Digital, schnell, unbürokratisch: Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und die Zeitenwende. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung forcieren den Aufbau einer starken personellen Reserve. Der Neue Wehrdienst betont damit auch den Fokus der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung.
Verteidigungsminister Boris Pistorius möchte mit einer einfachgesetzlichen Änderung – das heißt ohne Änderung des Grundgesetzes – ein neues Wehrdienstmodell und die dafür dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten schaffen. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) tritt nach derzeitigen Planungen am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass mit Einführung des Neuen Wehrdienstes zahlreiche attraktivitätssteigernde Maßnahmen vorgenommen werden. So tritt beispielsweise anstelle des bislang „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ der Status einer Soldatin beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit. Dies führt zu besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verbesserungen. Das Ziel des Neuen Wehrdienstes ist, einen Beitrag zur Stärkung der Reserve – also die Erhöhung der Anzahl der zur Verfügung stehenden Reservistinnen und Reservisten – und einer Stärkung der aktiven Truppe, gerade im Bereich der Mannschaften, zu leisten. Der Neue Wehrdienst eröffnet die Möglichkeit, schon mit kurzen Verpflichtungszeiten ab sechs Monaten, einen eigenen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands zu leisten.
Die Bundeswehr muss aufwachsen. Die internationale Sicherheitslage, vor allem das aggressive Auftreten Russlands, erfordert dies.Verteidigungsminister Boris Pistorius
Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Monatsweise bis zu 23 Monate oder – bei Eignung – sogar längere Verpflichtungszeiten bis zu 25 Jahren sind möglich. Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung oder Bedarf ist es unabhängig davon möglich, die Laufbahn zu wechseln und später sogar Berufssoldatin oder Berufssoldat zu werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Wehrerfassung zu modernisieren. Sie soll an das aktuelle Melderecht angepasst werden. Die Aufgabe der Wehrerfassungsbehörden geht von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung über. Dies bedeutet eine Entlastung für die Meldebehörden der Länder.
Im Zuge der Wehrerfassung, so sieht es der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, gibt es eine für Männer verpflichtende Befragung über deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes, die sogenannte Bereitschaftserklärung. Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code zugesandt, der zu einem Onlinefragebogen führt. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt. Ab 1. Juli 2027 werden alle Wehrpflichtigen einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte?
Es kann auch eine erneute verpflichtende Befragung der Wehrpflichtigen erfolgen. Dadurch werden die Angaben aktualisiert. Das alles geschieht mit der Absicht, ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikation der Wehrpflichtigen zu erhalten.
Angesichts der massiv verschärften Bedrohungslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine richtet sich die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus und schafft dafür die erforderlichen Strukturen. Der Neue Wehrdienst stellt ein zentrales Element dieser Entwicklung dar.
Bereits in Friedenszeiten muss die Bundeswehr dafür sorgen, dass sie im Ernstfall schnell wachsen kann. Dafür muss sie unbedingt wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist. Auf der Grundlage des vom Kabinett beschlossenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Gesetzentwurfs wird es der Bundeswehr ermöglicht, effektiver und zielgerichtet das Potenzial der zur Verfügung stehenden jungen Menschen sowie der künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei einer Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung unmittelbar auf einen belastbaren Datenbestand und bestehende administrative Strukturen zurückgreifen zu können. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte soll dadurch deutlich verbessert werden.
Deutschlands Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit mehr, der Neue Wehrdienst trägt dazu bei, diese zu erhöhen. Ein weiteres Ziel des Neuen Wehrdienstes ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für Deutschland zu engagieren. Dabei geht es darum, Verantwortung zu übernehmen. Hierzu will die Bundeswehr ein Wehrdienstmodell bieten, welches sinnstiftend und attraktiv für junge Menschen ist, sie begeistert und ihnen neue Perspektiven ermöglicht. Sie sollen nicht nur körperlich gefordert werden und neue Fähigkeiten erlernen, sondern damit auch einen neuen Blick auf die Bundeswehr erhalten.
