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Bundeswehr/Christian TimmigOpen Skies
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Trotz des Ukrainekrieges bleibt Rüstungskontrolle langfristig wichtig für die internationale Sicherheit. Doch die Einhaltung entsprechender Abkommen muss überwacht werden. Dem dient der Airbus A319-OH der Bundeswehr. OH steht für „Offener Himmel“ – eine internationale Vereinbarung, die Kontrollflüge über fremdem Territorium erlaubt.
Rüstungskontrolle: A319-OH-Zertifizierung ist bedeutender Meilenstein
Seit dem 24. Februar tobt der Ukrainekrieg. Der Westen unterstützt das angegriffene Land mit Waffenlieferungen in seinem Abwehrkampf gegen Russland. Gesprächsfäden nach Russland sind weitgehend abgerissen.
Rüstungskontrolle wirkt derzeit wie ein Relikt aus vergangenen, besseren Zeiten. Und doch ist sie so wichtig wie nie zuvor. Deutschland und seine Verbündeten und Partner wollen die Rüstungskontrolle in Europa eines Tages wieder in Gang bringen. Dem soll auch ein ganz besonderes Flugzeug dienen, das vom 24. Oktober bis zum 4. November in Köln-Wahn abschließend zertifiziert wird: der Airbus A319 OH der Bundeswehr, der mit moderner Technik die Einhaltung von Rüstungskontrollvereinbarungen aus der Luft überwachen wird. OH steht für Offener Himmel, ein internationales Abkommen, das Kontrollflüge über dem Hoheitsgebiet der insgesamt 32 Vertragsstaaten erlaubt. 25 von ihnen nehmen am Zertifizierungsakt teil. Das ist umso wichtiger, da der OH-Vertrag, ebenso wie der KSE (Konventionelle Streitkräfte in Europa)-Vertrag und das Wiener Dokument (WD), nach dem Ausstieg der USA und Russlands als geschwächt gilt. Die Zertifizierung gilt daher als wichtiger Beitrag zur Umsetzung des OH-Vertrags.
OH-Vertrag
Der OH-Vertrag ist integraler Bestandteil der kooperativen Rüstungskontrolle im euro-atlantischen Raum.
Er soll Transparenz und Vertrauen schaffen zwischen den 32 OH-Partnern. Vertrauen in ihre gegenseitigen Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Der Vertrag sieht vor, dass jeder Vertragspartner eine bestimmte Zahl von Beobachtungsflügen pro Jahr über dem Territorium anderer Vertragsstaaten absolvieren darf. Auch weil Vertreter des beobachtenden und des beobachteten Staates gemeinsam an Bord sind, ist der Vertrag ein wichtiges Element der Transparenz und Vertrauensbildung. Der OH-Vertrag erlaubt außerdem auch darüber hinausgehende Missionen: So können beispielsweise Beobachtungsflüge durchgeführt werden, um Lagebilder zu erstellen, so etwa in internationalen Krisensituationen oder auch bei Naturkatastrophen.
Für seine Beobachtungsmissionen ist der Airbus A319 OH mit Foto- und Videokameras ausgestattet. Diese arbeiten digital und sind mit sensiblen Sensoren bestückt. Besonders diese Technik ist Gegenstand der Zertifizierung. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) ist auf nationaler Ebene für die Koordinierung, Umsetzung und Auswertung der Aufnahmen zuständig, die bei Beobachtungsflügen gemacht werden, bei denen Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland an Bord sind. Das Konsultations- und Beschlussgremium für Fragen der Umsetzung und Weiterentwicklung des OH-Vertrags ist die Beratungskommission Offener Himmel mit Sitz in Wien.
Der OH-Vertrag dient sowohl zur Überwachung als auch zur Konfliktverhütung und -bewältigung. Die Bundesrepublik Deutschland gehört ihm von seinem Beginn am 24. März 1992 an. Damals unterzeichneten insgesamt 27 Staaten der NATO und des ehemaligen Warschauer Pakts diese Vereinbarung. Sie trat nach ihrer Ratifizierung am 1. Januar 2002 in Kraft. Nach und nach kamen immer mehr Staaten hinzu, bis es schließlich 34 waren. Rückschläge für den OH-Vertrag waren allerdings im Jahre 2020 der Austritt der USA und 2021 Russlands.
