Flaggen der OSCE wehen am Mast vor einem Gebäude
© OSCEOrganisation for Security and Co-operation in Europe/Evgeniy Maloletka

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) dient als System kollektiver Sicherheit. Mit ihren 57 Teilnehmerstaaten in Nordamerika, Europa und Asien ist sie die weltweit größte regionale Sicherheitsorganisation und bietet eine Plattform für politische Verhandlungen und Entscheidungen in den Bereichen Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Konfliktnachsorge.

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa als System kollektiver Sicherheit

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa  fungiert als System kollektiver Sicherheit. Nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen dient sie als erster internationaler Ansprechpartner bei Konflikten innerhalb ihres Wirkungsbereiches.

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist aus der 1975 mit der Schlussakte von Helsinki zu Ende gegangenen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hervorgegangen.

Die Schlussakte von Helsinki (1975), die Charta von Paris (1990), die Europäische Sicherheitscharta von Istanbul (1999) und die Gipfelerklärung von Astana (2010) bilden als bedeutende OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Dokumente die Grundlagen für ein stetig weiterentwickeltes System politischer Verpflichtungen und des umfassenden Sicherheitsbegriffs.

Dieser Sicherheitsbegriff umfasst drei Dimensionen:

Ziele und Ansatz

Der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Ansatz in Sicherheitsfragen stellt einen Zusammenhang zwischen den drei Dimensionen her. Zu den Herausforderungen im Sicherheitsbereich zählen etwa grenzüberschreitende Bedrohungen einschließlich Terrorismus, organisierter Kriminalität, Internetkriminalität sowie Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, die ein kollektives Handeln erfordern.

Ein Soldat dokumentiert auf Paletten liegende Waffen

Rüstungskontrolle

Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge tragen zu einer stabileren internationalen Ordnung und einem effektiven multilateralen System bei.

Zu den wichtigsten Zielen der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gehören somit die Schaffung umfassender Sicherheit, Konfliktverhütung und -management, der Schutz von Menschenrechten, demokratischen und rechtsstaatlichen Standards, Abrüstung, vertrauensbildende Maßnahmen sowie Terrorismusbekämpfung. Dabei definieren die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Mitgliedstaaten Menschenrechte und Demokratie „nicht ausschließlich als innere Angelegenheiten eines Staates, sondern als Angelegenheiten, die alle Mitgliedstaaten betreffen.

Die Arbeit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Die Außenminister der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten halten einmal jährlich ein Ministerratstreffen ab, auf dem sie die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Aktivitäten einer Überprüfung unterziehen und der Organisation richtungweisende Vorgaben machen.

Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten sind innerhalb der Organisation gleichberechtigt und Beschlüsse werden im Konsens gefasst.

Die meisten Mitarbeiter und finanziellen Ressourcen der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa kommen in den Feldoperationen in Südosteuropa, Osteuropa, dem Südkaukasus und Zentralasien zum Einsatz. Diese Operationen kommen auf Einladung des jeweiligen Gastlandes zustande, ihre Mandate werden von den Teilnehmerstaaten im Konsens vereinbart.

Organe, Institutionen und Instrumente der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Alle Teilnehmerstaaten der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa genießen den gleichen Status. Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Sie sind politisch, nicht aber rechtlich bindend. Dazu gibt es die beschlussfassenden Gremien der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Die Umsetzung obliegt den Institutionen und Instrumenten.

Beschlussfassende Gremien der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sind das Treffen der Staats- und Regierungschefs, der Ministerrat, der Ständige Rat, der mindestens einmal pro Woche tagt, sowie das wöchentlich tagende Forum für Sicherheitskooperation mit eigener Beschlusskompetenz in politisch-militärischen Fragen.

Der Amtierende Vorsitz trägt übergreifende Verantwortung für exekutive Maßnahmen. Unterstützung leisten der jeweils vorherige und der folgende Vorsitz, die zusammen mit dem Amtierenden Vorsitz die sogenannte Troika bilden.

Der Generalsekretär der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterstützt den Amtierenden Vorsitzenden und leitet das OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Sekretariat. Das Sekretariat zählt rund 175 internationale Mitarbeiter.

Deutschland beteiligt sich finanziell und personell

Menschen im Gespräch
KategorieFriedenssicherung

Beitrag zur Konfliktlösung in der Ukraine

Die wichtige Arbeit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Special Monitoring Mission in der Ukraine.

Die Bundesrepublik bringt sich finanziell als auch personell in die Arbeit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ein. In fast allen Langzeitmissionen und Institutionen der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa arbeiten deutsche Experten.

Besondere Aufmerksamkeit erlangt die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa regelmäßig durch ihre Entsendung von Fachleuten, die weltweit Wahlen unter die Lupe nehmen und diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Deutschland engagiert sich in dieser wichtigen Kernaufgabe der Organisation besonders stark und geht hierbei regelmäßig bis an die von der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vorgegebenen Obergrenze von zehn Prozent bei den Wahlbeobachtungsmissionen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte.

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