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„Gelebte Zeitenwende – Kabinettberatung zum Neuen Wehrdienst“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum „Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes“ beraten.

Kernelement des Entwurfs ist, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun. Wir werden mit dem Online-Fragebogen persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abfragen.

Abgeleitet aus der Bedrohungslage müssen wir die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Dafür benötigen wir eine aufwuchsfähige und durchhaltefähige Bundeswehr, die im Bündnisrahmen einen Konflikt nicht nur langfristig bestehen, sondern zuvor bereits glaubhaft abschrecken kann. Mit dem Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingen und einer professionellen und personell ausreichend aufgestellten Reserve müssen wir in Friedenszeiten beginnen.

Mit der einfachgesetzlichen Änderung werden noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen Neuen Wehrdienst und die dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen.

Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius dazu: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den Neuen Wehrdienst auf den Weg. Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa. Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, werden sich künftig wieder häufiger mit der Frage auseinandersetzen: Wie wird die äußere Sicherheit in Deutschland gewährleistet? Kann ich einen Beitrag dazu leisten? Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden. Entscheidend ist: Mit dem Neuen Wehrdienst führen wir die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder ein - Strukturen, die nach dem Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden. Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken. Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen.“

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:

Ziel ist das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025. 

Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter. Beispielhaft sind hier die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen zu nennen.

Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer betont dazu: „Die Bundeswehr muss auf die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages vorbereitet sein. Abgeleitet aus den nationalen und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Plänen heißt das jetzt: wir müssen die notwendige Aufwuchsfähigkeit sicherstellen.“

In Kürze zum Neuen Wehrdienst: „Kein Zurück zur alten Wehrpflicht“: 

Art: Prinzip der Freiwilligkeit
Frühestes mögliches Datum der Einstellung: 7/2025
Betrachteter Jahrgang: 2007 (Stichtag 31.12.2006) 
Dauer: 6 bis 23 Monate
Online-Fragebogen: Junge Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, junge Frauen sind eingeladen dies zu tun.
Musterung: Abgeleitet aus den Bedarfen der Bundeswehr und den Ausbildungskapazitäten.
Unser Anspruch: Attraktiver, sinnstiftender, abwechslungsreicher Wehrdienst, der neue Perspektiven schafft.
Mindset: Junge Staatsbürgerinnen und -bürger sollen sich wieder mit der Frage auseinandersetzen, wie ein Land und ein Bündnis äußere Sicherheit gewährleisten. 
Beispiel-Länder: Europäische Freunde wie Schweden und Norwegen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite: BMVgBundesministerium der Verteidigung.de
Weitere Informationen zum Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften

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