Durch den notwendigen Aufwuchs der Streitkräfte entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die in den kommenden Jahren gedeckt werden müssen. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus.
Der in den frühen 1990er Jahren begonnene und in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht fortgesetzte Prozess der Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr wird mit diesem Moratorium also angehalten: Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImABundesanstalt für Immobilienaufgaben) befinden. Diese sind grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet.
Betroffen sind außerdem weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Entgegen früherer Entscheidungen werden diese nicht aus der Nutzung genommen. Dazu gehören u.a. der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.
All diese Liegenschaften werden der so genannten „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt. Diese Reserve enthält grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden können. Dies gilt dabei ebenso für militärisch geeignete Liegenschaften, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden. Mit der Liegenschaftsreserve sollen im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden; dies nicht zuletzt durch die Schaffung verfahrensrechtlicher Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts.
Die Bundeswehr stimmt sich im gesamten Verfahren mit allen beteiligten Stakeholdern des Bundes sowie der Länder und insbesondere mit den Standort-Kommunen eng ab. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse werden bereits Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen.
Der für die Infrastruktur zuständige Staatssekretär Hilmer dazu:
„Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen. Es ist uns deshalb sehr wichtig, in einem Dialog mit Ländern und Kommunen gute Wege zu finden, um die notwendigen Planungen der Bundeswehr im gemeinsamen Interesse umzusetzen. Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen. Der Aufwuchs der Bundeswehr ist dabei aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder. Das Bundesministerium der Verteidigung begrüßt daher die bereits auf vielen Ebenen konstruktiv geführten Gespräche und sichert zu, diese intensiv fortzuführen.“
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