Mit dem Europäischen Verteidigungsfonds werden gemeinsame Investitionsentscheidungen der EU-Mitgliedstaaten gefördert.
Als dritte Kerninitiative im europäischen Verteidigungskontext wurde neben der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCOPermanent Structured Cooperation) und dem Koordinierten Jahresbericht zur Verteidigungsplanung (Coordinated Annual Review on Defence, CARDCoordinated Annual Review on Defence) der Europäische Verteidigungsfonds (European Defence Fund, EDF) begründet.
Anders als bei PESCOPermanent Structured Cooperation und CARDCoordinated Annual Review on Defence liegt dieses Industrieförderprogramm in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Damit wird erstmalig Geld aus dem EU-Haushalt für gemeinsame europäische Forschung und Entwicklung im Bereich Verteidigung eingeplant. Das dafür erforderliche Regelwerk, die EDF-Verordnung, wurde Ende 2020 noch in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet. Die finale Billigung durch das Europäische Parlament war am 29. April 2021 die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 12. Mai.
Grundsätzlich soll der EDF die europäische Verteidigungsindustrie durch gezielte Kooperation wettbewerbs- und innovationsfähiger machen und dabei gleichzeitig berücksichtigen, welche militärischen Fähigkeiten die EU konkret braucht. Er dient dazu, Anreize zur europäischen strategischen Investitionen der Mitgliedstaaten in gemeinsame innovative Forschung und Entwicklung militärischer Fähigkeiten und die europäische Verteidigungsindustrie zu schaffen. Dies stärkt wiederum die Handlungsfähigkeit der EU. Der EDF ist Teil des Europäischen Verteidigungs-Aktionsplans (European Defence Action Plan, EDAP) der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016.
Zusammenschlüsse bestehend aus mindestens drei Unternehmen oder Einrichtungen, die aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten stammen, können Fördermittel aus dem EDF beantragen und empfangen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen hierbei Beachtung finden. Nach einem speziellen Schlüssel können Aktivitäten zwischen 20 und 80 Prozent der Gesamtkosten ko-finanziert werden.
Darüber hinaus sind verschiedene Zuschüsse möglich sowie die Förderung von bestimmten Maßnahmen wie etwa Machbarkeitsstudien. Fördermittel an die Industriezusammenschlüsse können nur fließen, wenn die Mitgliedstaaten eine koordinierte Investitionsentscheidung treffen. Für die Projekte müssen die Staaten einerseits ihren Bedarf und ihre Prioritäten festlegen und sich andererseits auf militärische Anforderungen und gemeinsame Spezifikationen einigen.
Der endgültige Umfang des EDF beträgt ungefähr sieben Milliarden Euro und wurde während der Verhandlungen für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU von 2021 bis 2027 festgelegt. Die Entscheidung, erstmals den Bereich Verteidigung aus dem EU-Haushalt zu fördern, ist ein wichtiger Schritt, der zur Weiterentwicklung der EU im Bereich der Verteidigung beiträgt.