Auf einen Haufen wurden diverse Handfeuerwaffen, teilweise zerstört, gelegt.
© UNUnited Nations Photo/Isaac Gideon

Kontrolle der Kleinwaffen und des Waffenhandels

Unkontrollierte Bestände von Kleinwaffen tragen in vielen Teilen der Welt maßgeblich zur gewaltsamen Eskalation von Konflikten bei und stellen durch illegale Verbreitung eine unmittelbare Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität dar. Das Verteidigungsministerium engagiert sich deshalb gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt für eine bessere globale und regionale Kleinwaffenkontrolle. Dies umfasst zum Beispiel die Stärkung internationaler Standards, den Kompetenzaufbau in Regionen und Partnerländern sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit und in der sicheren Lagerung von Kleinwaffen und Munition. Darüber hinaus unterstützen das BMVgBundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr das Auswärtige Amt in der Umsetzung des internationalen Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATTArms Trade Treaty) sowie dem Waffenregister der Vereinten Nationen.

Kleinwaffen und Leichte Waffen sowie konventionelle Munition

Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr setzen sich gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt für die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und ihrer Munition als wesentlichem Schwerpunkt deutscher Rüstungskontrollpolitik ein (Small Arms and Light Weapons and Conventional Ammunition, SALWSmall Arms and Light Weapons/CA). Dieses Engagement erfolgt global auf Ebene der Vereinten Nationen, regional im Rahmen der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie bilateral mit ausgewählten Partnern und Akteuren. Schwerpunkte der Arbeit sind:

Die Bundeswehr unterstützt diese Bemühungen vornehmlich durch die Bereitstellung von Experten und Fachexpertise des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr). Diese unterstützen beispielsweise die Stärkung und Weiterentwicklung internationaler Standards wie der “International Ammunition Technical Guidelines“ (IATG) der Vereinten Nationen, die deutsche Initiative zur Entwicklung eines politisch verbindlichen Rahmenwerks zur sicheren Lagerung und der Vermeidung von Überschussbeständen konventioneller Munition oder sogenannte Best Practice Guides der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Im Auftrag des BMVgBundesministerium der Verteidigung ist das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr zudem im nationalen und regionalen Kontext für die Ausbildung von Streit- und Sicherheitskräften in der sachgerechten Lagerung (PSSMPhysical Security and Stockpile Management, Physical Security and Stockpile Management) Markierung und Nachverfolgung von Kleinwaffen und Munition verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise eine gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und der Economic Community of West African States (ECOWASEconomic Community of West African States) durchgeführte Ausbildung in Westafrika sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen des OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Assistenzmechanismus. Darüber hinaus führt das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr jährlich einen Kurs „Weapons und Ammunion Management“ durch, der Entscheidungsträger aus verschiedenen Partnerländern für die Kleinwaffenkontrolle und Sicherung von Munition sensibilisieren sowie entsprechende Instrumente von der Gesetzgebung bis zur Umsetzung an die Hand geben soll.

ATTArms Trade Treaty

Ziel des internationalen Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATTArms Trade Treaty) ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit zu regulieren. Gleichzeitig soll eine jährliche Berichtspflicht zu mehr Transparenz und Einhaltung dieser Standards beitragen.

Am 24. Dezember 2014 trat der ATTArms Trade Treaty in Kraft. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr haben das Auswärtige Amt während der Vertragsverhandlungen mit technischer und fachlicher Expertise unterstützt. Zurzeit gehören dem Vertrag 110 Staaten an (Stand: März 2022). Mit dem ATTArms Trade Treaty wurde erstmals eine ausbaufähige Grundstruktur für ein weltweit anzuwendendes System der Transferkontrollen für Rüstungsgüter geschaffen. Wichtige Neuerungen im Vergleich zum VNVereinte Nationen-Waffenregister (siehe unten) sind die Rechtsverbindlichkeit des ATTArms Trade Treaty, seine über eine reine Meldepflicht hinausgehende Etablierung von Mindeststandards und Sorgfaltspflichten für Waffentransfers, sowie die verbindliche Erfassung von Kleinwaffen und leichten Waffen in den jährlichen Meldungen der Vertragsstaaten.

Bezüglich der vom Vertrag etablierten Mindeststandards und Sorgfaltspflichten für den Transfer von Waffen werden neben Großwaffensystemen auch Kleinwaffen und leichte Waffen sowie Munition und wichtige Teile und Komponenten („Dual-Use Güter“) erfasst. Insbesondere mit Blick auf Waffen mit erhöhtem Umleitungsrisiko wie Kleinwaffen und leichten Waffen wurde damit auch ein Instrument zur Bekämpfung des illegalen Handels und der Proliferation geschaffen.

Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen die Umsetzung des ATTArms Trade Treaty und dessen fortlaufende Weiterentwicklung. Dazu gehört neben der fachlichen Begleitung entsprechender Expertengespräche auch die Unterstützung bei der Erfüllung nationaler Berichtspflichten. Das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr stellt hierzu für den Verantwortungsbereich der Bundeswehr die Daten über die Bestände der Bundeswehr zu den im ATTArms Trade Treaty aufgeführten Kategorien zusammen.

Darüber hinaus stellt das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr auch die Experten, um im Rahmen des EUEuropäische Union-Outreach-Programms Staaten beim Aufbau nationaler Kapazitäten zur Implementierung des ATTArms Trade Treaty zu unterstützen. Während seiner ATTArms Trade Treaty-Präsidentschaft (September 2021 bis August 2022) setzt sich Deutschland verstärkt für die Universalisierung des Vertrages, den Austausch zu Post-Shipment-Kontrollen (stichprobenartige Vor-Ort Inspektionen in Empfängerländern) und eine allgemeine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des ATTArms Trade Treaty ein.

UNUnited Nations-Waffenregister

Am 6. Dezember 1992 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Einrichtung des UNUnited Nations-Waffenregisters beschlossen. Seitdem sind alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu aufgefordert, zu sieben konventionellen Hauptwaffensystemen jährlich Informationen über Ein- und Ausfuhren sowie zu Beständen und Beschaffungen aus nationaler Produktion des vorangegangenen Kalenderjahres zur Verfügung zu stellen. Die Angaben hierzu sind freiwillig. Ziel des Registers ist erhöhte Transparenz im konventionellen Rüstungsbereich.

Deutschland kommt seinen Berichtspflichten seit Einrichtung des UNUnited Nations-Waffenregisters regelmäßig nach. Für den Verantwortungsbereich der Bundeswehr stellt das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) sowie den Kommandos der Teilstreitkräfte die Daten zu den Zu- und Abgängen sowie zu den Beständen der Bundeswehr zusammen.

Im Jahr 2016 war Deutschland zudem Teil einer Gruppe von Regierungsexperten, die in der Regel alle drei Jahre Empfehlungen zur Weiterentwicklung des UNUnited Nations-Waffenregisters erarbeitet. So konnten sich die Experten beim letzten Treffen auf zwei Neuerungen einigen:

Im Jahr 2022 findet erneut eine GGE (Group of Governmental Experts) unter der Beteiligung Deutschlands statt.

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