Es ist ein klares Statement für Kameradschaft und gesellschaftliche Solidarität mit queeren Soldatinnen und Soldaten – und zugleich auch ein Bekenntnis zur aktiven Vergangenheitsbewältigung: Am 3. Juli 2025 hat das Verteidigungsministerium wieder an beiden Dienstsitzen in Bonn und Berlin die Regenbogenflagge gesetzt.
Das ist ein Zeichen der Wiedergutmachung, ein Bekenntnis des Ministeriums zum Unrecht der Vergangenheit und dafür, dass sich die Bundeswehr für Toleranz, Vielfalt und gegen Diskriminierung ausspricht: „Der 3. Juli ist für die Bundeswehr ein bedeutsamer Tag. Wir hoffen, mit dem deutlichen Zeichen gerade all jene zu erreichen, die seinerzeit im Wehrdienst auf ihre sexuelle Orientierung reduziert wurden. Sie dürfen sich gewiss sein: Der Wind in der Bundeswehr hat sich gedreht. Hier zählt heute Kameradschaft unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität“, betont Dr. Jan Stöß, Leiter der Abteilung Recht und Organisation im Verteidigungsministerium.
Homosexuelle Soldatinnen und Soldaten waren über Jahrzehnte hinweg in der Bundeswehr systematisch diskriminiert worden: Sie wurden schikaniert – auch durch ihre Vorgesetzten. Karrieren wurden verhindert; Positionen in Führungsverantwortung waren damit ausgeschlossen, weil Homosexualität als „Gefahr für den Zusammenhalt in der Truppe“ galt. Sie wurden gar unter dem Vorwand, „dienstunfähig“ zu sein, aus der Bundeswehr entlassen. All das nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung – ermöglicht durch einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 1984.
Auch am Bonner Dienstsitz wird die Regenbogenflagge gesetzt
Bis ein Soldat erfolgreich dagegen klagte: Am 3. Juli 2000 wurde der Erlass schließlich aufgehoben – ein besonderer Tag für alle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminierten Soldaten, aber auch für die Bundeswehr. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr arbeitete den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr wissenschaftlich auf. Die aus der Studie gewonnenen Erkenntnisse ebneten den Weg für das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG ). Am 23. Juli 2021 ist es in Kraft getreten. „Die Arbeit eines Historikers führt nur selten zu konkreten politischen Entscheidungen, noch seltener zur Verabschiedung von neuen Gesetzen. Dass der Deutsche Bundestag 2021 das Rehabilitierungsgesetz im Konsens aller Fraktionen einstimmig beschloss, war ein starkes Zeichen der Anerkennung für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten. Dazu mit meiner Forschungsarbeit einen Beitrag geleistet zu haben, freut mich sehr“, sagt der Autor des Buches „Tabu und Toleranz “, Oberstleutnant Dr. Klaus Storkmann.
Das Gesetz hebt wehrdienstgerichtliche Urteile auf, soweit sie wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind, und rehabilitiert Diskriminierungen aufgrund dienstrechtlicher Benachteiligungen. Die Betroffenen erhalten eine Rehabilitierungsbescheinigung und grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sowie frühere Soldatinnen und Soldaten der Nationalen Volksarmee. Um das Stellen eines Antrages zur Rehabilitierung und Entschädigung nach dem SoldRehaHomG für die Betroffenen zu erleichtern, hat das Verteidigungsministerium ein Online-Antragsportal eingerichtet. Die gesetzliche Antragsfrist für Entschädigungen läuft am 23. Juli 2026 aus.
Die Aufarbeitung der Vergangenheit und das daraus resultierende Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung waren wesentliche Schritte, um ein Zeichen gegen Diskriminierung von queeren Menschen in den Streitkräften zu setzen und damit die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Bundeswehr zu stärken. Jedoch werden noch immer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, nicht nur im gesellschaftlichen Leben, sondern auch im beruflichen Umfeld. Das zeigt unter anderem die Studie „Inter* im Office – Die Arbeitssituation von inter* Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu (endo*) LSBT*Q+ Personen “ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Das Setzen der Regenbogenflagge an beiden Dienstsitzen des Bundesministeriums der Verteidigung ist nicht nur ein Bekenntnis zur Solidarität mit queeren Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr, sondern ein Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden“, betont deshalb Dr. Jan Stöß. Aus diesem Grund werde die Regenbogenflagge nicht nur am 3. Juli, sondern auch am 26. Juli zum Christopher Street Day als Innenbeflaggung im Berliner Dienstsitz des Ministeriums wehen.
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