Im Hinblick auf die Kontrolle von Kleinwaffen, leichten Waffen und ihrer Munition als wesentlichem Schwerpunkt der Rüstungskontrolle beraten das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr das Auswärtige Amt insbesondere bei Kooperationen mit der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf europäischer und mit den Vereinten Nationen auf globaler Ebene. Ziel hierbei: Internationale Standards für die Eindämmung von Gefahren durch unsachgemäße Lagerung von Kleinwaffen und deren Munition zu minimieren; strenge Ausfuhrkontrollen und Transparenz im Waffenhandel zu etablieren.
Die Bundeswehr unterstützt diese Bemühungen vornehmlich durch Ausbildung mit Experten des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr). Hierbei sollen Militär- und Sicherheitskräfte in Partnerländern, wie in der Sahelzone, die Befähigung erhalten, Waffen-und Munitionslager zu sichern und zu kontrollieren. Des Weiteren bringt das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr seine fachliche Expertise ein, um Standards wie die “International Ammunition Technical Guidelines“ (IATG) der Vereinten Nationen weiterzuentwickeln, die in den Ausbildungen Anwendung finden. Insgesamt bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die sicherheitspolitische Lage in den Ländern, in denen Maßnahmen umgesetzt werden sollen und stellt zudem sicher, dass eine kohärente und nachhaltige Unterstützung gegeben ist.
Mehr zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (GV-VNVereinte Nationen) beschloss am 6. Dezember 1992 die Einrichtung des VNVereinte Nationen-Waffenregisters. Seitdem sind alle VNVereinte Nationen-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, für sieben konventionelle Hauptwaffensysteme jährlich Informationen über Ein- und Ausfuhren sowie Daten über Waffenbestände und Beschaffungen aus nationaler Produktion des vorangegangenen Kalenderjahres zur Verfügung zu stellen.
Die Angaben hierzu sind freiwillig. Ziel des Registers ist eine verstärkte Vertrauensbildung durch erhöhte Transparenz im konventionellen Rüstungsbereich. Deutschland meldet seit Einrichtung des VNVereinte Nationen-Waffenregisters regelmäßig und war auch 2016 Teil einer Gruppe von Regierungsexperten, die sich in der Regel alle drei Jahre zusammenfindet. Bei dem letzten Treffen konnten sich die Experten auf zwei Neuerungen einigen: (1) „Kleinwaffen und Leichte Waffen“, , als zusätzliche (wenn auch nicht gleichberechtigte) Kategorie einzuführen und (2) „Unbemannte bewaffneten Flugsysteme“ in die Kategorie „Kampfflugzeuge“ aufzunehmen.
Für den Verantwortungsbereich der Bundeswehr stellt das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) und den Kommandos der Teilstreitkräfte die Daten zu den Zu- und Abgängen sowie zu den Beständen der Bundeswehr zusammen.
Ziel des internationalen Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATTArms Trade Treaty) ist es, den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern durch die Schaffung von rechtlich bindenden, weltweit einheitlichen Mindeststandards, insbesondere für Exporte, zum Zwecke der Stärkung von Frieden und Sicherheit zu regulieren.
Am 24. Dezember 2014 trat der ATTArms Trade Treaty in Kraft. Er ist rechtlich verbindlich. Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr haben das Auswärtige Amt während der Vertragsverhandlungen mit technischer und fachlicher Expertise aktiv unterstützt. Zurzeit gehören dem Vertrag 100 Mitgliedstaaten an (Stand: Januar 2019). Mit dem ATTArms Trade Treaty wurde erstmals eine ausbaufähige Grundstruktur für ein weltweit anzuwendendes System der Transferkontrollen für Rüstungsgüter geschaffen.
Neben Großwaffensystemen werden auch Kleinwaffen und leichte Waffen sowie weite Bereiche an Munition und wichtige Teile und Komponenten erfasst. Dies ist eine wichtige Neuerung im Vergleich zum VNVereinte Nationen-Waffenregister. Insbesondere mit Blick auf Waffen mit erhöhtem Umleitungsrisiko wie tragbaren Kleinwaffen und leichten Waffen wurde damit auch ein Instrument zur Bekämpfung des illegalen Handels und der Proliferation geschaffen.
Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen die Umsetzung des ATTArms Trade Treaty und dessen fortlaufende Weiterentwicklung. Dazu gehört neben dem militärfachlichen Begleiten entsprechender Expertengespräche auch die Erfüllung der nationalen jährlichen Berichtspflicht. Für den Verantwortungsbereich der Bundeswehr stellt dazu das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) die Daten über die Bestände der Bundeswehr zu den im ATTArms Trade Treaty aufgeführten Kategorien zusammen.
Darüber hinaus stellt das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr auch Experten zur Verfügung, um im Rahmen des „EUEuropäische Union-Outreach-Programms“ zur Implementierung des ATTArms Trade Treaty Staaten beim Aufbau nationaler Kapazitäten zu stärken.
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