Die sicherheitspolitische Lage erfordert Verbesserungen der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr. Bei der Kabinettssitzung am 27. August 2025 im Verteidigungsministerium hat die Regierung mit dem Artikelgesetz Militärische Sicherheit ein Maßnahmenpaket für Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Streitkräfte beschlossen. Betroffen ist insbesondere der Militärische Abschirmdienst.
Deutschland und seine Verbündeten stehen vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine markiert eine tiefe Zäsur für Europas Sicherheitsgefüge, die auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Dort heißt es unter anderem: „Wir werden sämtliche Voraussetzungen schaffen, damit die Bundeswehr die Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung uneingeschränkt erfüllen kann. Unser Ziel ist es, dass die Bundeswehr einen zentralen Beitrag zur Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATONorth Atlantic Treaty Organization leistet und zu einem Vorbild im Kreis unserer Verbündeten wird.“
In diesem Zusammenhang zeichnet sich bereits ab, dass nicht allen Bedrohungen von heute mit den Mitteln von gestern beizukommen ist. Sabotage und Spionage gefährden die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Mit dem Artikelgesetz Militärische Sicherheit soll dem entgegengewirkt und die militärische Sicherheit in der Bundeswehr weiter gefördert werden. Die mit dem Artikelgesetz zu beschließenden Gesetzesänderungen sollen der Bundeswehr insbesondere dabei helfen, Gefahren schneller zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Im Einzelnen sind folgende Gesetze betroffen:
Mit den angestrebten Änderungen im MADMilitärischer Abschirmdienst-Gesetz soll der Militärische Abschirmdienst (MADMilitärischer Abschirmdienst) künftig besser arbeiten können. Im Fokus stehen unter anderem die Tätigkeiten des MADMilitärischer Abschirmdienst im Ausland. Diese sollen auf die Landes- und Bündnisverteidigung zugeschnitten werden, um etwa die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen mit ihren Angehörigen effektiv schützen zu können. Zudem sollen durch die Gesetzesänderungen die Befugnisse des MADMilitärischer Abschirmdienst bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert und die Kontrolle über den MADMilitärischer Abschirmdienst zentralisiert werden.
Das Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll vor allem die Vorgehensweise bei der Überprüfung von Soldatinnen und Soldaten vor ihrer Einstellung oder ihrer Heranziehung optimieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Soldateneinstellungsüberprüfung durch eine unterstützte Verfassungstreueprüfung zu ersetzen. Sie vereinfacht und beschleunigt die Überprüfung von für eine Einstellung oder Heranziehung vorgesehenen Personen, indem die Prüfungsparameter sachgerecht reduziert werden und die formellen Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und dessen besondere Zuständigkeitsregeln entfallen.
Die beabsichtigte Änderung des Unmittelbaren Zwangsgesetzes der Bundeswehr (UZwGBw) zielt in erster Linie auf eine Erweiterung der Befugnisse von Feldjägern und anderen berechtigten Personen. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Änderungsentwürfe zu den einzelnen Gesetzen werden nach dem Beschluss des Kabinetts dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Als Artikelgesetz wird ein Gesetz bezeichnet, mit dem mehrere bereits bestehende Gesetze oder Verordnungen, die im Sachzusammenhang stehen, gemeinsam geändert werden. Das Artikelgesetz Zeitenwende änderte zum Beispiel das Soldatengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz, aber auch weniger bekannte Regelungen wie etwa das Arbeitssicherstellungsgesetz, das sich im Spannungs- und Verteidigungsfall auswirkt, sowie weitere Spezialgesetze.
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