Parlamentsarmee

Neue Herausforderungen in Europa und der Welt haben zur Folge, dass Deutschland zunehmend außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen muss. Einen wesentlichen Teil dieses verstärkten Engagements trägt die Bundeswehr bei einer steigenden Zahl an Einsatzverpflichtungen. Sie verfügt über Fähigkeiten, die andere staatliche Organisationen nicht haben – und schafft so für die Bundesregierung neue Handlungsmöglichkeiten.

Bundeswehrsoldaten vor dem Reichstagsgebäude

Ohne Zustimmung des Parlaments nimmt die Bundeswehr nicht an bewaffneten Auslandseinsätzen teil.

© Bundeswehr/Andrea Bienert

Bevor deutsche Truppen in Einsätze entsandt werden können, muss der Bundestag zustimmen. Mit anderen Worten: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.

So muss die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestages grundsätzlich vor Beginn des Einsatzes einholen. In ihrem Antrag sind festzulegen: Einsatzauftrag, -gebiet, -dauer, -kosten, rechtliche Grundlagen, Höchstzahl der einzusetzenden Soldaten sowie deren Fähigkeiten.

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