Angesichts der verschärften Bedrohungslage in Europa wird die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Dieser Kernauftrag ist strukturbestimmend. Gerecht können die deutschen Streitkräfte den veränderten Anforderungen nur werden, wenn sie über einsatzbereite, kaltstartfähige und durchhaltefähige Einheiten, Verbände und Großverbände verfügen. Dafür braucht es neben der materiellen Ausstattung vor allem mehr Personal.
Der Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls ist nicht planbar. Der dann erforderliche Personalumfang ist im Frieden zu großen Teilen nicht aktiv, muss jedoch schnell aus einer stabilen und einsatzbereiten Reserve aufwachsen können. Um diesen, auch für eine glaubhafte Abschreckung erforderlichen Personalumfang zu gewinnen, bedarf es neuer Ansätze. Im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung ist insgesamt von einem notwendigen Verteidigungsumfang von 460.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich der Reserve auszugehen.
Nein. Ziel des Neuen Wehrdienstes ist die Erfassung von wehrdienstfähigem Personal und es erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und Motivation, zunächst auf Basis der Freiwilligkeit. Die Musterung dient der Erweiterung eines Lagebildes, wer im Ernstfall zur Verfügung stehen würde. Hintergedanke ist, dass sich durch die direkte Ansprache viele junge Männer und Frauen vermutlich erstmals mit der Frage beschäftigen, warum Deutschland eine Bundeswehr hat und ob ein Wehrdienst für sie infrage kommt oder nicht. Für Interessierte wird es ein umfassendes digitales Informationsangebot geben. Durch die intensivere Befassung der jüngeren Generationen mit dem militärischen Dienst rechnet das Verteidigungsministerium mit einer deutlich höheren Anzahl freiwilliger Bewerbungen.
Durch die Abschaffung des Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement werden alle befristet dienenden Soldatinnen und Soldaten künftig in das Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) berufen. Dabei kann die Mindestverpflichtungsdauer flexibel angepasst werden, sodass auch beispielsweise sechs oder neun Monate Wehrdienst im Status SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit – verbunden mit neuen attraktiven und sinnstiftenden Inhalten und Ausbildungen – geleistet werden können. Dies stellt einen erheblichen Attraktivitätsgewinn dar, da SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit – anders als Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender) – nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt werden und damit von Beginn ihrer Dienstzeit an deutlich mehr verdienen. Darüber hinaus wird die Attraktivität des Neuen Wehrdienstes durch zusätzliche Leistungen in den Bereichen Berufsförderung und Dienstzeitversorgung gesteigert. Zudem ist eine Bezuschussung zum Erwerb der Führscheinklasse B vorgesehen.
Neu ist vor allem die Verpflichtung der 18-jährigen Männer zum Ausfüllen des Fragebogens und der Abgabe einer Bereitschaftserklärung. Das Vorgehen folgt dem schwedischen Wehrdienstmodell und erleichtert bei einem Wiederaufleben der Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall die Einplanung und Heranziehung der Wehrpflichtigen.
Der Neue Wehrdienst eröffnet die Möglichkeit, bereits mit kurzen Verpflichtungszeiten ab sechs Monaten einen eigenen Beitrag zur Sicherheit Deutschland zu leisten. Wie lange man nach der zunächst sechsmonatigen Ausbildung Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Monatsweise bis zu 23 Monate oder sogar längere Verpflichtungszeiten bis zu 25 Jahren sind möglich.
Ab dem Jahr 2026 beginnt die Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens für diejenigen Männer, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, also zum Geburtsjahrgang 2008 gehören. Die verpflichtenden Musterungen sollen ab dem 1. Juli 2027 erfolgen.
Wie viele Rekrutinnen und Rekruten die Bundeswehr ausbilden kann, soll jährlich geprüft werden. Weil die notwendigen Strukturen nach dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 abgebaut wurden, sind die Kapazitäten bei Unterbringung, Ausbildung und Ausrüstung für den Wehrdienst derzeit begrenzt. Diese müssen erst schrittweise wieder aufgebaut werden. Im ersten Jahr können im Rahmen des Neuen Wehrdienstes circa 5.000 Soldatinnen und Soldaten zusätzlich aufgenommen werden. Zur Einordnung: Das Verteidigungsministerium rechnet mit rund 350.000 Männern pro Jahrgang, die dazu verpflichtet sind, den Fragebogen und die Bereitschaftserklärung auszufüllen.
