„Es gibt keinen nachhaltigen Frieden ohne Achtung der Menschenrechte“
Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hält die Keynote bei der virtuellen High-Level Conference “Peace Operations and Human Rights - Fostering Integration between Mission Components” am 6. Juli 2021 und nimmt anschließend an einer Panel-Diskussion teil, zusammen mit VNVereinte Nationen-Untergeneralsekretär Jean-Pierre Lacroix, Assistant Secretary-General for Human Rights, Ilze Brands-Kehris, dem ehemaligen UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan-Missionsleiter David Shearer und Zivilgesellschaftsvertreterin Annie Matundu-Mbambi (Women's International League for Peace and Freedom). Die Moderation übernimmt Richard Gowan, Leiter für Fragen der Vereinten Nationen bei der Crisis Group. Die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet, wird eine Videobotschaft senden.
Die Konferenz wird ab 17:00 Uhr live gestreamt auf: https://media.un.org/en/webtv
Bundesministerin Kramp-Karrenbauer betont vor der Konferenz:
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr habe ich eine Sitzung des VNVereinte Nationen-Sicherheitsrates zu Menschenrechten im Peacekeeping geleitet. Es war richtig und wichtig, dass wir im deutschen Vorsitzmonat die offene Debatte auf die Tagesordnung des VNVereinte Nationen-Sicherheitsrates gesetzt haben.
Es gibt keinen nachhaltigen Frieden ohne Achtung der Menschenreche. Ihr Schutz ist eine handfeste Investion in Frieden und Wohlstand. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es Akteure gibt, die diese Einsicht noch nicht teilen. Ich erwarte aber, dass das Thema zukünftig auf der Agenda bleibt und die nötige Aufmerksamkeit erfährt.
Ich freue mich auf die Fortsetzung der Gespräche aus dem Vorjahr. Die anhaltende Pandemie zwingt uns, die Konferenz zu diesem wichtigen Thema virtuell durchzuführen. Die Konferenz bündelt verschiedene Perspektiven aus VNVereinte Nationen-Sekretariat, Mitgliedsstaaten und Missionen. So können wir greifbare Impulse generieren.
Die Konferenz vollendet einen Dreiklang mit dem Tag des Peacekeeping 2021 am 23. Juni 2021 und meinen Gesprächen letzte Woche in New York mit VNVereinte Nationen-Generalsekretär Guterres. Ein starkes Peacekeeping und eine handlungsfähige VNVereinte Nationen sind in unserem ureigenen deutschen Interesse! Die UNUnited Nations besitzen die Legitimität des Multilateralismus – sie sind unser gemeinsames Instrument für die kollektive Sicherheit der Welt.
Deutschlands Engagement für die Vereinten Nationen gebührt mehr Aufmerksamkeit. Nach Beendigung des Einsatzes in Afghanistan ist MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali der größte Auslandseinsatz der Bundeswehr. Deutschland ist viertgrößter Beitragszahler zum VNVereinte Nationen-Peacekeeping-Budget sowie viertgrößter europäischer Truppensteller.
Der Schutz der Menschenrechte ist ein zentrales Ziel der VNVereinte Nationen-Charta. Menschenrechte sind eine der drei zentralen Säulen der VNVereinte Nationen. (Frieden u. Sicherheit; Menschenrechte; Entwicklung). Deutschland ist derzeit gewähltes Mitglied im Menschenrechtsrat. VNVereinte Nationen-Missionen wie MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali oder UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan verfügen über ein ausdrückliches Mandat zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Deutschland unterstützt die VNVereinte Nationen auch mit dem Training der Kontingente von VNVereinte Nationen-Mitgliedsstaaten vor deren Entsendung in den VNVereinte Nationen-Einsatz (Mobile Training Teams) sowie von internationalem Stabspersonal in den Hauptquartieren von VNVereinte Nationen-Missionen (In-Mission Training Teams).
Die Einhaltung von Menschenrechten ist primär Aufgabe des Gastgeberlandes. Sofern mandatiert, können VNVereinte Nationen-Missionen jedoch die Menschenrechtslage vor Ort beobachten, darüber Bericht erstatten sowie nationale Institutionen in Form von Kapazitätsaufbau unterstützen. VNVereinte Nationen-Missionen sind in der Regel integriert angelegt, das heißt sie verfügen über militärische, polizeiliche und zivile Komponenten. Der unmittelbare Ansprechpartner für Menschenrechtsorganisationen in den Einsatzländern sind dabei primär die zivilen Komponenten der Mission und das VNVereinte Nationen-Länderteam, bestehend aus den VNVereinte Nationen-Unterorganisationen (z.B. UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees, UNICEFUnited Nations International Children’s Emergency Fund, UNDP). Militärische Komponenten könnten z.B. Menschenrechtsinformationen (z.B. durch Patrouillen, Aufklärung) sammeln, sowie, je nach Mandat, physischen Schutz der Zivilbevölkerung, humanitärer Helfer und weiterer Komponenten übernehmen.
Deutschland unterstützt zusammen mit mehr als 150 VNVereinte Nationen-Mitgliedsstaaten und vier Regionalorganisationen die Action for Peacekeeping (A4P) Reforminitiative, welche durch VNVereinte Nationen-Generalsekretär Guterres im März 2018 ins Leben gerufen wurde. Deutschland unterstützt den Reformprozess und übernimmt die Rolle als “A4P Champion” in mehreren Handlungsfeldern (BMVgBundesministerium der Verteidigung: Frauen in der Friedenssicherung; Ausbildung und Kapazitätsaufbau). Die Bundeswehr ist aktuell in vier VNVereinte Nationen-Peacekeeping-Missionen (MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali/Mali 920, UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan/Süd Sudan 13, MINURSOMission des Nations Unies pour l’organisation d’un Référendum au Sahara Occidenta/Westsahara 3, UNIFILUnited Nations Interim Force in Lebanon/Libanon 134).
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