Neue Herausforderungen in Europa und der Welt haben zur Folge, dass Deutschland zunehmend außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen muss. Einen wesentlichen Teil dieses verstärkten Engagements trägt die Bundeswehr bei einer steigenden Zahl an Einsatzverpflichtungen. Sie verfügt über Fähigkeiten, die andere staatliche Organisationen nicht haben – und schafft so für die Bundesregierung neue Handlungsmöglichkeiten.
Ohne Zustimmung des Parlaments nimmt die Bundeswehr nicht an bewaffneten Auslandseinsätzen teil.
Bevor deutsche Truppen in Einsätze entsandt werden können, muss der Bundestag zustimmen. Mit anderen Worten: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.
So muss die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestages grundsätzlich vor Beginn des Einsatzes einholen. In ihrem Antrag sind festzulegen: Einsatzauftrag, -gebiet, -dauer, -kosten, rechtliche Grundlagen, Höchstzahl der einzusetzenden Soldaten sowie deren Fähigkeiten.