Die Ministerin geht mit großer Entschlossenheit gegen extremistische Bestrebungen in der Bundeswehr vor. Deshalb hat Christine Lambrecht dafür gesorgt, dass in den vergangenen Monaten Vorbereitungen getroffen worden sind, um extremistische Soldatinnen und Soldaten schnellstmöglich aus dem Dienst entlassen zu können.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat immer wieder bekräftigt, dass extremistische Bestrebungen in der Bundeswehr keinen Platz haben. Die Ministerin betonte: „Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen.“
Als konkrete Null-Toleranz-Maßnahme gegen jeglichen Extremismus wurde daher in den vergangenen Monaten im Verteidigungsministerium ein neuer Entlassungstatbestand erarbeitet, der noch deutlich über bisherige Gesetzentwürfe hinausgeht. Gemäß dem neuen Entwurf der Ministerin sollen nunmehr neben allen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch extremistische Berufssoldatinnen und -soldaten umgehend aus der Bundeswehr entfernt werden können. Eine Entlassung soll hiernach durch Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven gerichtlichen Disziplinarverfahrens möglich sein.
Die Ministerin erklärte: „Wir werden jetzt den Gesetzentwurf mit dem Entlassungstatbestand Extremismus schnellstmöglich zwischen den Ressorts abstimmen, damit er zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Es ist von größter Bedeutung, jedem einzelnen Fall eines Extremismusverdachts in der Bundeswehr nachzugehen.“ Alle Angehörigen der Bundeswehr müssten fest mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, daran dürfe es überhaupt keinen Zweifel geben.
Lambrecht erläuterte weiter, auch in der Bundeswehr habe die Bekämpfung von Extremismus höchste Priorität. Sie sagte: „Zusätzlich zu den zahlreichen bereits ergriffenen Maßnahmen arbeiten wir mit Hochdruck an einer Anpassung des Dienstrechts, um Extremistinnen und Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen zu können. Der im BMVgBundesministerium der Verteidigung erstellte Gesetzentwurf sieht hierzu einen eigenständigen Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor.“
Damit könnten Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie das Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnten. „Dadurch wird es möglich sein, das bisherige langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis deutlich zu beschleunigen – natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, so Lambrecht.
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