Laptop mit Binärcode im dunklen Raum
© dpa/Oliver Berg

Cyber-Sicherheitsrat

Gemeinsam für mehr Cybersicherheit: Mit dem Nationalen Cyber-Sicherheitsrat wird die politische Zusammenarbeit zu diesem Thema innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Staat und Wirtschaft organisiert. Er ist damit ein wichtiger Baustein in der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland.

Politik und Wirtschaft an einem Tisch

Um Cybersicherheit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, strukturelle Krisenursachen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat soll dabei einerseits die präventiven Instrumente und andererseits die Politik für Cybersicherheit zwischen Staat und Wirtschaft koordinieren. Die Arbeit des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates ergänzt und verzahnt die Aufgaben mit der ITInformationstechnik-Steuerung Bund und dem ITInformationstechnik-Planungsrat im Bereich der Cybersicherheit auf einer politisch-strategischen Ebene.

Die Mitglieder des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats

Der Cyber-Sicherheitsrat tagt dreimal jährlich unter dem Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Außerdem kommt er anlassbezogen zusammen. Vertreten sind das Bundeskanzleramt sowie je ein Staatssekretär der Ressorts Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen sowie Bundesministerium für Bildung und Forschung. Außerdem sind Vertreter der Länder dabei. Falls erforderlich, wird der Kreis um weitere Ressorts erweitert.

Die Wirtschaft ist vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie, den Digitalverband BITKOMBundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, den Übertragungsnetzbetreiber Amprion und die öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (UP-KRITISInitiative zur Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland). Vertreter der Wissenschaft werden bei Bedarf hinzugezogen.

Eine erste Bilanz

Die Schwerpunkte der bisherigen Arbeit lagen auf dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der Cyber-Außenpolitik Deutschlands. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2011 konnte der Nationale Cyber-Sicherheitsrat die Sensibilität für ITInformationstechnik-Themen erhöhen. Er forcierte wichtige Entwicklungen zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen etwa durch das ITInformationstechnik-Sicherheitsgesetz. Außerdem erfolgte eine Anpassung der Aktivitäten und Belange von Bund, Ländern und Wirtschaft an die gemeinsamen Ziele. Auch eine kohärente Cyber-Außenpolitik zählt zu den gemeinsam angestrebten Zielen.  

Ständige Anpassung an neue Gefahren

Klar ist: Die Digitalisierung ist dynamisch und steht niemals still. Entsprechend wird auch die Cybersicherheit durch einen ständigen Prozess begleitet, um den Bedrohungen im Cyberraum strategische Maßnahmen entgegen zu stellen. Neue Gefahren müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden. In der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 erfolgte daher eine Erweiterung der Aufgaben des Nationalen Cyber-Sicherheitsrates.

Strategischer Ratgeber der Bundesregierung

Der Nationalen Cyber-Sicherheitsrat identifiziert langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends und leitet hieraus Impulse zur Stärkung der Cybersicherheit ab. Diese Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung ein. In diesem Prozess wird der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt auch auf das Wissen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung zurückgreifen: Vorträge eingeladener Experten zu einzelnen strategischen Themen sollen zum Beispiel die Diskussion und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vorbereiten.

Die zukünftigen Aufgaben des Gremiums

Konkret soll der Nationale Cyber-Sicherheitsrat künftig

Seine Ergebnisse fasst der Nationale Cyber-Sicherheitsrat regelmäßig in einem schriftlichen Bericht zusammen und legt ihn dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vor.  

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung