Soldat schießt mit G36
© Bundeswehr/Carsten Vennemann
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G36: Landgericht Koblenz urteilt zu Feststellungsklage des Herstellers

Das Landgericht Koblenz hat am 2. September der Klage der Firma Heckler & Koch stattgegeben und damit entschieden, dass die seitens der Bundeswehr gegen den Waffenhersteller geltend gemachten Gewährleistungsansprüche keine ausreichende Rechtsgrundlage besitzen. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird voraussichtlich in Berufung gehen.

Das Gericht hat sich in diesem Verfahren ausdrücklich nicht mit der Sachfrage auseinandergesetzt, ob das G36 ausreichend präzise trifft oder nicht. Es hat sich allein mit der rechtlichen Frage auseinandergesetzt, ob die Bundeswehr nach mehr als 25 Jahren G36 theoretisch noch Gewährleistungsansprüche geltend machen könnte. Konkret geht es um die letzten Beschaffungstranchen von etwa 4.000 Gewehren. Das Verteidigungsministerium beantwortet diese Rechtsfrage mit ja. Das Gericht vertritt in der ersten Instanz eine andere Auffassung zu dieser Frage des Vertrags- und Gewährleistungsrechts.

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung wird daher gegen dieses Urteil in Berufung gehen, sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung Anfang Juni angeführt wurden, erklärte Jens Flosdorff, Sprecher des BMVgBundesministerium der Verteidigung, in der Bundespressekonferenz. Das Verteidigungsministerium werde daher die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten.

Ablösung des G36 vom Urteil unberührt

Von diesem Gerichtsverfahren klar zu trennen ist die Frage der Eignung des G36 für die Bundeswehr. An der Grundsatzentscheidung, das G36 nach mehr als 20 Jahren durch eine neue Generation Sturmgewehr abzulösen, ändert sich durch dieses Urteil nichts.

Der Beschaffungsvorgang für die Ablösung des G36 läuft weiter planmäßig. Der Grund ist einfach: Das G36 kann – unabhängig vom bestehenden Vertrags- und Gewährleistungsrecht – nicht das Sturmgewehr der Bundeswehr bleiben, weil es die militärischen Anforderungen nicht erfüllt.

Gutachten belegen Präzisionsmängel

Umfangreiche Testreihen unter anderem durch unabhängige Experten wie das Ernst-Mach-Institut der Fraunhofer Gesellschaft haben zweifelsfrei belegt, dass das G36 in zwei Fällen erhebliche Präzisionsprobleme hat:

  1. Bei Erwärmung durch schnelle Schussabgabe und
  2. bei äußerer Erwärmung. Heißt, wenn sich das Gewehr zum Beispiel durch Sonnenlicht von 15 auf 45 Grad erwärmt, sinkt die Ersttrefferwahrscheinlichkeit auf 7 Prozent.

Dies ist bei allen Vorteilen, die das G36 unbestritten bietet, auf Dauer kein verantwortbares Risiko für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.

Verantwortung gegenüber Soldatinnen und Soldaten

Die Defizite des G36 zeigten sich sehr eindeutig in nachprüfbaren wissenschaftlichen Untersuchungen und können weder wegdiskutiert, noch ignoriert werden.

Die Tatsache, dass die meisten einsatzerfahrenen Soldatinnen und Soldaten einen guten und zuverlässigen Eindruck von ihrem Sturmgewehr haben, steht dazu nicht im Widerspruch. Die Frage, wie präzise man mit dem G36 gerade trifft und ob dies nun an der Waffe, dem Schützen oder sonstigen Rahmenbedingungen liegt, lässt sich in einer Gefechtssituation kaum objektiv beurteilen.

Durch die Ablösung des G36 nimmt das Ministerium seine Verantwortung wahr, den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz ein Gewehr zur Verfügung zu stellen, dass die heutigen und zukünftigen Anforderungen bestmöglich erfüllt.

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