Die Wehrerfassung wird unabhängig vom Spannungs- oder Verteidigungsfall reaktiviert, modernisiert und an das aktuelle Melderecht und die damit verbundenen ITInformationstechnik-gestützten Verfahren angepasst. Dies stellt gegenüber dem früheren Erfassungsverfahren auch eine Entlastung für die Meldebehörden der Bundesländer dar.
Alle 18-Jährigen eines Jahrgangs erhalten künftig einen Brief mit QR-Code und werden um die digitale Beantwortung des Fragebogens (Bereitschaftserklärung) gebeten. Für Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden verpflichtend. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung ermöglichen ein verbessertes Lagebild über den Personalumfang der interessierten Wehrpflichtigen und zielen gleichzeitig auf den Aufbau einer starken personellen Reserve.
Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Es erfolgt eine digitale Versandbestätigung. So wird sowohl dem verstärkten Einsatz digitaler Instrumente in der Verwaltung sowie der auf digitale Kommunikation ausgerichteten Lebenswirklichkeit junger Menschen Rechnung getragen. Die Erklärung kann auch schriftlich abgegeben werden.
Nach dem Absenden des Fragebogens erhalten alle eine digitale Bestätigung über den erfolgreichen Versand des Fragebogens. Es ist vorgesehen, dass jede Person, die ihr Interesse an einem Wehrdienst bekundet und keine grundsätzlichen Einschränkungen angibt, eine Rückmeldung erhält.
Sollte der Wehrpflichtige bei der Abgabe der Erklärung unwahre oder unvollständige oder bei Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dies nach dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße zu ahnden.
Die Wehrerfassung 2.0 unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die erfassten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Wehrerfassung erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet.
Initiativbewerbungen sind uneingeschränkt weiterhin möglich und sogar gewünscht. Freiwilliges Engagement und der Wille, sich einzubringen, führen in der Regel auch zu einem positiven Ergebnis beim Auswahlverfahren.
Nein, die Postkartenaktion hat eine andere Grundlage und Zielsetzung – sie ist eine personalwerbliche Maßnahme.
Wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 werden zur Erfassung mittels Fragebogen verpflichtet. Frühere Jahrgänge werden auf Grundlage von Paragraf 15 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) lediglich flächendeckend erfasst, sodass auf die Daten derjenigen Wehrpflichtigen, die vor 2008 geboren wurden, zurückgegriffen werden kann.
Natürlich können auch Personen anderen Geschlechts Wehrdienst leisten – für sie sind jedoch alle Schritte freiwillig. Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens für Männer ergibt sich aus dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit Artikel 12a des Grundgesetzes, welche eben nur für Männer gilt. Für eine Verpflichtung von Frauen wäre eine Grundgesetzänderung nötig.
Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2001 erhalten Informationen und einen Online-Fragebogen, der inhaltlich im Wesentlichen der Bereitschaftserklärung entspricht.
Wenn die Transperson das männliche Geschlecht angenommen hat, ist sie verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen. Ein Dienst in den Streitkräften steht prinzipiell Personen jedweden Geschlechts offen.
Für die Zeit des Auslandsaufenthalts nein. Bei Rückzug ins Inland werden die Wehrpflichtigen im Rahmen der geltenden Regelungen erfasst.
Ja, ausschlaggebend ist immer, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Ja, die Anzahl älterer Geschwister, die Wehrdienst geleistet haben, hat keine Auswirkungen darauf, ob der Fragenbogen ausgefüllt werden muss.
Ehemalige Grundwehrdienstleistende unterliegen entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Dienstleistungsüberwachung. Ungediente Wehrpflichtige, sogenannte „Weiße Jahrgänge“, werden in die Wehrerfassung 2.0 aufgenommen.
