Mehrere Personen stehen vor einem Airbus A319CJ OH in einer Halle
© Bundeswehr/Jonas Weber
KategorieFriedenssicherung

Ministerin bei Übergabe von A319 OHOffener Himmel

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ist am Freitag in Hamburg bei der Übergabe der Nationalen Beobachtungsplattform für den Vertrag über den Offenen Himmel (OHOffener Himmel) an die Bundeswehr zugegen gewesen. Damit setzte sie ein starkes Signal zur Stärkung der Rüstungskontrolle.

Mit dem deutschen Beobachtungsflugzeug vom Typ Airbus A319 OHOffener Himmel übernimmt die Bundeswehr die derzeit modernste Beobachtungsplattform.

Nachgefragt

Was der Vertrag über den „Offenen Himmel“, der Auftrag der Bundeswehr und die Notwendigkeit, ein eigenes Beobachtungsflugzeug zu betreiben, bedeutet, konnten wir mit dem Kommandeur des Zentrums für Verifikationsaufgaben, Brigadegeneral Peter Braunstein, besprechen.

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Mit der Beschaffung eines eigenen Beobachtungsflugzeuges leistet die Bundesrepublik Deutschland einen sichtbaren Beitrag zum Fortbestand des Vertrages über den Offenen Himmel.

Herr Brigadegeneral Braunstein, was ist der Vertrag über den „Offenen Himmel“?

Aus der Ost-West-Konfrontation öffnete sich mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und der sicherheitspolitischen Entwicklung ab 1989 ein Zeitfenster für die Realisierung eines völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes, um durch mehr Offenheit und Transparenz zu Vertrauensbildung und zur Stärkung der kooperativen Sicherheit im euroatlantischen Raum beitragen zu können. Den Vertrag über den Offenen Himmel unterzeichneten am 24. März 1992 27 NATONorth Atlantic Treaty Organization- und ehemalige Warschauer Pakt-Staaten. In Kraft trat er am 1. Januar 2002. Das Vertragsgebiet erstreckt sich von Vancouver bis Wladiwostok und umfasst nahezu die gesamte nördliche Hemisphäre. Heute haben 34 der 57 OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Mitgliedsstaaten den OHOffener Himmel-Vertrag gezeichnet; und weitere haben ihre Bereitschaft angezeigt.

Und was genau passiert im Rahmen der Vertragserfüllung?

Im Grunde verpflichten sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig dazu, Beobachtungsflüge über ihrem Staatsgebiet durch andere Vertragsstaaten durchführen zu lassen. Für die Anzahl solcher Beobachtungsflüge spielen die Größe und das militärische Potential des jeweiligen Landes eine wichtige Rolle. Diese sogenannten Quoten einzelner Länder werden bei der jährlich durchgeführten Sitzung der Open Skies Consultative Commission (OSCC) verteilt. Sie beinhalten die Anzahl der Rechte zur Durchführung von Beobachtungsflügen über andere Vertragsstaaten und diejenige Anzahl, die über dem eigenen Territorium akzeptiert werden müssen. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten ist vertraglich sehr genau geregelt und komplett transparent. Für jeden Vertragsstaat ist eine maximale Flugentfernung für Beobachtungsflüge innerhalb des Landes festgelegt. Diese ist u.a. von der Größe des Landes abhängig und beträgt beispielsweise 1.300 km über der Bundesrepublik Deutschland, 5.130 km über den Vereinigten Staaten von Amerika und bis zu 7.200 km über der Russischen Föderation.

Airbus A319CJ OH von innen

Der neue Flieger macht aus Innen einen guten Eindruck.

© Bundeswehr/Jonas Weber

Wie müssen wir uns den Ablauf vorstellen, Herr General?

Jeder Beobachtungsflug ist spätestens 72 Stunden vor der Landung des Beobachtungsluftfahrzeuges im beobachteten Vertragsstaat anzukündigen. In dieser Zeit muss sichergestellt werden, dass Unterkünfte, Besprechungsräume und Verpflegung organisiert sind, damit der Flug tatsächlich stattfinden kann. Dazu haben die Vertragsstaaten Flugplätze identifiziert und gemeldet, die in der Lage sind, das Beobachtungsluftfahrzeug aufzunehmen und an denen alles Notwendige bereitgehalten wird. Auf diese Weise ist ein reibungsloser Ablauf der Vertragswahrnehmung garantiert. Durch die Verteilung dieser sogenannten „Flugplätze Offener Himmel“ wird sichergestellt, dass jeder Punkt des Territoriums der Vertragsstaaten innerhalb der festgelegten Flugentfernungen überflogen werden kann. Der beobachtete Staat ist verantwortlich, dem beobachtenden Vertragspartner den Überflug über das gesamte Staatsgebiet zu gewährleisten. Dazu wird den Beobachtungsflügen Vorrang im Luftverkehr gewährt und selbst ansonsten gesperrte Lufträume für den Durchflug geöffnet.

Warum ist eine eigene Beobachtungsplattform wichtig?

Wir haben über 20 Jahre lang hauptsächlich auf die schwedische Saab 340 zurückgegriffen, um eigene Beobachtungsflüge durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine zweimotorige Turboprop-Maschine. Durch eine verhältnismäßig geringe Reichweite und Fluggeschwindigkeit waren die Möglichkeiten der Vertragswahrnehmung eingeschränkt. Bei dem nun beschafften Airbus A319CJ OHOffener Himmel haben wir besonderes Augenmerk auf große Reichweite und modernste Sensorik gelegt. Daher wird die Maschine jeden OHOffener Himmel-Flugplatz erreichen können und in der Lage sein, die jeweils maximal möglichen Flugentfernungen auszunutzen. Dabei wird die digitale Sensortechnik ein Vielfaches der bisher auf Nass-Film erfassten Daten speichern können. Mit der neuen Beobachtungsplattform bekräftigt die Bundesrepublik Deutschland ihr gutes Ansehen innerhalb der OHOffener Himmel-Vertragsstaaten und verdeutlicht ihr Bekenntnis zur kooperativen Umsetzung des Vertrages. Nicht zuletzt deshalb kann das Luftfahrzeug zukünftig auch von anderen Vertragsstaaten gemietet werden. Für diese Option wurde bereits reges Interesse bekundet.

Das Interview führte Oliver Arning.


von Jörg Fleischer

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