Vertrauen und Kontrolle
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Ziel deutscher Außen- und Sicherheitspolitik ist es, destabilisierende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und durch gezieltes Engagement in den Bereichen Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung das Risiko von Konflikten und ungewollter Eskalation zu verringern sowie die Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.
Das Engagement des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) erstreckt sich dabei im Wesentlichen auf folgende Handlungsfelder:
- Konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in Europa
- Globale Kontrolle von Kleinwaffen und Munition
- Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
- Humanitäre Rüstungskontrolle
- Neue Technologien und Rüstungskontrolle
Das BMVg und die Bundeswehr tragen maßgeblich zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Rüstungskontrollinstrumenten in allen genannten Feldern bei.
Die Implementierung und Verifikation der verschiedenen Rüstungskontrollverträge und -vereinbarungen obliegt dabei dem 1990 eingerichteten Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw). Die rund 180 militärischen und zivilen Angehörigen des ZVBw stellen, nach den politischen Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter fachlicher Führung des Referates Politik II 5 im Bundesministerium der Verteidigung die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge sicher, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat.
Hierzu führen sie unter anderem entsprechende Verifikationsmaßnahmen (etwa Inspektionen, Überprüfungsbesuche, Beobachtung militärischer Übungen, Beobachtungsflüge) im Ausland durch und begleiten ausländische Teams bei Verifikationsmaßnahmen in Deutschland. Details über die Arbeit des ZVBw gibt es hier.