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KategoriePressemitteilung

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes im Bundeskabinett

Im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung im Bendlerblock des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Bundesregierung den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG) beschlossen. Damit ist der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren zum Neuen Wehrdienst gefallen. 

Im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung im Bendlerblock des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Bundesregierung den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG) beschlossen. Damit ist der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren zum Neuen Wehrdienst gefallen. 

Die verschärfte Bedrohungslage für Europa und für Deutschland stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Dies spiegelt sich auch in den neuen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitszielen wider. Die Erfüllung dieser Ziele und der weiteren mit der Landes- und Bündnisverteidigung verknüpften Bedarfe – beispielsweise durch den Operationsplan (OPLANOperationsplan Deutschland) Deutschland inklusive des Heimatschutzes – erfordert einen umfangreichen personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Nach einer ersten Grobeinschätzung werden insgesamt ca. 460.000 Soldatinnen und Soldaten für die aktive Truppe und die Reserve benötigt. 

Dieser Herausforderung begegnen wir auch mit dem Neuen Wehrdienst. Wir wollen – dem Koalitionsvertrag folgend – mit einem attraktiven Gesamtpaket möglichst viele freiwillige Männer und Frauen für eine hochmoderne Ausbildung bei der Bundeswehr gewinnen. Unser Ziel ist es in erster Linie, mit dem Neuen Wehrdienst insbesondere den Aufwuchs der Reserve zu stärken. Eine stark aufgestellt Bundeswehr ist das effektivste Mittel, um die Sicherheit zu gewährleisten und Kriege zu verhindern. Zudem schaffen wir in Friedenszeiten alle Voraussetzungen, um im Ernstfall, den es zu verhindern gilt, schnell aufwachsen zu können. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Männer und Frauen ab ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen auf QR-Code-Basis erhalten, in dem persönliche Daten und Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einem Dienst bei der Bundeswehr erfragt werden. Diese Abfrage wird mit dem Jahrgang 2008 beginnen und für Männer verpflichtend sein. Auf der Grundlage einer digitalen Auswertung der Rückmeldungen werden wir die Interessierten zu einem Assessment einladen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2027 auch die Musterung für Männer verpflichtend sein wird. 

Den jungen Männern und Frauen wird in der Truppe ein Dienst geboten, der qualifikations-, erlebnis- und einsatzorientiert ist. Dafür haben wir bereits in diesem Sommer unsere Ausbildungsinhalte und -strukturen angepasst. Unser Anspruch ist es, alle Soldatinnen und Soldaten des Neuen Wehrdienstes als feste Bestandteile der aktiven Truppe zu integrieren. Zunächst erhalten alle eine einheitliche Ausbildung zum Wach- und Sicherungssoldaten und werden zum erweiterten Heimatsschutz befähigt. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten erfolgt die weitere Ausbildung in den aktiven Strukturen der Teilstreitkräfte und des Unterstützungsbereichs. Sie umfasst beispielsweise das Training an den jeweiligen Waffensystemen.

Mit den im Kabinettsentwurf vorgesehenen Regelungen werden wir über diesen grundsätzlich sinnstiftenden Dienst hinaus die Attraktivität des Wehrdienstes auch auf anderen Ebenen weiter steigern. Durch den Wegfall des sogenannten Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement wird nicht nur das Statusrecht verschlankt und entbürokratisiert, sondern wir können jedem einzelnen und jeder einzelnen auch bereits bei kurzen Verpflichtungszeiten eine attraktive Besoldung und Versorgung bieten: Ab ihrem Dienstbeginn werden alle Soldatinnen und Soldaten in den Status eines Soldaten auf Zeit berufen und können dabei ihre Dienstzeit flexibel wählen: Im Rahmen des Neuen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten zwischen sechs bis zu 23 Monaten, als längerdienende Zeitsoldaten mit Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren. 

Das Attraktivitätsportfolio wird außerdem durch Möglichkeiten wie beispielsweise Verpflichtungsprämien, Zugang zu Sprachkursen und anderen individuellen Fortbildungsmaßnahmen, mögliche Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins oder den Umgang mit hochmodernen Technologien ergänzt.

Daneben sieht der Gesetzentwurf die wichtige Einführung einer modernen Wehrerfassung und Wehrüberwachung vor (Wehrerfassung 2.0). Um im Ernstfall ein umfassendes Lage- und Datenbild zu haben, ist es unerlässlich, auch auf die Jahrgänge vor 2008 zurückgreifen zu können. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf vor, auch diese Jahrgänge zu erfassen und ihnen zum Beispiel Informationsmaterial über die Streitkräfte zu übersenden.

Sollten trotz der Attraktivitätsmaßnahmen nicht genügend Freiwillige gewonnen werden können, sieht der Gesetzentwurf eine flexible und schnelle Möglichkeit der verpflichtenden Heranziehung vor. Sofern die verteidigungspolitische Lage einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte erfordert, soll die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestags die Einberufung zum Grundwehrdienst beschließen können.

Weiterführende Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie auf BMVgBundesministerium der Verteidigung.de.

Über den angehängten Link kann später das Pressestatement des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius sowie Bildmaterial abgerufen werden:

https://cloud.redaktionbw.de/s/tnpNoEAK83d6zz5
Passwort: Gesetz

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