Auf offenem Gelände stehen Fahrzeuge der Bundeswehr und Soldaten.
© Bundeswehr/Jana Neumann
KategorieBeschaffung

Beschaffungsbeschleunigungsgesetz stärkt Einsatzbereitschaft der Truppe

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Januar 2026 das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz der Bundeswehr beschlossen. Es soll dazu beitragen, dass Gerät, Ausrüstung und Material in Zukunft schneller bei der Truppe ankommen. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wird dadurch weiter verbessert.

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschärft. Damit sind Deutschland und seine Verbündeten erstmals seit dem Kalten Krieg wieder einer konkreten militärischen Bedrohung ausgesetzt. Die Bundeswehr richtet deshalb den Fokus wieder auf ihren ursprünglichen Kernauftrag: die Landes- und Bündnisverteidigung. Dafür muss die Truppe massiv aufwachsen – neben mehr Personal benötigt sie rasch zusätzliches (Groß-) Gerät, Ausrüstung und Material.

Es kommt auf das Tempo an

Minister Boris Pistorius hat dafür gesorgt, dass noch mehr Tempo ins Beschaffungswesen der Bundeswehr kommt. Deshalb arbeiteten Wirtschaftsministerium und Verteidigungsministerium einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBGPlanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz) aus. Dieser wurde am 23. Juli 2025 im Kabinett beschlossen.

Parlamentarisches Verfahren

Das Parlament beriet den Gesetzentwurf am 9. Oktober 2025 in erster Lesung. In der Debatte wies Verteidigungsminister Boris Pistorius einmal mehr auf den Faktor Zeit bei der Beschaffung hin. „Die Bedrohungslage erlaubt keinen Aufschub. Wir können uns zu lange Vergabeverfahren und überbordende Bürokratie nicht mehr erlauben“, sagte er. 

Am 15. Januar 2026 hat nun der Bundestag nach weiterer Beratung in zweiter dann schließlich in dritter Lesung das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz beschlossen.

von Jörg Fleischer

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