Sicherheitspolitik der Europäischen Union
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Die Mitgliedstaaten der Europäische Union haben in den vergangenen Jahren Strukturen geschaffen, um ihre Außen- und Sicherheitspolitik zu harmonisieren und gemeinsame Einsätze zur Konfliktverhütung und Stabilisierung realisieren zu können. Seit der ersten Mission in Mazedonien 2003 hat sich die EU als verantwortungsbewusster Sicherheitsakteur in der Staatenwelt etabliert.
Anfänge der gemeinsamen Sicherheitspolitik
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 im Vertrag von Maastricht auf die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geeinigt. Im Zuge des Vertrags von Amsterdam, der im Mai 1999 in Kraft trat, beschlossen sie darüber hinaus eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Übergeordnetes Ziel der Vereinbarungen und ersten Strukturen: Die EU sollte zu einer gemeinschaftlichen und selbstständigen Sicherheitspolitik befähigt werden.
Feste Strukturen hinzugekommen
In den vergangenen Jahren wurden die Absichtserklärungen Schritt für Schritt in die Praxis umgesetzt. Wichtige Meilensteine waren die 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) und die im Folgejahr beschlossene Einrichtung einer schnellen Einsatztruppe, zusammengesetzt aus Streitkräften der Mitgliedstaaten. Heute verfügt die EU auch über eine Europäische Verteidigungsagentur (EDA) und einen eigenen Auswärtigen Dienst – beide sind dem „Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ unterstellt, der die Union nach außen vertritt.
Handlungsfähigkeit bewiesen
Mit ihren Einsätzen auf dem Balkan, im Kongo oder vor der Küste Somalias hat die Europäische Union bewiesen, dass sie ihrem Anspruch, Sicherheit und Stabilität zu fördern, gewachsen ist. Die EU ist ein handlungsfähiger und anerkannter Akteur im internationalen Krisenmanagement geworden. Mit in Kraft treten des Lissabon Vertrags 2009 ist die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt und erweitert. Unter dem Dach der GSVP hat die EU bis heute mehr als 20 Missionen beschlossen.