Mehrere Soldaten hissen gemeinsam die Flagge der europäischen Union
© imago images/Elyxandro Cegarra
KategorieVerteidigung

PESCOPermanent Structured Cooperation: Mehr Zusammenarbeit bei der Verteidigung

Am 11. Dezember 2017 gründeten 25 EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ der EUEuropäische Union im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, auch bekannt unter ihrem englischen Akronym „PESCOPermanent Structured Cooperation“ (Permanent Structured Cooperation). Die rechtliche Grundlage für diese Initiative bildet der Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009.

Die PESCOPermanent Structured Cooperation ist eine von mehreren eng miteinander verknüpften Initiativen, mit denen die Handlungsfähigkeit der EUEuropäische Union im Bereich der Sicherheit und Verteidigung gestärkt werden soll. Sie bildet somit den Nukleus einer Europäischen Verteidigungsunion.

Ein verbindlicher politischer Rahmen

PESCOPermanent Structured Cooperation ermöglicht den teilnehmenden EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung enger zusammenzuarbeiten. Hierzu haben sie sich auf 20 verbindliche Verpflichtungen geeinigt, etwa eine jährliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben, eine Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen, die Harmonisierung der nationalen Verteidigungsplanungen oder eine verstärkte Kooperation bei der Fähigkeitsentwicklung. Es ist vor allem diese Verbindlichkeit und die enge Abstimmung, die die Qualität der Zusammenarbeit auf eine neue Ebene hebt und neue Möglichkeiten für gemeinsame Projekte eröffnet.

Dieser verbindliche Rahmen bildet die Grundlage, auf Basis derer die EUEuropäische Union Partner in einzelnen Projekten gemeinsame Verteidigungsfähigkeiten entwickeln und bereitstellen. Sie investieren in gemeinsame Projekte, sie verbessern die operative Einsatzbereitschaft und gehen enge Kooperationen ein, um Lücken in ihrer Verteidigungsfähigkeit zu schließen.

Mit der PESCOPermanent Structured Cooperation soll so die Handlungsfähigkeit der EUEuropäische Union im Bereich Krisenmanagement aber auch die Verteidigungsfähigkeit der EUEuropäische Union-Mitgliedsstaaten und somit auch der europäische Beitrag zur NATONorth Atlantic Treaty Organization gestärkt werden.

Umfassender Ansatz

Deutsche und norwegische Soldaten transportieren Trage

Für den Aufbau eines gemeinsamen European Medical Command (EMCEuropean Medical Command) übernimmt Deutschland die Veranwortung.

© Bundeswehr/Patrick Grüterich

Die PESCOPermanent Structured Cooperation ist ein Teil eines umfassenderen Gesamtansatzes der EUEuropäische Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Die PESCOPermanent Structured Cooperation ist eingebettet in eine Vielzahl anderer EUEuropäische Union-Verteidigungsinitiativen wie zum Beispiel die koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigungsplanung (englisch „Coordinated Annual Review on Defence“ CARDCoordinated Annual Review on Defence) oder dem Europäischen Verteidigungsfonds. So werden die Bereiche Planung, Finanzierung und Organisation abgedeckt. Das Zusammenwirken aller EUEuropäische Union-Verteidigungsinitiativen ist Garant des Erfolges, die Handlungsfähigkeit der EUEuropäische Union auf dem Weg zu einer Europäischen Verteidigungsunion nachhaltig zu auf eine neue Ebene zu heben.

PESCOPermanent Structured Cooperation – Die Projekte

Beim Treffen der europäischen Verteidigungsminister im März 2018 wurden erstmalig 17 Projekte zur Umsetzung im Rahmen der PESCOPermanent Structured Cooperation beschlossen. Im November kamen 2018 weitere 17 Projekte hinzu. Bei sechs dieser nun insgesamt 34 Projekte ist Deutschland Projektkoordinator:

Europäisches Sanitätskommando (European Medical Command)

Mit dem Europäischen Sanitätskommando sollen medizinische Fähigkeiten bereitgestellt und besser koordiniert werden können. Durch gemeinsame Standards soll die Rettungskette verbessert und Maßnahmen zur medizinischen Versorgung in NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union zusammengeführt werden.

Europäisches Logistiknetzwerk (Network of Logistic Hubs in Europe and Support to Operations)

Soldaten und Fahrzeug

Duplikationen vermeiden, Prozesse harmonisieren, Logistik vereinfachen.

