Der Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEOInternationale Atomenergie-Organisation ) überwacht die Einhaltung der ausschließlich friedlichen Nutzung der Kernenergie im Rahmen ihres Mandates.
Dem NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen gehören 190 Staaten an, vier Staaten sind nicht Mitglied: Indien, Pakistan, Israel und Südsudan. Nordkorea hat im Januar 2003 seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, der endgültige Status Nordkoreas wird seither von der NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen-Gemeinschaft offen gehalten. Deutschland ist dem Vertrag am 2. Mai 1975 beigetreten.
Überprüfungskonferenzen finden alle fünf Jahre statt. Ziel dabei ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken. Die Überprüfungskonferenz 2015 konnte sich trotz intensiver Verhandlungen nicht auf ein Abschlussdokument einigen. Sie fand in einem schwierigeren Umfeld als die erfolgreiche Konferenz fünf Jahre zuvor statt. Diese Konferenz hatte 2010 einen umfassenden Aktionsplan zu den drei Kernthemen des NVVNichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen beschlossen.
Die von den USA 2003 initiierte Proliferation Security Initiative zielt darauf ab, den Transport von Materialien und Technologien zu unterbinden, die für die Entwicklung und Herstellung von Massenvernichtungswaffen und Trägertechnologie von Bedeutung sind.
PSIProliferation Security Initiative ist keine Organisation, sondern ein Netzwerk von interessierten Staaten, die auf der Grundlage von bestehendem nationalem und internationalem Recht tätig werden. Durch Networking, Informationsaustausch und praktische Übungen wollen die Staaten die Möglichkeiten zum Abfangen kritischer Lieferungen verbessern.
Insgesamt 105 Staaten haben aktuell ihre politische Unterstützung für die Ziele der PSIProliferation Security Initiative erklärt. Eine Kerngruppe aus 21 Mitgliedstaaten der Initiative trifft sich ein bis zwei Mal im Jahr im Rahmen der Operational Experts Group (OEG). Daneben werden regionale Treffen sowie Übungen mit internationaler Beteiligung durchgeführt, in deren Verlauf die Unterbindung des Transports proliferationsrelevanter Waren geübt wird. Weitere 84 Staaten haben mit der Annahme der sog. PSIProliferation Security Initiative-Prinzipien für Unterbindungsfälle (PSIProliferation Security Initiative Interdiction Principles) ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht.
BMVgBundesministerium der Verteidigung hat sich von Beginn an zusammen mit dem AAAuswärtiges Amt für die politische und operationelle Ausgestaltung der Initiative engagiert.
Das Auswärtige Amt hat eine Webseite für die Initiative eingerichtet.
Das Missile Technology Control Regime wurde 1987 von den Regierungen der damaligen G7Gruppe der Sieben als Instrument der Exportkontrolle ins Leben gerufen, um die Verbreitung nuklearwaffenfähiger Raketentechnologie zu verhindern. Die Gruppe der Sieben (G7Gruppe der Sieben) ist ein informelles Forum der Staats- und Regierungschefs.
Dem MTCRMissile Technology Control Regime liegt kein völkerrechtlicher Vertrag zu Grunde. Stattdessen ist das Regime eine politische Vereinbarung, die auf der außenpolitischen Selbstbindung der teilnehmenden Regierungen beruht. In den Richtlinien haben sie sich gegenseitig zugesichert, gemäß einer technischen Liste die Weitergabe von Waren und Technologien zu kontrollieren, sofern diese in den Empfängerstaaten zur Herstellung von Trägern von Massenvernichtungswaffen – etwa ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern – beitragen können. Nicht genehmigte Lieferungen werden allen anderen Partnern zur Kenntnis gegeben.
Die umfassendsten Beschränkungen gibt es für vollständige Raketensysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 Kilogramm über eine Reichweite von mindestens 300 Kilometer tragen können. Für die Ausfuhr von solchen Gütern gilt grundsätzlich eine Ablehnungsvermutung. Das heißt, die Ausfuhr erfolgt nur in bestimmten besonders gelagerten Einzelfällen, wenn ein möglicher Missbrauch so gut wie ausgeschlossen werden kann. Bevor eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird, ist die Konsultation mit den Partnerstaaten vorgesehen. Im Vergleich etwas weniger restriktiv werden Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck behandelt, so genannte Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. In dieser Kategorie sind Raketensysteme mit Reichweiten von mindestens 300 Kilometer unabhängig von ihrer Nutzlast erfasst.
Dem MTCRMissile Technology Control Regime gehören 35 Mitgliedsstaaten an (Stand August 2017). Zur Koordination unter den teilnehmenden Regierungen, zum Beispiel zu Informationen über nicht genehmigte Ausfuhren, hat das französische Außenministerium eine Kontaktstelle eingerichtet.
Mehr Informationen gibt es auf der Website des MTCRMissile Technology Control Regime.
Das Bio-Waffen Übereinkommen (BWÜBiologiewaffenübereinkommen) ist ein am 26. März 1975 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen. Das BWÜBiologiewaffenübereinkommen umfasst aktuell 178 Mitgliedstaaten, darunter alle EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization Staaten. Deutschland ist seit 7. April 1983 Mitgliedstaat.
