vertrag über den Offenen Himmel (OH-Vertrag). Hinzu kommt der Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit. Die Bundeswehr setzt mit dem ZVBw die Implementierung und Verifikation dieser Vereinbarungen um.

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa

Der KSE-Vertrag wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Paktes geschlossen und trat am 9. November 1992 in Kraft. Ziel war es, in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau zu schaffen und damit die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zur Einleitung großangelegter Offensivhandlungen in Europa zu beseitigen. Dazu begrenzt der Vertrag die Anzahl schwerer konventioneller Hauptwaffensysteme (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber) und reglementiert die Reduzierung überzähligen Geräts.

Zur Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen sieht der Vertrag einen detaillierten Informationsaustausch der Vertragsstaaten über ihre konventionellen Waffen und Ausrüstungen sowie die Durchführung von gegenseitigen Vor-Ort-Inspektionen vor. Der KSE-Vertrag wird ergänzt durch die abschließende Akte der Verhandlungen über Personalstärken mit Regelungen zur Meldung und Begrenzung der Personalbestände der konventionellen Streitkräfte der Vertragsstaaten.

Ein 1999 von den Vertragsstaaten beschlossenes Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag (A-KSE) ist nicht in Kraft getreten. Russland setzt seit Dezember 2007 die Implementierung des KSE-Vertrages einseitig aus und zog sich 2015 auch aus dem politischen Leitungsgremium des Vertrages, der Gemeinsamen Beratungsgruppe, zurück. Die restlichen Vertragsstaaten stellten daher Ende 2011 ihrerseits die Implementierung des Vertrags gegenüber Russland ein, halten aber untereinander weiter an der Implementierung des Vertrages fest.

Das Wiener Dokument 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen

Das Wiener Dokument (WD) ist eine vom Atlantik bis zum Ural und in Zentralasien bis an die chinesische Grenze gültige, politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 OSZE-Mitgliedstaaten. Es basiert auf der Schlussakte von Helsinki 1975 und wurde 1990 nach dem Ende des Kalten Krieges vereinbart. Es wurde viermal ergänzt: 1992, 1994, 1999 und zuletzt 2011. Als Instrument zur militärischen Vertrauensbildung ist es ein zentraler Bestandteil der politisch-militärischen Sicherheitsdimension der OSZE und der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur.

Das WD umfasst Mechanismen für erhöhte militärische Transparenz (zum Beispiel jährlicher Informationsaustausch über Streitkräfte-Organisation, Personalstärken, Verteidigungsplanung, Verteidigungshaushalt, Hauptwaffensysteme und Großgeräte sowie die vorherige Ankündigung militärischer Aktivitäten, vor allem Übungen) und entsprechende Verifikationsmaßnahmen (zum Beispiel Inspektionen, Überprüfungsbesuche und Entsendung militärischer Beobachter zu militärischen Aktivitäten).

Was sind Kontakte nach Wiener Dokument?
Kontakte nach Wiener Dokument sind für alle OSZE-Staaten verpflichtende Maßnahmen zur Vertrauensbildung. Sie müssen den anderen OSZE-Teilnehmerstaaten einmal innerhalb einer festgelegten Fünf-Jahres-Periode angeboten werden. Teil der Kontakte sind stets ein Flugplatzbesuch und der Besuch bei militärischen Einrichtungen und militärischen Verbänden. Sinn ist es sowohl Fähigkeiten der Luftwaffen als auch der Landtruppen aufzuzeigen. Staaten sind durch das Wiener Dokument auch verpflichtet, neue Hauptwaffensysteme vorzustellen. Dazu werden die Kontakte häufig ebenfalls genutzt. Deutschland führt im Mai 2025 die nächsten Kontakte nach Wiener Dokument durch.

Zudem beinhaltet das WD Maßnahmen zur Vertrauensbildung (zum Beispiel Ausbau militärischer Kontakte), zur Verminderung von Risiken und zur Verhinderung gefährlicher militärischer Zwischenfälle. Unter politischer Federführung des Auswärtigen Amtes und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung implementiert das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) die deutschen Maßnahmen im Rahmen des Wiener Dokumentes.

