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Bundeswehr/Sascha JonackKabinett für Fortführung der Operationen Atalanta und Irini
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Die Bundesregierung hat am 17. März 2021 beschlossen, dass sich die Bundeswehr auch künftig an der Anti-Piraterie-Operation EUNAVFOR (European Naval Force) Somalia – Operation Atalanta – und an der EU-geführten Krisenbewältigungsoperation EUNAVFOR MED (Mediterranean) Irini beteiligen soll.
Die Mandate, die am 31. Mai beziehungsweise am 30. April 2021 ausgelaufen wären, sollen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts bis zum 30. April 2022 fortgeführt werden. Der Deutsche Bundestag muss über die Mandatsverlängerung noch beraten und ihr abschließend zustimmen.
EUNAVFOR Somalia – Operation Atalanta
Die personelle Obergrenze der Anti-Piraterie-Operation EUNAVFOR Somalia – Operation Atalanta – am Horn von Afrika soll künftig um 100 auf bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr reduziert werden.
Diese Absenkung der Obergrenze ergibt sich aus einer Anpassung des deutschen Beitrags. Dieser sieht künftig – anstelle einer dauerhaften Stationierung von Seefernaufklärern (P-3C ORION) in Dschibuti – einen regelmäßigen temporären Beitrag der Bundeswehr zu Atalanta vor, beispielsweise mit Schiffen der Marine.
Die Beteiligung am Einsatz mit Stabspersonal im Operationshauptquartier im spanischen Rota soll unverändert fortgesetzt werden.
Piraterie am Horn von Afrika erfolgreich zurückgedrängt
Die Operation Atalanta – der Name geht auf die gleichnamige Jägerin aus der griechischen Mythologie zurück – dient dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt vor der Küste Somalias und der Piraterie-Bekämpfung.
Kernauftrag ist der Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der UN (United Nations, Vereinte Nationen) und der Mission AMISOM (African Union Mission in Somalia) der Afrikanischen Union.
Die Operation hat in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Piraterie am Horn von Afrika erfolgreich zurückzudrängen.
Waffenembargo und Drogenschmuggel im Fokus
Kriminelle Netzwerke in Somalia bestehen allerdings fort. Sie weichen auf andere Aktivitäten auf See wie den illegalen Handel mit Waffen, Drogen, Holzkohle oder Schlepper- und Schleuserfahrten aus und profitieren dabei unverändert von schwachen staatlichen Strukturen und den daraus entstehenden Rückzugsräumen. Darin liegt auch ein Risiko des Wiederaufflammens der Piraterie. Insgesamt bleiben die Risiken für die kommerzielle Schifffahrt hoch und auch die humanitäre Versorgung der Region weiter gefährdet.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Dezember 2020 die Aufgaben der Operation erweitert. Demnach trägt Atalanta auch zur Durchsetzung des Waffenembargos der UN gegen Somalia bei. Weiter bekämpft Atalanta den Drogenhandel. Diese Erweiterung durch die EU nimmt der Mandatsentwurf des Bundeskabinetts nun auf.
Demnach soll auch die Bundeswehr ihren Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der UN gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels leisten. Sie wird sich hierzu an der Lagebilderstellung beteiligen und im Einzelfall auch Schiffe durchsuchen können.
EUNAVFOR MED Irini
Weiter hat die Bundesregierung grünes Licht für die Fortführung der Operation EUNAVFOR (European Union Naval Force) MED (Mediterranean) Irini im Mittelmeer gegeben. Die EU-geführte militärische Operation ist Teil der Gesamtstrategie der Europäischen Union zur Stabilisierung Libyens. Irini bedeutet „die Friedfertige“.
Marineschiff, Seefernaufklärer und Stabspersonal
Bei diesem Einsatz soll es bei der festgelegten personellen Obergrenze von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bleiben. Damit kann sowohl die Teilnahme mit einer seegehenden Einheit als auch mit einem Seefernaufklärer sowie mit Stabspersonal in den Führungsstäben gewährleistet werden.
Durch Seeraumüberwachung und -aufklärung sollen Informationen gesammelt werden, mit deren Hilfe ein detailliertes Lagebild im Operationsgebiet erstellt werden kann.
Beitrag zum UN-Waffenembargo gegen Libyen
Vorrangige Aufgabe von Irini ist es, einen Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der UN gegenüber Libyen zu leisten. Beispielsweise verhinderte die Operation im September 2020 einen Verstoß gegen das Waffenembargo, indem ein Tanker, der Kerosin für eine der Bürgerkriegsparteien nach Libyen transportieren sollte, umgeleitet wurde und seine Ladung beschlagnahmt werden konnte. Neben der Überwachung und Durchsetzung des Embargos leistet Irini einen Beitrag zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl aus Libyen.
Zudem soll die Operation den Aufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache sowie der Marine unterstützen. Irini trägt weiterhin zur Unterbindung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken im zentralen Mittelmeer bei.
Berliner Prozess
Die EU-Operation Irini ist ein Ergebnis der Berliner Libyen-Konferenz vom 19. Januar 2020, die den Berliner Prozess einleitete. Die Bundesregierung unterstützt mit dem Berliner Prozess aktiv die UN-Friedensbemühungen.
Ungeachtet dieser Fortschritte im politischen Prozess kommt es jedoch weiterhin zu Verstößen gegen das UN-Waffenembargo gegen Libyen. So etwa durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern. Zahlreiche ausländische Kräfte und Söldner befinden sich entgegen der Waffenstillstandsvereinbarung weiterhin im Land. Deshalb ist diese Operation weiter notwendig.
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Deutschlands Engagement bei der Anti-Piraterie-Operation EUNAVFOR Somalia – Operation Atalanta – und bei der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED Irini ist Teil des koordinierten Handelns der Europäischen Union im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).
Damit kommt die Bundesregierung auch ihrer Verpflichtung bei der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) zur Unterstützung von GSVP-Missionen nach.
von Jörg Fleischer