© Bundeswehr/Marco Dorow

Ziel ist die Optimierung des Mitteleinsatzes für Verlegung und Versorgung von Truppenteilen im Grundbetrieb, in Übungen und im Einsatz durch einheitliche Führung und Verfahren. Dazu soll ab 2024 ein Netzwerk von Logistik-Drehscheiben in Europa aufgebaut werden.

EUEuropäische Union-Kompetenzzentrum Trainingsmissionen (European Union Training Mission Competence Centre)

Dieses Kompetenzzentrum hat das Ziel, notwendiges Personal schneller und auf gleichem Niveau ausgebildet für militärische Missionen der EUEuropäische Union zur Verfügung zu stellen. In diesem Zentrum werden Konzepte erarbeitet und die Soldaten im Einsatz beraten. Dieses Projekt leistet damit einen direkten Beitrag zur Verbesserung des Krisenmanagements und der Krisenvorsorge der EUEuropäische Union.

Strukturierung der EUEuropäische Union-Krisenreaktionskräfte (EUFOREuropean Union Force Crisis Response Operation Core)

Das Projekt dient der Identifizierung von notwendigen Fähigkeiten und Kräften für EUEuropäische Union-Operationen zur Krisenbewältigung. Grundlage soll eine gemeinsame Bedrohungsanalyse und Einsatzvorausplanung sein. Dadurch ergibt sich eine Verkürzung der Reaktionszeit bei Krisen. Die Handlungsfähigkeit und das Krisenmanagement der EUEuropäische Union werden so verbessert.

Eurodrohne (European MALEMedium Altitude Long Endurance RPASRemotely Piloted Aircraft System)

Bei diesem Projekt steht das zukünftige europäische, ferngesteuerte Flugsystem für mittlere Flughöhen und lange Flugdauer im Mittelpunkt. Schwerpunkt liegt in den Bereichen Betrieb und Nutzung, um Effizienzgewinne bei Kosten und Personal und langfristig damit eine verbesserte Interoperabilität zu erreichen.

Koordinierte Europäische Geoinformationsunterstützung (GeoMETOCGeo-Meteorological and Oceanographic Support Coordination Element)

Eine vertiefte Kooperation in der Unterstützung mit Geoinformationen einschließlich der Wetter- und ozeanographischen Beratung (GeoMETOCGeo-Meteorological and Oceanographic) ist Ziel des Projektes. Dadurch sollen die Genauigkeit in Navigation, Orientierung im Raum und Berechnung von Umwelteinflüssen und damit die Soldaten in EUEuropäische Union-Missionen, aber auch übergreifend bei NATONorth Atlantic Treaty Organization und den Vereinten Nationen, besser unterstützt werden.

„Transatlantisch bleiben, europäischer werden“

Die NATONorth Atlantic Treaty Organization bleibt Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung in Europa. So ist es auch in den EUEuropäische Union-Verträgen verankert. Die EUEuropäische Union muss einen fairen Beitrag zur Lastenteilung leiten und handlungsfähig sein, wo ihre Interessen berührt sind. „Es geht um Eigenständigkeit, die uns nicht von den Amerikanern entfernt, sondern zu einem relevanten Partner macht“, unterstreicht Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen das Ziel des PESCOPermanent Structured Cooperation-Beschlusses.

Somit ist die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit auch im Sinne der transatlantischen Partner. Mit all den Verteidigungsinitiativen gewinnt Europa ein beträchtliches Potenzial an Handlungsfähigkeit und der europäische Pfeiler in der NATONorth Atlantic Treaty Organization wird entschieden gestärkt. Die europäischen Fähigkeiten sollen komplementär, kohärent und nicht in Konkurrenz zu den Strukturen der NATONorth Atlantic Treaty Organization angelegt werden. Die Fähigkeiten, die im Rahmen der PESCOPermanent Structured Cooperation entwickelt werden, verbleiben bei den europäischen Mitgliedstaaten. Somit können sie auch im Rahmen anderer Organisationen eingesetzt werden.

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 unter der Ratspräsidentschaft Portugals in Lissabon unterzeichnet. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und bildet den rechtlichen Rahmen für den Beschluss und die Gründung einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation - PESCOPermanent Structured Cooperation). Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden im Vertrag von Lissabon die Artikel 42 und 46 sowie das Zusatzprotokoll Nr. 10.


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