Kabinett beschließt gemeinsamen Gesetzentwurf von BMWE und BMVgBundesministerium der Verteidigung zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bundeswehrbeschaffungen.
Die Bundesregierung hat heute den von Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und dem Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung frühzeitig ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung um.
Die sicherheitspolitische Lage erfordert eine deutliche Stärkung der Bundeswehr für ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür müssen neben personellen vor allem materielle und infrastrukturelle Bedarfe dringend gedeckt werden. Mit dem durch das Kabinett beschlossenen Kabinettsentwurf wollen wir durch Ausnahmeregelungen im Vergaberecht die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtern und beschleunigen. Darüber hinaus sind im Luftverkehrsgesetz planungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und für militärische Flugplätze vorgesehen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche:
„Abschreckung ist die beste Verteidigung. Und jedem muss klar sein: Wir können und wir werden uns verteidigen. Um diese Verteidigungsfähigkeit zu erreichen, nehmen wir hohe neue Schulden auf. Für mich ist klar: wir müssen dieses Geld in neue Technologien für Luftverteidigung, Satellitenfähigkeiten, Drohnen, autonome Systeme, KIKünstliche Intelligenz-Fähigkeiten investieren. Wirklich verteidigungsfähig kann nur sein, wer technologisch an der Spitze ist. Und wir brauchen mehr Rüstungsgüter und wir brauchen sie schneller. Das geht nur durch die Ausweitung der Produktion. Mit dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr schaffen wir dafür wichtige Sonderregelungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Das Ziel ist klar: Wir müssen technologisch und industriell stärker werden als potentielle Angreifer. Damit sichern wir den Frieden.“
Bundesminister für Verteidigung Boris Pistorius:
„Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Beschaffung für die Bundeswehr massiv beschleunigt und mehr Großprojekte in Auftrag gegeben als je zuvor. Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Planung und Beschaffung nehmen wir noch einmal deutlich Tempo auf: So werden künftig Direktvergaben von Aufträgen schneller und häufiger möglich sein, zum Beispiel wenn wir gemeinsam mit unseren Partnern interoperable Systeme beschaffen. Also Systeme, an denen wir gemeinsam trainieren und die wir gemeinsam warten können. Ebenso stärken wir Start-up-Unternehmen, indem es künftig mehr Möglichkeiten gibt, Vorauszahlungen zu leisten, damit auch kleinere Unternehmen ihre Produktionskapazitäten erhöhen können. Der Maßnahmenkatalog des Gesetzentwurfs ist breit und wird uns die erforderliche Flexibilität bieten. Bei diesem Vorhaben brauchen wir einen engen Schulterschluss mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Daher habe ich sie heute erneut zu einem Round Table ins Verteidigungsministerium eingeladen. Wir wollen die Beschaffung beschleunigen, um Deutschland sicherer zu machen. Diesen Erfolg schaffen wir nur gemeinsam. Ich vertraue auf die Unterstützung der Unternehmen.“
Um die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr zu erleichtern und deutlich zu beschleunigen wurde der Anwendungsbereich des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes gegenüber der Fassung von 2022 von dem Begriff der Militärausrüstung auf alle Bedarfe der Bundeswehr ausgeweitet und die Laufzeit der Erleichterungen bis Ende 2035 verlängert. Umfasst sind neben reiner Militärausrüstung nun auch alle zivilen Bedarfe der Bundeswehr wie z.B. Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa der Neubau und die Instandhaltung von Kasernen.
Im Gesetzentwurf sind zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der entsprechenden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorgesehen. Die Bedarfsdeckung sowohl durch innovative als auch marktverfügbare Leistungen wird ebenso gefördert wie Beschaffungen für und mit Partnernationen. Zudem sind planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgesehen, um die störungsfreie Funktion von Luftverteidigungsradaren sicherzustellen und so Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu stärken.
Mit dem Gesetzentwurf leisten wir nicht nur einen Beitrag zur deutschen, sondern auch zur europäischen Verteidigungsbereitschaft. Der Entwurf stellt daher enge Verbindungen zu den laufenden Überarbeitungen des EUEuropäische Union-Vergaberechts, unter anderem dem sogenannten „Defence Omnibus“, her. Darüber hinaus enthält der Entwurf dringende Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf einen Klagebeschluss der Europäischen Kommission im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik.
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen. Durch die darin enthaltene deutliche Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge werden die vom
Anwendungsbereich umfassten Vergaben beschleunigt. Die damit ebenfalls einhergehende Entlastung der betroffenen Vergabestellen wird helfen, die benötigten Ressourcen zielgerichtet und effizient einzusetzen.
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