Soldat hält Geld
© Bundeswehr / Jonas Weber
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Beschlossen: Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen

Deutliche Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags, Einführung des Ausnahmetatbestandszuschlags, Erhöhung bestehender und Einführung neuer Zulagen, größere finanzielle Flexibilität bei Auslandsverwendungen: Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz enthält zahlreiche Verbesserungen für die Menschen in der Bundeswehr.

Am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag das in Federführung des Bundesinnenministeriums erarbeitete Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet, sodass das Gesetz zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten kann.

Großer Schritt für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr

Mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz wird der Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt, die Gehaltsstrukturen – insbesondere auch in der Bundeswehr – wettbewerbsfähig zu gestalten und zugleich die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen Belastungen besser auszugleichen. Dafür hat das Bundesministerium der Verteidigung über zwei Jahre lang erfolgreich mit dem federführenden Bundesinnenministerium verhandelt und weitreichende Verbesserungen in das Gesetz eingebracht. Diese kommen sowohl Soldatinnen und Soldaten als auch Beamtinnen und Beamte in der Bundeswehr zugute.

Ergebnis der parlamentarischen Beratungen

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sind weitere Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen worden. So ist beispielsweise die neue Ausnahmetatbestandsvergütung, mit der die besonderen zeitlichen Belastungen der Soldatinnen und Soldaten bei einsatzvorbereitenden Übungen oder mehrtägigen Seefahrten finanziell ausgeglichen werden, auf 91 Euro angehoben worden. Damit einhergehend und zur Berücksichtigung der geänderten Einsatzrealitäten der Bundeswehr ist auch der Auslandsverwendungszuschlag nochmals erhöht worden, d.h. in der höchsten Stufe auf 145 Euro. Bei der neuen Zulage für militärische Führungsfunktionen wurde der Personenkreis auf Kompaniechefs bis zur Besoldungsgruppe A 14 erweitert. Zudem ist die Zulage für Kompaniefeldwebel, die sogenannte Spießzulage, auf monatlich 135 Euro erhöht worden.

von BMVg P III 2

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