Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) und den dazugehörenden Rechtsverordnungen sind zahlreiche besoldungsrechtliche Verbesserungen am 1. Januar 2020 auch für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr in Kraft getreten. Weitere Verbesserungen folgen im Laufe des Jahres bei Umzugskosten und Trennungsgeld.
Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) ist am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am 10. Januar 2020 ist die begleitende Mantelverordnung zur Änderung verschiedener Rechtsverordnungen verkündet worden, unter anderem zur Änderung der Trennungsgeldverordnung und der Erschwerniszulagenverordnung.
Gesetz und Verordnung enthalten weitreichende Verbesserungen, die auf Vorschlag der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren für die Beschäftigten der Bundeswehr eingebracht worden sind. Aus den besoldungsrechtlichen Änderungen hat sich auch für den Tarifbereich Anpassungsbedarf ergeben, insbesondere zur Zahlung von Stellenzulagen.
Das BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz enthält zahlreiche Änderungen im Besoldungs-, Versorgungs- und Umzugskostenrecht. Unter anderem werden bestehende Zulagen erhöht und neue Zulagen geschaffen, der Auslandsverwendungszuschlag deutlich erhöht und der Ausnahmetatbestandszuschlag eingeführt.
Mit dem Gesetz werden wesentliche Ziele des Koalitionsvertrages zur Gestaltung eines modernen und attraktiven öffentlichen Dienstes umgesetzt. Dies kommt sowohl den Soldatinnen und Soldaten als auch den Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr zugute. Im Bereich des Umzugskostenrechts sowie beim Trennungsgeld gelten die Änderungen auch für die Tarifbeschäftigten.
Zeitgleich mit dem BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz ist die Mantelverordnung zur Änderung verschiedener Rechtsverordnungen in Kraft getreten. Sie ist eine wichtige Ergänzung zum BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, mit dem die Gehaltsstrukturen – insbesondere auch für die Besoldungsempfänger der Bundeswehr – wettbewerbsfähig gestaltet und Belastungen, die aufgrund der geforderten hohen Mobilität entstehen, besser ausgeglichen werden.
Die Mantelverordnung ergänzt das BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz, indem sie wichtige Änderungen fest-schreibt, darunter vor allem die erhöhten Tagessätze der einzelnen Stufen des Auslandsverwendungszuschlags sowie die Entfristung der arbeitszeitrechtlichen Regelung zum sogenannten „Opt-out“ für Beamtinnen und Beamte insbesondere der Bundeswehrfeuerwehren.
Darüber hinaus enthält die Mantelverordnung weitere Verbesserungen im Bereich der Erschwerniszulagen. Hierzu zählen insbesondere die neuen Zulagen für Soldatinnen und Soldaten im protokollarischen Dienst beim Verteidigungsministerium sowie für Spezialkräfte der Luftwaffe und für militärische Unterstützungskräfte der Spezialkräfte.
Am 1. Juni 2020 treten zudem die Verbesserungen bei den Umzugskosten und dem Trennungsgeld für alle Beschäftigten der Bundeswehr in Kraft. Dies sind zum Beispiel:
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