Viele Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Wehrdienstes sind bereits angestoßen oder in Umsetzung. Der Status Soldatin beziehungsweise Soldat auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) stellt bereits einen erheblichen Attraktivitätsgewinn dar, da SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit – anders als Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDLFreiwilligen Wehrdienst Leistender) – nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt werden und damit von Beginn ihrer Dienstzeit an deutlich mehr verdienen. Darüber wird es Leistungen in den Bereichen Berufsförderung und Dienstzeitversorgung geben. Zudem ist eine Bezuschussung zum Erwerb der Führscheinklasse B vorgesehen.
Die Attraktivität des Dienstes ist aber nicht nur eine monetäre Frage: Mindestens ebenso wichtig ist es, einen sinnstiftenden, fordernden und in der täglichen Dienstgestaltung attraktiven Dienst anzubieten. Daher wurde mit Blick auf die Einführung des Neuen Wehrdienstes die Ausbildung bereits im Sommer 2025 angepasst. Die Bundeswehr bildet neue Soldatinnen und Soldaten im Kern zu Sicherungs- und Wachsoldatinnen und -soldaten aus und befähigt sie für den erweiterten Heimatschutz. Im Anschluss wird ihnen eine Reihe von attraktiven Qualifikationsangeboten in den verschiedenen Teilstreitkräften geboten.
Zunächst sollen so viele Personen wie möglich eingeladen werden. Die Einstellungen erfolgen dann entsprechend der Bedarfe und Kapazitäten.
Entscheidende Kriterien für die Auswahl werden die Bereitschaft zum Dienst, die körperliche Eignung, die bisherige Ausbildung sowie der Bedarf der Streitkräfte sein.
Ausgebildet wird deutschlandweit. Dabei wird versucht, die Standortwünsche der Bewerbenden bestmöglich zu berücksichtigen. Die Nähe zum Heimatort ist jedoch auch abhängig vom Verwendungswunsch.
Es wird versucht, die Wünsche der Bewerbenden zu berücksichtigen, entscheidend sind aber vor allem Eignung und Flexibilität der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Bedarf der Streitkräfte.
Ja, natürlich wird für alle Wehrdienstleistenden eine persönliche Ausrüstung zur Verfügung stehen.
Ja, für alle, auch für Personen eines anderen Geschlechts, gelten die gleichen Bedingungen.
Grundsätzlich können alle Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags der Streitkräfte eingesetzt werden. Dies gilt uneingeschränkt für den Verteidigungsauftrag. An besonderen Auslandseinsätzen müssen Soldatinnen und Soldaten mit einer Verpflichtungsdauer von unter zwölf Monaten nur teilnehmen, wenn sie sich dazu gesondert verpflichtet haben.
Nein, ein vorbeugend eingelegter Widerspruch verhindert bei Wehrpflichtigen nicht die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens.
Die Wehrpflicht ist nach wie vor im Grundgesetz verankert, lediglich die verpflichtende Einberufung wurde im Jahr 2011 ausgesetzt. Im Spannungs- und Verteidigungsfall lebt diese vollumfänglich wieder auf. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung besteht auch unabhängig hiervon. Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, müssen im Falle der Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung einen Ersatz- beziehungsweise Zivildienst leisten.
Zu den häufigsten Gründen für eine Ausmusterung vom Wehrdienst zählen schwere Erkrankungen – diese können sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein. Aber auch andere körperliche Merkmale, wie Größe und Gewicht, können weitere Ausschlussgründe sein.
Eine Befreiung von der Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes ist nicht möglich. Allerdings ist es möglich, sich von der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst befreien zu lassen. Beispiele können sein: Gewissensgründe (Kriegsdienstverweigerer), Dienstuntauglichkeit, familiäre oder auch wirtschaftliche Gründe. Auch bestimmte Berufsgruppen können von der verpflichtenden Einberufung befreit werden.
Da damit zu rechnen ist, dass der Bedarf für den Neuen Wehrdienst über Freiwilligkeit gedeckt wird, stellt sich derzeit die Frage nach Ersatzdiensten nicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die verpflichtende Heranziehung ohne einen Ersatzdienst ins Leere läuft. Das heißt: Mit einer Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung würde auch die Pflicht zu einem Ersatzdienst wiederaufleben. Die Länge des Ersatzdienstes wird sich an der Länge des Grundwehrdienstes orientieren.
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