Kramp-Karrenbauer spricht am Rednerpult vor weißer Wand mit Logo eu2020.de, neben ihr Flaggen von Deutschland, EU, eu2020
© Bundeswehr/Andrea Bienert
KategoriePESCO

PESCO-Drittstaatenbeteiligung

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geeinigt und beweisen Handlungsfähigkeit: Ab sofort können Drittstaaten an PESCO-Projekten teilnehmen. Das nützt der gemeinsamen Sicherheit in Europa.

Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit

Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) bildet eines der Kernelemente zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union. Angesichts der Herausforderungen im wechselhaften Sicherheitsumfeld Europas trägt PESCO mit der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigungsplanung (CARD) und dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) dazu bei, die europäische Handlungsfähigkeit und Resilienz entscheidend zu stärken. Mit einer verbesserten Koordination in der Fähigkeitsentwicklung und bei der operationellen Bereitstellung von Kräften soll den sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa gemeinsam begegnet werden.

Gemeinsame Projekte stehen im Zentrum von PESCO

Kern von PESCO sind 20 verbindliche Verpflichtungen im Verteidigungsbereich wie beispielsweise die regelmäßige Erhöhung der Verteidigungshaushalte und der Interoperabilität. Konkrete Projekte machen PESCO sichtbar und greifbar. Das übergreifende Ziel der Projekte ist es, Koordination und Kooperation bei Fähigkeitsentwicklung und Organisationsstrukturen voranzutreiben. In gegenwärtig 46 aktiven Projekten arbeiten die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise daran, die militärische Mobilität in Europa zu verbessern und die Kooperation der Sanitätsdienste der Streitkräfte zu intensivieren. Bereits seit 2018 haben die Mitgliedstaaten intensiv verhandelt, wie auch Drittstaaten – also solche Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören – an den PESCO-Projekten teilnehmen können (Drittstaatenregelung).

Beteiligung von Drittstaaten

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat deshalb sowohl in Brüssel als auch in den europäischen Hauptstädten viele intensive Gespräche geführt. Es wurden unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt. Am 28. Oktober einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf den von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebrachten Kompromissvorschlag. Für jedes Projekt werden gesondert Regeln der Zusammenarbeit formuliert, zugeschnitten auf die jeweiligen Themen und Bedürfnisse. Damit ist die Drittstaatenregelung auf Grundlage des deutschen Kompromissvorschlags formal angenommen.

Beginn der Zusammenarbeit mit Partnern

Die Einigung auf eine Drittstaatenregelung bei PESCO verdeutlicht, dass im komplexen System der EU zu umstrittenen Sachfragen zweckmäßige Kompromisse gefunden werden können. Umso größer ist die Freude, dass die Projektzusammenarbeit mit den Partnern der EU beginnen kann. Die Einigung ist ein großer Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Dies ist auch an den positiven Reaktionen von EU-Mitgliedstaaten und den transatlantischen Partnern erkennbar.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dazu: „Ich danke allen Beteiligten sehr für diesen Durchbruch nach intensiven Verhandlungen. Wir beweisen damit europäische Handlungsfähigkeit. Dies ist ein wichtiger und zweifacher Impuls: einerseits für PESCO und die europäische Verteidigungspolitik, andererseits für die EU-NATO-Kooperation.“ Die Einigung ist für das generelle Engagement von Drittstaaten in der GSVP richtungsweisend. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der transatlantischen Partnerschaft und des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU ist die Möglichkeit, eng mit Partnern zu kooperieren, von zentraler Bedeutung für die Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit.

von Nicolas Meyer

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