Blick in den Flur einer Gebäudes im Rohbau
© Bundeswehr/Ulrich Veen
KategorieInfrastruktur

Infrastrukturbericht 2025: Eine starke Truppe braucht die passende Infrastruktur

Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage, dem Fokus der Truppe auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie dem personellen und materiellen Aufwuchs der Bundeswehr müssen auch die Liegenschaften der Bundeswehr ertüchtigt und erweitert werden. Denn eine einsatzbereite Truppe benötigt die passende Infrastruktur.

Die Bundeswehr muss einsatzbereit und durchhaltefähig sein, um potenzielle Feinde abzuschrecken und so Frieden, Freiheit und Wohlstand für Deutschland und seine Partner zu schützen. Abgeleitet aus der aktuellen Bedrohungslage, den NATO-Fähigkeitszielen sowie den nationalen Bedarfen (unter anderem dem Operationsplan Deutschland) wird die Bundeswehr erheblich aufwachsen. Dies ist auch mit umfassenden infrastrukturellen Maßnahmen verbunden.

In den kommenden Jahren muss die militärische Infrastruktur – dazu gehören insbesondere Liegenschaften, Depots, Übungsanlagen, Pipelines und Verkehrsanbindungen – neu-, ausgebaut und modernisiert werden. Dafür müssen die Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschleunigt und die Betriebs- und Funktionssicherheit der militärischen Liegenschaften sichergestellt werden. Neben einem Rückblick in das vergangene Jahr thematisiert der Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2025 auch diese Herausforderungen. 

erste Seite eines Berichtes mit Titel und Bild einer Baustelle mit großem Kran
© BMVg

Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2025

Im September 2026 legt das Verteidigungsministerium den Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2025 vor.

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Investitions- und Bauvolumen erneut erhöht

Für das Haushaltsjahr 2025 setzt sich der Trend kontinuierlich steigender Ausgaben im Bereich der Bauinvestitionen fort. In 2025 wurden fast vier Milliarden Euro in den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur investiert. Bei rund 2,35 Milliarden Euro davon handelte es sich um Bauinvestitionen, wobei 0,75 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr für das System F-35A stammen.

Projekt „Resilient durch Infrastruktur“ läuft

Um die Infrastrukturbedarfe der Truppe möglichst schnell und unkompliziert zu decken, setzt die Bundeswehr auf verschiedene Ansätze. Das Wichtigste im Überblick:

Neuer Wehrdienst: Die Programme G-CAP und SIPGO

Eine zentrale Rolle beim personellen Aufwuchs der Bundeswehr spielt der Neue Wehrdienst. Bis 2031 rechnet das Verteidigungsministerium mit einem deutlichen Zuwachs an Rekrutinnen und Rekruten pro Jahr. Diese jungen Männer und Frauen brauchen Unterkünfte und müssen ausgebildet werden.

Zur kurzfristigen Bereitstellung von Unterkunfts- und Funktionsräumen in containerbasierten Gebäuden wurde für ad hoc-Bedarfe des Neuen Wehrdienstes deshalb das Sofortprogramm Infrastrukturbedarf Personalgewinnungsorganisation (SIPGO) gestartet. Rund 8.600 Betten in 32 Liegenschaften stehen seit September 2026 kurzfristig zur Verfügung. Mit dem Programm G-CAP Inland - Stufe 1 wird durch Rahmenverträge ab 2027 die rechtzeitige Bereitstellung der Infrastruktur für den Neuen Wehrdienst sichergestellt. Geplant sind circa 300 standardisierte Kompaniegebäude mit rund 54.000 Betten für Wehrdienstleistende sowie rund 9.000 Betten für deren Ausbilderinnen und Ausbilder. Beide Programme nutzen die wenigen verbliebenen Entwicklungsflächen innerhalb der bestehenden Bundeswehrliegenschaften.

Das weitergedachte Folgeprojekt G-CAP Inland - Stufe 2 sieht schließlich die Errichtung neuer Liegenschaften, die infrastrukturelle Ergänzung bestehender Liegenschaften sowie deren Betrieb vor. Ein Abschluss der Rahmenverträge ist für Ende 2028 geplant.

Schnell und unkompliziert: Anpassung rechtlicher Grundlagen

Der Bericht zeigt, dass Verteidigungsministerium und Bundeswehr auch in 2025 wichtige Schritte gegangen sind, um den infrastrukturellen Aufwuchs weiter zu stärken. Neben den aufgeführten unmittelbaren Maßnahmen müssen aber auch die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung der Infrastruktur angepasst werden. Der im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarte und in gemeinsamer Federführung zwischen dem BMVg und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erarbeitete Entwurf des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes soll eine schnellere Umsetzung von Bauvorhaben der Bundeswehr gewährleisten. Er befindet sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

von Lara Finke

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