Der Bundestag beriet am Mittwoch erstmals über das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht setzte sich in ihrem Redebeitrag vor dem Plenum für die Zustimmung zur notwendigen Grundgesetzänderung und dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens ein.
„Der russische Präsident Putin hat mit seinem Überfall auf die Ukraine die Friedensordnung in Europa zertrümmert.“ Mit diesem Satz eröffnete die Ministerin ihren Redebeitrag. Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr ziehe die Bundesregierung nun die Konsequenzen aus einer dramatisch veränderten Sicherheitslage in Europa. Gewissheiten und Vereinbarungen, auf denen das freie, das friedliche Leben von Millionen Menschen in ganz Europa aufgebaut waren, seien zerstört. Die Ukraine kämpfe um ihre Existenz als eigenständiger Staat. „Zehntausende Gefallene und Ermordete zeigen uns, was auf dem Spiel steht“, betonte sie.
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Die Bundesregierung reagiere mit großer Entschlossenheit auf diese neue Lage, fuhr Christine Lambrecht fort. Das Gebot der Stunde aber sei Besonnenheit. „Bitte achtet darauf, dass dieser Krieg kein Dritter Weltkrieg wird“, appellierte Christine Lambrecht an ihre Zuhörerinnen und Zuhörer. Der von Bundeskanzler Scholz geprägte Begriff „Zeitenwende“ gelte nicht nur für die Hilfe an die Ukraine, sondern auch für die Stärkung der eigenen Wehrhaftigkeit.
Nach zweieinhalb Jahrzehnten Mangelverwaltung bei den eigenen Streitkräften habe sich die Regierung die Bundeswehr als Großprojekt vorgenommen. Dazu soll das Sondervermögen Bundeswehr von 100 Milliarden Euro geschaffen werden. Denn: „Die Aussage, die Bundeswehr sei blank, trifft den Kern“, erklärte die Ministerin. Mit dem dringend benötigten Geld sollen die Ausstattungsmängel in der Truppe behoben und langfristige Großprojekte abgesichert werden.
Christine Lambrecht nannte als Beispiele die geringe Einsatzfähigkeit beim Schützenpanzer Puma und beim Kampfhubschrauber Tiger. Von dem könnten aktuell von den 51 Maschinen nur neun abheben. „Über das Sondervermögen lassen sich die dringend notwendigen Beschaffungen ermöglichen“, sagte die Ministerin.
Neben der Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit gibt es nach ihren Worten noch ein weiteres Element der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende. Das sei die Ernsthaftigkeit, mit der in diesem Land Sicherheit und Verteidigung in Zukunft gedacht, debattiert und gemacht werden müsse. „Diese Ernsthaftigkeit brauchen wir jetzt auch, wenn es um das Sondervermögen geht“, appellierte die Ministerin an die Abgeordneten und bat abschließend darum, den Weg für die Annahme der Gesetzentwürfe im Parlament frei zu machen.
Die Bundesregierung hatte zur ersten Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) vorgelegt. Beide wurden im Anschluss an die knapp 70-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Für den Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der weitere Gesetzentwurf dient unter dem Namen „Bundeswehrsondervermögensgesetz“ der Errichtung des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens.
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