Das umfassende Verbot biologischer Waffen markiert den ersten multilateralen Vertrag, der eine Waffenart in ihrer Gesamtheit ächtet. Das BWÜBiologiewaffenübereinkommen erfüllt grundsätzlich seinen Verbotszweck, auch wenn sich die Vertragsstaaten bisher nicht auf die Einrichtung eines Verifikationsregimes einigen konnten, das die Einhaltung des Vertrages überwacht. Daher kommt Transparenzerhöhung unter den Mitgliedstaaten und vertrauensbildenden Maßnahmen mit politischer Bindung eine besondere Bedeutung zu.
Die Bundeswehr ist wesentlicher Träger konkreter deutscher Maßnahmen zur Stärkung des BWÜBiologiewaffenübereinkommen. Um Transparenz schrittweise zu fördern, hat das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt das Konzept der „Compliance Visits“ erarbeitet, welches die Öffnung von BWÜBiologiewaffenübereinkommen-relevanten militärischen Forschungseinrichtungen gegenüber allen Mitgliedsstaaten vorsieht. Die Umsetzung des Konzepts fand erstmalig im Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (InstMikroBioBw) in München im August 2016 statt und setzte einen wichtigen Impuls für Schritte auf dem Weg zu einem möglichen Verifikationsregime in der Zukunft.
Als Bestandteil der präventiven Sicherheitspolitik und Vertrauensbildung ist das Bundesministerium der Verteidigung in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt ebenso an zahlreichen Einzelprojekten zur Erhöhung der Biosicherheit im Rahmen der „Global Partnership Against the Spread of Weapons and Materials of Mass Destruction“ der G7Gruppe der Sieben-Staaten beteiligt. Um den unbefugten Zugang zu und Missbrauch von biologischen Erregern zu verhindern, bietet das InstMikroBioBw vielseitige Beratungs- sowie Ausbildungsleistungen für ausgewählte Partnernationen mit Fokus auf Nordafrika und Zentralasien an. Die Bundeswehr bietet ferner mit der zweijährlichen B-Schutztagung (International Medical Biodefense Conference) des InstMikroBioBw ein renommiertes Austauschforum für relevante Akteure der Biosicherheit unterhalb der diplomatischen Ebene.
Mehr zum BW-Übereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ Chemiewaffenübereinkommen) verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Besitz, die Weitergabe und den Einsatz chemischer Waffen. Seit ihrem Inkrafttreten am 29. April 1997 wurde die Konvention der am schnellsten wachsende Abrüstungsvertrag in der Geschichte. Mittlerweile haben 192 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter alle ständigen Mitglieder des VNVereinte Nationen-Sicherheitsrats sowie alle EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization Staaten. Deutschland ist seit 12. August 1994 Vertragsstaat.
Als erster und einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet das CWÜ Chemiewaffenübereinkommen die Vertragspartner, innerhalb festgelegter Fristen eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Kontrolle zu vernichten. Mit der Verifikation der Umsetzung ist die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen) mit Sitz in Den Haag beauftragt, die durch systematische Vor-Ort-Inspektionen die Vernichtung chemischer Waffen sowie der Produktionskapazitäten überwacht. Mehr als 90 Prozent aller deklarierten chemischen Arsenale wurden bereits unter OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen-Überprüfung zerstört. Für seine umfangreichen Anstrengungen chemische Waffen zu beseitigen erhielt die OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen 2013 den Nobelpreis für den Frieden.
In Deutschland werden regelmäßig alte chemische Waffen aus der Zeit vor 1946 aufgefunden. Die Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Meldeverpflichtungen an die OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen erfolgt durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr), das ebenso Inspektionen der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen im Rahmen des CWÜ Chemiewaffenübereinkommen in Deutschland begleitet. Die kontinuierliche Vernichtung dieser chemischen Waffen erfolgt durch die Gesellschaft des Bundes zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbHmit beschränkter Haftung (GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten) in Munster. Alleingesellschafter ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Die Bundeswehr unterstützt die Arbeit der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen in vielfältiger Weise durch ihre Expertise. Mit der Vernichtung von Chemikalien aus dem syrischen Chemiewaffenprogramm in 2014/2015 sowie aus dem libyschen Chemiewaffenprogramm in 2016/2017 bei der GEKAGesellschaft zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungsaltlasten hat die Bundeswehr einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen Vernichtungsmission geleistet. Mit dem Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) in München sowie dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien (WIS) in Munster verfügt die Bundeswehr über zwei von weltweit ca. 20 bei der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen akkreditierten Laboren, die regelmäßig Proben chemischer Kampfstoffe im Auftrag der OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen analysieren. Ferner führt die Bundeswehr regelmäßig Ausbildungen für OVCWOrganisation für das Verbot chemischer Waffen Inspektoren an der Schule für ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Abwehr und Schutzaufgaben in Sonthofen sowie am VNVereinte Nationen-Ausbildungszentrum in Hammelburg durch, um diese für ihre Tätigkeiten in den Einsatzgebieten vorzubereiten.
Mehr zum CW-Übereinkommen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
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