Ein Soldat hält mehrere Euro-Geldscheine in der Hand.
© Bundeswehr/Torsten Kraatz
KategoriePersonal

Seit 2020: Mehr Geld für Soldatinnen und Soldaten

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) und den dazugehörenden Rechtsverordnungen sind zahlreiche besoldungsrechtliche Verbesserungen am 1. Januar 2020 auch für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr in Kraft getreten. Weitere Verbesserungen folgen im Laufe des Jahres bei Umzugskosten und Trennungsgeld.

Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) ist am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am 10. Januar 2020 ist die begleitende Mantelverordnung zur Änderung verschiedener Rechtsverordnungen verkündet worden, unter anderem zur Änderung der Trennungsgeldverordnung und der Erschwerniszulagenverordnung.

Gesetz und Verordnung enthalten weitreichende Verbesserungen, die auf Vorschlag der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren für die Beschäftigten der Bundeswehr eingebracht worden sind. Aus den besoldungsrechtlichen Änderungen hat sich auch für den Tarifbereich Anpassungsbedarf ergeben, insbesondere zur Zahlung von Stellenzulagen.

Für mehr Einsatzbereitschaft und einen attraktiven Arbeitgeber

Das BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz enthält zahlreiche Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs- und Umzugskostenrecht. Unter anderem werden bestehende Zulagen erhöht und neue Zulagen geschaffen, der Auslandsverwendungszuschlag deutlich erhöht und der Ausnahmetatbestandszuschlag eingeführt.

Mit dem Gesetz werden wesentliche Ziele des Koalitionsvertrages zur Gestaltung eines modernen und attraktiven öffentlichen Dienstes umgesetzt. Dies kommt sowohl den Soldatinnen und Soldaten als auch den Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr zugute. Im Bereich des Umzugskostenrechts sowie beim Trennungsgeld gelten die Änderungen auch für die Tarifbeschäftigten.

Ein Plus auch bei Zulagen und Zuschlägen

Zeitgleich mit dem BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist die Mantelverordnung zur Änderung verschiedener Rechtsverordnungen in Kraft getreten. Sie ist eine wichtige Ergänzung zum BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, mit dem die Gehaltsstrukturen – insbesondere auch für die Besoldungsempfänger der Bundeswehr – wettbewerbsfähig gestaltet und Belastungen, die aufgrund der geforderten hohen Mobilität entstehen, besser ausgeglichen werden.

Die Mantelverordnung ergänzt das BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, indem sie wichtige Änderungen fest-schreibt, darunter vor allem die erhöhten Tagessätze der einzelnen Stufen des Auslandsverwendungszuschlags sowie die Entfristung der arbeitszeitrechtlichen Regelung zum sogenannten „Opt-out“ für Beamtinnen und Beamte insbesondere der Bundeswehrfeuerwehren.

Darüber hinaus enthält die Mantelverordnung weitere Verbesserungen im Bereich der Erschwerniszulagen. Hierzu zählen insbesondere die neuen Zulagen für Soldatinnen und Soldaten im protokollarischen Dienst beim Verteidigungsministerium sowie für Spezialkräfte der Luftwaffe und für militärische Unterstützungskräfte der Spezialkräfte.

Mehr Flexibilität für Pendler

Am 1. Juni 2020 treten zudem die Verbesserungen bei den Umzugskosten und dem Trennungsgeld für alle Beschäftigten der Bundeswehr in Kraft. Dies sind zum Beispiel:

von Redaktion der Bundewehr

Hintergrund

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung