Ausstattungshilfe zur Förderung der Friedenssicherung in Afrika

Mit ihrem Ausstattungshilfeprogramm leistet die Bundesregierung eine aktive Förderung eigenständiger Peacekeeping-Fähigkeiten in ausgewählten afrikanischen Partnerländern. Dabei arbeitet die Bundeswehr eng mit dem Militär vor Ort zusammen. Das Ausstattungshilfeprogramm ist Teil der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung. Es befähigt ausgesuchte Partnerstaaten, selbstständig Beiträge zu Frieden und Sicherheit in Afrika zu leisten.

Das Ausstattungshilfeprogramm ist Teil der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung undbefähigt ausgesuchte Partnerstaaten, selbstständig Beiträge zu Frieden und Sicherheit in Afrika zu leisten. Im Fokus steht dabei die Teilnahme an Peacekeeping-Einsätzen der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und Regionalorganisationen wie der ECOWASEconomic Community of West African States.

Waffen und Munition sind ausgeschlossen

Deutscher Soldat liest Daten aus einem Sterilisator aus

Ausstattungshilfe: Deutsche Soldaten unterstützen bei Erwerb und Betrieb von Material

© Bundeswehr/Florian Manthey

Teamwork der deutschen Ministerien:  Während das Auswärtige Amt die Federführung sowie die politische Gesamtverantwortung übernimmt, ist das Verteidigungsministerium für die Umsetzung verantwortlich.

Das Programm umfasst sowohl den Kauf von Material bei der Industrie als auch die Schenkung von nicht mehr benötigtem Material der Bundeswehr. Die Lieferung von Waffen und Munition ist ausgeschlossen.Das Ausstattungshilfeprogramm richtet sich ausschließlich an die Streitkräfte der ausgewählten Staaten. Damit sind Aufgabenüberschneidungen oder ein Konkurrenzverhältnis zu NGONichtregierungsorganisation-Projektpartnern ausgeschlossen.

Funktionierende Strukturen als Voraussetzung

Allerdings muss ein Staat einige Voraussetzungen erfüllen, um das Ausstattungsprogramm in Anspruch zu nehmen: Vor allem ohne ausreichend funktionierende Organisationsstrukturen in den Armeen vor Ort geht es nicht. Gleichzeitig müssen die Partnerländer in ausreichendem Maße die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien garantieren. Dies bedeutet auch, dass sie sich einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Beachtung der Menschenrechte verpflichtet fühlen sollten.

Bei der  Auswahl der Partnerstaaten stimmen sich Auswärtiges Amt und  Verteidigungsministerium eng miteinander ab. Dies gilt auch für die Entscheidung über eine mögliche Fortsetzung der Kooperation mit einzelnen Partnerländern.

Für die Zusammenarbeit ist ein Programmzeitraum von vier Jahren festgelegt. Ghana, Mali, Kamerun, Namibia, Nigeria, Senegal, Tansania und Tunesien haben bereits Unterstützung ihrer Streikräfte für die Jahre 2017 bis 2020  beantragt.

Deutsche Soldaten begleiten Projekte im Partnerland

Die Bundeswehr entsendet Soldaten in die ausgewählten Staaten, um die einzelnen Projekte zu begleiten. Die Berater helfen zum Beispiel bei Errichtung und Betrieb eines Feldlazaretts oder einer KFZKraftfahrzeug-Ausbildungshalle, auch der Bau einer Ausbildungseinrichtung für Einsatzsanitäter gehört zu ihren möglichen Projekten. Die Mitglieder der Beratergruppen (German Armed Forces Technical Advisory Group, GAFTAGGerman Armed Forces Technical Advisory Group) unterscheiden sich jedoch von klassischen Militärberatern in Konfliktgebieten. Sie sind bis zu vier Jahre im Partnerland stationiert und stehen für die Projekte als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie helfen bei der Nachsorge oder bei der Reparatur und Beschaffung von Ersatzteilen. Bis zu acht Soldaten leisten Dienst in den jeweiligen Beratergruppen.

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