In ihrer heutigen Kabinettssitzung im Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr, das sog. Artikelgesetz Militärische Sicherheit, auf den Weg gebracht. Damit bekennt sich die Bundesregierung einmal mehr zur Stärkung der Bundeswehr und stellt wesentliche Weichen, um die Militärische Sicherheit zu erhöhen und die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr besser zu schützen.
Das veränderte sicherheitspolitische Bedrohungsszenario wirkt sich nicht nur auf den Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung aus, sondern betrifft auch die Bundeswehr als Institution. Unser Ziel ist es, den Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung und seine Angehörigen effektiv gegen Angriffe jeglicher Art – sei es durch Sabotage- oder Spionageaktivitäten, Extremismus, Terrorismus oder Cyber-Attacken – zu schützen. Dabei nehmen wir insbesondere den Militärischen Abschirmdienst (MADMilitärischer Abschirmdienst) und den personellen Schutz des Einzelnen in den Blick.
Die Neuverkündung des MADMilitärischer Abschirmdienst-Gesetzes schafft konkrete Verbesserungen der operativen Aufgabenerfüllung des Dienstes und berücksichtigt dabei die Besonderheiten des MADMilitärischer Abschirmdienst. Sie umfasst auch konkrete Befugniserweiterungen. Dadurch wird insbesondere die sehr relevante Cyberabwehr gestärkt. Zudem werden die Tätigkeiten des MADMilitärischer Abschirmdienst im Ausland an die Einsatzrealität der Bundeswehr angepasst. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Familien auch im Ausland, wie bei der Brigade Litauen. Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzesentwurf aktuelle verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und sieht eine konzentrierte und zukunftsfeste Kontrolle der Maßnahmen des MADMilitärischer Abschirmdienst durch das Amtsgericht Köln vor.
Ebenfalls Teil des beschlossenen Artikelgesetzes ist das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr. Es schafft alternative Regelungen zu den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und wird die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Damit erhalten wir die Möglichkeit, auf die Besonderheiten des Geschäftsbereichs des BMVgBundesministerium der Verteidigung zu reagieren und das Überprüfungsverfahren insgesamt zu vereinfachen und zu optimieren. Die künftig vorgesehene Verfassungstreueprüfung wird durch eine automatisierte Verarbeitung deutlich beschleunigt und konzentriert sich auf bewährte Prüfmerkmale. Dazu gehört eine Abfrage bei den Nachrichtendiensten (NADIS-Abfrage), beim Bundeszentralregister sowie ein gründlicher Blick in öffentliche Quellen – insbesondere Social Media. Damit stellt der Gesetzesentwurf eine wesentliche Weiche für den erforderlichen schnellen personellen Aufwuchs der Bundeswehr.
Das Artikelgesetz Militärische Sicherheit wird durch Regelungen zur punktuellen Stärkung der Befugnisse der Feldjägertruppe und anderer berechtigter Personen abgerundet. Durch eine Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivilen Wachpersonen sowie der Wehrdisziplinarordnung sollen weitere Befugnisse zur vereinzelten Stärkung der militärischen Sicherheit ergänzt werden. Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeit, verdächtige Personen in militärischen Bereichen, in unmittelbarer Nähe aber außerhalb von militärischen Sicherheitsbereichen sowie in der Nähe von militärischen Aktivitäten (z.B. militärische Konvois) anzuhalten und zu überprüfen. Dies verschafft dem zuständigen berechtigten Personenkreis die Möglichkeit, Störungen und Gefahren schon im Vorfeld zu begegnen, und eröffnet damit beispielsweise einen rechtlichen Rahmen, um gegen rechtswidrige Drohnenüberflüge vorzugehen.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Über den angehängten Link kann später das Pressestatement des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius sowie Bildmaterial abgerufen werden:
https://cloud.redaktionbw.de/s/tnpNoEAK83d6zz5
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