Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 in seiner letzten Sitzung des Jahres bedeutenden Gesetzesbeschlüssen des Bundestags zugestimmt. Darunter sind neben dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes auch das Haushaltsgesetz 2026, das den Verteidigungsetat und den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Bundeswehr 2026 enthält, sowie das Artikelgesetz Militärische Sicherheit.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes hat die Länderkammer ein zentrales Element der Neuausrichtung der Bundeswehr verabschiedet. Die Bundeswehr stellt sich angesichts der veränderten Bedrohungslage durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf die Ukraine konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung ein. Hierbei trägt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz elementar zur Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr bei. Der Neue Wehrdienst dient vor allem der Vergrößerung der Reserve, wovon die aktive Truppe profitieren soll, insbesondere im Bereich der Mannschaften.
Der Bundesrat hat mit dem Haushaltsgesetz 2026, in dem der Verteidigungsetat 2026 sowie der Wirtschaftsplan 2026 für das Sondervermögen Bundeswehr enthalten sind, einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gebilligt. Im Einzelplan 14 stehen im kommenden Jahr 82,69 Milliarden Euro für die Bundeswehr zur Verfügung, 25,51 Milliarden Euro kommen aus dem Sondervermögen Bundeswehr hinzu. Das sind mehr als 108 Milliarden Euro für die Beschaffung von Material, Ausrüstung, Gerät und den weiteren personellen Aufwuchs der Streitkräfte sowie für die militärische Infrastruktur.
Die Länderkammer hat darüber hinaus mit ihrem Ja zum Artikelgesetz Militärische Sicherheit ein bedeutendes Maßnahmenpaket zum verbesserten Schutz des militärischen Personals in verschiedenen Bereichen der Streitkräfte beschlossen. Erweitert werden insbesondere die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (MADMilitärischer Abschirmdienst) bei seinen operativen Aufgaben. Das Gesetz optimiert etwa die Vorgehensweise bei der Überprüfung von Soldatinnen und Soldaten vor ihrer Einstellung oder Heranziehung.
Nach der Billigung durch den Bundesrat bedürfen die Gesetze noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Anschließend müssen sie dann noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Inhalte teilen via