Der Verteidigungshaushalt legt jedes Jahr fest, wie hoch die Ausgaben für Personal, Ausrüstung und Betrieb der Bundeswehr sein dürfen. Wie kommt er zustande und was ändert sich nun durch das sogenannte Sondervermögen von 100 Milliarden Euro?
Die Aufstellung des Bundeshaushaltes folgt festen Abläufen und Regeln. Die Bundesregierung legt das jährliche Haushaltsgesetz in Verbindung mit einem Haushaltsplan als Gesetzentwurf vor. Anschließend berät und beschließt der Deutsche Bundestag darüber. Mit dem Haushaltsgesetz wird auch der Haushaltsplan festgestellt. In diesem ist auch der Verteidigungshaushalt, der sogenannte Einzelplan 14, enthalten.
Nach Artikel 110 des Grundgesetzes ist der Haushaltsplan jährlich aufzustellen. Die Ermächtigungen, Ausgaben zu leisten und ausgabewirksame Verpflichtungen einzugehen, gelten gemäß Paragraf 45 der Bundeshaushaltsordnung nur für das betreffende Jahr. Das sorgt für Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit der Bedarfs- und Mittelbetrachtung wie auch für Flexibilität – falls nötig.
Die Aufstellung des Verteidigungshaushalts läuft jedes Jahr nach einem klar geregelten parlamentarischen Verfahren ab.
Neben dem jährlichen Haushaltsplan gibt es den sogenannten Finanzplan des Bundes. Dies ist ein regierungsinternes Planungsdokument, das einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Das erste Jahr des Fünfjahreszeitraumes stellt das laufende Haushaltsjahr dar. Beim zweiten Jahr handelt es sich um das Jahr des kommenden – in Aufstellung befindlichen – Haushaltes. Die Planung der Folgejahre kann ein Indiz für die mittelfristige Verstetigung oder Abschmelze von Finanzmitteln sein. Lageänderungen können jedoch kurzfristige Anpassungen erforderlich machen. Gleichzeitig muss der Gesamthaushalt planbar bleiben und die Obergrenzen der Schuldenregel beachten.
Deshalb ist es so wichtig, dass Haushaltsgesetz und Haushaltsplan jedes Jahr neu aufgestellt, dabei an die aktuelle – vor allem wirtschaftliche – Entwicklung angepasst und um ein weiteres Jahr fortgeschrieben werden. Das Kabinett beschließt den Finanzplan üblicherweise zeitgleich mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt des Folgejahres. In der Regel findet das im Sommer des laufenden Haushaltsjahres statt. Formal hat der Finanzplan, der jährlichen Anpassungen unterliegt, keine Bindungswirkung für die Aufstellung der Bundeshaushalte künftiger Jahre. Im Hinblick auf die Finanzierbarkeit überjähriger Vorhaben, wie beispielsweise Rüstungsprojekten, hat er aber eine praktische Bedeutung.
Zuletzt hat die Bundesregierung am 16. März 2022 die Eckwerte beschlossen, die die Grundlage für die Aufstellung des Haushalts 2023 und den Finanzplan bis 2026 bilden. Gleichzeitig wurde der 2. Regierungsentwurf des Haushalts 2022 beschlossen.
Der 2. Regierungsentwurf ist gegenüber dem Soll des Jahres 2021 um 3,4 Milliarden auf 50,3 Milliarden Euro (2021: 46,93 Milliarden Euro) für das Haushaltsjahr 2022 gestiegen. Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 jeweils Ausgaben in Höhe von 50,1 Milliarden Euro für den Einzelplan 14 vor.
Unabhängig vom Bundeshaushalt soll das Sondervermögen Bundeswehr errichtet werden. Aus diesem Sondervermögen sollen Ausgaben von bis zu 100 Milliarden Euro geleistet werden können. Das Bundesministerium der Finanzen soll ermächtigt werden, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zu dieser Höhe aufzunehmen. Das Sondervermögen verfolgt den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und soll bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige Maßnahmen, finanzieren.
Haushaltsplaner müssen stets berücksichtigen, dass die Betriebsausgaben zum Beispiel für Personal, Versorgung und Materialerhaltung nicht zuletzt inflationsbedingt regelmäßig steigen. Insgesamt gilt es sorgsam abzuwägen, welche Ausgaben notwendig sind. Der Fähigkeitserhalt hat dabei planerisch in der Regel Vorrang vor dem Fähigkeitsaufwuchs, der Modernisierung und Neumaßnahmen. Es spielt auch eine Rolle, welche Maßnahmen zügig einen flächendeckend spürbaren Nutzen für die Beschäftigten der Bundeswehr mit sich bringen.
Aus dem Sondervermögen lassen sich nun neue Fähigkeiten und lange geplante Modernisierungsmaßnahmen mit Mitteln hinterlegen. So können festgelegte überjährige Projekte finanziert und mit hoher Priorität auch die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten verbessert werden. Insgesamt soll die Bundeswehr mit umfassenden Investitionen voll ausgestattet und zu einer leistungsfähigen, hochmodernen Allround-Armee ausgebaut werden.
Inhalte teilen via