Ein Flugzeug vom Typ P-3C Orion steht auf einem Flugplatz
© Bundeswehr/Carsten Vennemann
KategorieSicherheitspolitik

Horn von Afrika: Kabinett verlängert Anti-Piraterie-Mission

Das Bundeskabinett hat die Anti-Piraterie-Mission EUNAVFOREuropean Union Naval Force Somalia (European Union Naval Force Somalia) – Operation Atalanta am Horn von Afrika verlängert. Das Mandat, das am 31. Mai ausläuft, soll ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2021 fortgeführt werden. Der Deutsche Bundestag muss darüber noch beraten und abschließend abstimmen.

Die personelle Obergrenze der Mission beträgt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Die Operation Atalanta – der Name geht auf die gleichnamige Jägerin aus der griechischen Mythologie zurück – hat in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Piraterie am Horn von Afrika zurückzudrängen. Es kommt aber immer noch vereinzelt zu Angriffen durch Piraten. Die kriminellen Netzwerke bestehen zum Teil fort. Deshalb ist die Mission unvermindert notwendig. Sie dient wesentlich zum Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia am Horn von Afrika vor Piraterie und zur Pirateriebekämpfung. Durch die Präsenz im Seegebiet am Horn von Afrika trägt Atalanta zur Stabilisierung der Region bei.

Personal für das Support Element Atalanta

Die Bundeswehr stellt Personal für das Support Element Atalanta, das den Logistikstützpunkt für die Schiffe am Horn von Afrika betreibt. In den Zwischenmonsunzeiten – wenn der Seegang im Golf von Aden und im Indischen Ozean Piraterie zulassen – kommt außerdem ein Seefernaufklärungsflugzeug vom Typ P-3C Orion der Marineflieger zum Einsatz. Zudem beteiligt sich Deutschland mit Stabspersonal im operativen Hauptquartier in Rota und stellt zurzeit mit Flottillenadmiral Wilhelm Tobias Abry den Deputy Commander.

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Deutschlands Engagement für die Anti-Piraterie-Mission EUNAVFOREuropean Union Naval Force Somalia – Operation Atalanta ist Teil des gemeinsamen Vorgehens der Europäischen Union bei der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik). Es dient zur Krisenbewältigung und Stabilisierung. Damit kommt die Bundesregierung auch ihren Verpflichtungen für die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCOPermanent Structured Cooperation für Permanent Structured Cooperation) nach.

von Jörg Fleischer

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