Eine Portraitaufnahme von Henning Otte im Bundestag.
© picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags

Das Amt

Das Amt des Wehrbeauftragten ist kein Organ des Verteidigungsministeriums. Im Grundgesetz wird der Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des Parlaments bezeichnet (Art. 45 b des Grundgesetzes). Seine institutionelle Anbindung an den Deutschen Bundestag spiegelt die Kontrolle des Parlaments über die Armee wider. Denn die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.

Die Aufgabe

Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an ihn wenden. Wegen Anrufung des Wehrbeauftragten darf eine Soldatin oder ein Soldat nicht dienstlich benachteiligt werden. Das macht den Wehrbeauftragten zum Garanten des Prinzips der Inneren Führung.

Liegender Soldat mit Gewehr im Anschlag

Konzept der Inneren Führung

Die Grundsätze der Inneren Führung bilden die Grundlage für den militärischen Dienst in der Bundeswehr. Sie bestimmen das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten.

Die Rechte des Wehrbeauftragten

Der Amtsinhaber hat weitreichende Befugnisse, er kann auch auf eigene Initiative handeln. So darf er jederzeit unangemeldet Kasernen besuchen und alle Akten des Verteidigungsministeriums einsehen. Weder der Bundestag noch der Verteidigungsausschuss dürfen ihm in dieser Hinsicht Vorgaben machen. Das ist weltweit einzigartig.

Der Jahresbericht

Einmal im Jahr legt der Wehrbeauftragte dem Parlament einen Bericht über seine Arbeit vor. Darin sind die Anliegen der Soldatinnen und Soldaten zusammengefasst, Missstände in der Truppe werden offengelegt. So ergibt sich ein umfassendes Bild vom inneren Zustand der Bundeswehr. Der Jahresbericht wird nach seiner Veröffentlichung im Bundestag debattiert. Außerdem nimmt das Verteidigungsministerium schriftlich Stellung dazu. Auf der Internetseite des Bundestages lässt sich der Jahresbericht des Wehrbeauftragten einsehen.

Die Wahl

Der Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuss sowie die Fraktionen des Bundestages. Der Wehrbeauftragte ist kein Beamter, er darf zur gleichen Zeit kein anderes besoldetes Amt bekleiden und keinen anderen Beruf ausüben. Sein Bundestagsmandat muss er aufgeben. Seit 23. Mai 2025 bekleidet Henning Otte das Amt.

Erreichbarkeit des Wehrbeauftragten

Henning Otte

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages

Eine Portraitaufnahme von Henning Otte im Bundestag. picture alliance/dpa/Michael Kappeler
Telefonnummer
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