Gerade angesichts der aktuellen Verwerfungen im OSZE-Raum, insbesondere aufgrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland in 2014 und zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wurden vorhandene Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen stark beschädigt, obwohl sie dringender benötigt werden als je zuvor. Um das Wiener Dokument an die veränderten sicherheitspolitischen, technologischen und militärischen Rahmenbedingungen in Europa anzupassen, hat die Bundesregierung bereits 2019 ein mit Alliierten und Partnern abgestimmtes Modernisierungspaket für das Wiener Dokument in die OSZE eingebracht. Fortschritte werden jedoch erst möglich sein, wenn Russland seine Aggression gegen die Ukraine und andere Teilnehmerstaaten der OSZE aufgibt und sich konstruktiv am Modernisierungsprozess des Wiener Dokumentes beteiligt.

Der Vertrag über den Offenen Himmel

Der OH-Vertrag, in Kraft seit 2002, ist integraler Bestandteil der kooperativen Rüstungskontrolle im euro-atlantischen Raum. Er erlaubt den 32 Vertragsstaaten gegenseitige Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren über ihren Staatsgebieten. Bis zu den Rücktritten der USA (2020) und Russlands (2021) stellte der rechtsverbindliche Vertrag das Abkommen mit der größten geografischen Ausdehnung auf dem Gebiet der militärischen Verifikation sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung dar: von „Vancouver bis Wladiwostok“. Wesentliches Ziel neben dem militärischen Erkenntnisgewinn ist die Stärkung von Vertrauen und Transparenz unter den Vertragsstaaten durch kooperative Beobachtungsmissionen aus der Luft.

Mit der am 21. Juni 2019 durch die Bundeswehr übernommenen neuen Beobachtungsplattform (Airbus 319 OH) wird Deutschland nach abgeschlossener Zertifizierung durch die Vertragsstaaten im Herbst 2022 über das modernste und leistungsfähigste Beobachtungsluftfahrzeug mit großer Reichweite verfügen. Dies stärkt die Implementierung des OH-Vertrages – und auch die Möglichkeiten anderer Vertragsstaaten, die das Flugzeug für Beobachtungsflüge dann mitnutzen oder anmieten können.

Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit

Der am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit gilt als eines der wichtigsten normativen OSZE-Dokumente seit Anfang der 1990er-Jahre. Der Kodex legt politisch verbindliche Regeln für den Einsatz von Streitkräften (nach innen und nach außen) sowie für die demokratische Kontrolle von Streitkräften und weiteren bewaffneten staatlichen Kräften der OSZE-Teilnehmerstaaten fest und verbindet mit seiner umfassenden und auf Rechtsstaatlichkeit abstellenden Zielsetzung die Sicherheitsdimension mit der menschlichen Dimension des OSZE-Acquis.

Hauptimplementierungsinstrument ist ein seit 1999 praktizierter jährlicher Informationsaustausch über die nationale Umsetzung des Kodex durch die OSZE-Teilnehmerstaaten. Seit 2003 werden in diesem auch Angaben über nationale Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung gemacht. Darüber hinaus machen eine Vielzahl von Teilnehmerstaaten, darunter auch Deutschland, freiwillige Angaben zur Umsetzung der Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie zur demokratischen und politischen Kontrolle privater Militär- und Sicherheitsfirmen.

Mit der Wehrbeauftragten, dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und dem Konzept der Inneren Führung setzt Deutschland die Vorgaben des Verhaltenskodex umfänglich um und unterstützt darüber hinaus als ein Hauptförderer die OSZE bei der Verbreitung seiner Regelungsinhalte innerhalb und auch außerhalb des OSZE-Raumes.

Beitrag des BMVg und der Bundeswehr

Konventionelle Rüstungskontrolle sowie Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) sind feste Bestandteile deutscher Sicherheitspolitik. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr tragen zur Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente maßgeblich bei.

Die Bundeswehr übernimmt mit dem ZVBw die praktische Implementierung und Verifikation der Rüstungskontrollabkommen, aus denen sich Rechte und Pflichten für Deutschland ergeben. Es plant, koordiniert und realisiert die deutschen Maßnahmen im Rahmen des Wiener Dokuments, des KSE-Vertrages sowie des OH-Vertrages.

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