KSE-Vertrag
Der OH-Vertrag ist nur ein Element der Rüstungskontrolle in Europa. Er steht im Kontext des KSE-Vertrags sowie des Wiener Dokuments. Der KSE-Vertrag wurde 1990 zwischen den Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen. Er trat am 9. November 1992 in Kraft. Sein Ziel ist, in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau zu schaffen. So soll der KSE-Vertrag die Zahl der Kampfpanzer, gepanzerten Fahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber begrenzen. Zur Überprüfung des Vertrags ist ein enger Informationsaustausch zwischen den Vertragspartnern über ihre konventionellen Waffen und Ausrüstungen vorgesehen. Weiter gibt es gegenseitige Inspektionen vor Ort. Ein angepasstes Abkommen (A-KSE), das 1999 von den Vertragsstaaten beschlossenes wurde, ist nicht in Kraft getreten, weil Russland sich 2015 von dem Vertrag endgültig zurückzog. Die verbleibenden Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, halten dennoch weiter an der Umsetzung des KSE-Vertrags fest.
Wiener Dokument
Das Wiener Dokument (WD) als weiteres Instrument der militärischen Vertrauensbildung ist eine Vereinbarung aller 57 OSZE-Mitgliedstaaten, die nach dem Ende des Kalten Krieges im Jahre 1990 geschlossen und seitdem viermal ergänzt wurde. Sie sieht beispielsweise jährlichen Informationsaustausch über Streitkräfte-Organisation, Personalstärken, Verteidigungsplanung, Verteidigungshaushalt, Hauptwaffensysteme und Großgeräte vor – sowie die Ankündigung militärischer Übungen. In diesem Kontext sind gegenseitige Inspektionen, Überprüfungsbesuche und die Entsendung militärischer Beobachter zu militärischen Aktivitäten durch die Vertragspartner vorgesehen. Der Radius ist weit gefasst: Das WD gilt vom Atlantik bis zum Ural und in Zentralasien bis an die chinesische Grenze und ist ein zentraler Bestandteil der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur. Es basiert auf der Schlussakte von Helsinki von 1975. Aktuell werden viele Maßnahmen des WD allerdings nicht umgesetzt. Fortschritte sind hier vorerst nicht in Sicht.
Alle drei Verträge gemeinsam
Das Ziel Deutschlands und seiner Verbündeten und Partner bleibt jedoch: Alle drei Verträge, OH-, KSE-Vertrag und Wiener Dokument, sollen gemeinsam wirken und so Rüstungskontrolle optimal gestalten. Der Westen hat also nach wie vor die Absicht, diese wichtigen rüstungskontrollpolitischen Instrumente zu erhalten. Im Kern geht es darum, Rüstungskontrolle angesichts des Epochenbruchs mit Russland grundlegend neu auszurichten. Sie muss noch stärker als bisher komplementär angelegt und ein integraler Bestandteil der Sicherheitspolitik sein. Das bedeutet: Neben der Stärkung militärischer Fähigkeiten, bestmöglicher Ausrüstung der Bundeswehr und nuklearer Teilhalbe Deutschlands muss die Rüstungskontrolle noch stärker als bisher als die andere Seite der Medaille mitgedacht werden. Dieser komplementäre Ansatz von Verteidigung und Rüstungskontrolle ist im Neuen Strategischen Konzept der NATO ebenso verankert wie aller Voraussicht nach auch in der ersten Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, die vor dem Abschluss steht.
Die neue Beobachtungsplattform A319 „OH“ wurde auf Basis einer A319CJ von der Lufthansa Technik mit elektro-optischen Sensoren, einer EO-S/ Digitalkamera sowie einem Infrarotsensor (IR-S) ausgestattet.
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Bundeswehr/Jonas WeberBetreiber ist Flugbereitschaft des BMVg
Betrieben wird der A319 OH von der Flugbereitschaft BMVg. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) hat das Missionspersonal gestellt.
1997: Tragischer Absturz der Tu-154 |
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