Ein Kran steht hinter einem Rohbau. Dahinter ist ein weiterer Rohbau zu sehen.
© Bundeswehr/Tom Twardy
KategorieInfrastruktur

Der Bau von Kasernen soll schneller und unkomplizierter werden

Das Verteidigungskabinett hat am 1. Juli 2026 in seiner Sitzung den Entwurf zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz und in Verbindung damit zum neuen „Bundeswehrbaugesetz“ beschlossen. Denn die Truppe wird wachsen und die Bundeswehr muss deshalb schneller bauen können, als sie es bislang darf. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch entscheiden.

Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa, den Verpflichtungen gegenüber der NATO sowie dem geplanten Aufwuchs steht die Bundeswehr vor einer umfassenden infrastrukturellen Erneuerung. Diese hat einen Umfang, der seit ihrer Gründung im Jahre 1955 beispiellos ist.

Das bedeutet, in den kommenden Jahren muss die militärische Infrastruktur neu gebaut, ausgebaut und modernisiert werden. Dabei geht es konkret um Kasernen, Depots, Übungsanlagen und verkehrliche Anbindungen. Es ist in diesem Kontext besonders wichtig, Planung und Durchführung von Bauvorhaben schneller zu machen. Die Betriebs- und Funktionssicherheit der militärischen Liegenschaften muss sichergestellt werden.

Besondere Dringlichkeit

Das derzeit gültige Planungs- und Genehmigungsrecht ist auf Bedarfe ziviler Infrastruktur ausgerichtet. Es berücksichtigt die besondere Dringlichkeit verteidigungsbezogener Infrastrukturvorhaben nicht in hinreichendem Maße. 

Deshalb sieht der Koalitionsvertrag zur Beschleunigung der Verfahren die Aufnahme von Ausnahmereglungen in diesem Planungs- und Genehmigungsrecht vor.

Das vom Kabinett verabschiedete Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz setzt hierfür den rechtlichen Rahmen. Dabei handelt es sich um einen gemeinsamen Entwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, den nun die Regierung beschlossen hat.

Bundeswehrbaugesetz

Der Gesetzentwurf ist ressortübergreifend erarbeitete. Er beinhaltet ein neu eingeführtes „Bundeswehrbaugesetz“ sowie die Anpassung von insgesamt zehn Gesetzen. 

Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius schaut lächelnd für eine Portraitaufnahme in die Kamera.
Wir schaffen Voraussetzungen und fassen insgesamt zehn Gesetze an, um Infrastruktur in der Bundeswehr für die Bundeswehr zu beschleunigen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius Bundeswehr/Norman Jankowski

Hierzu im Einzelnen: 

Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsgerichtsordnung, Soldatengesetz, Bundesleitungsgesetz, Landbeschaffungsgesetz, Schutzbereichgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundeswaldgesetz, Bundesnaturschutzgesetz. 

Details zum Bundeswehrbaugesetz

Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses: 

Erleichterungen im Umwelt- und Naturschutzrecht

Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

Wie geht’s weiter?

Der Bundestag wird auf Antrag der Regierung über den Gesetzentwurf zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz debattieren und abschließend darüber entscheiden.

von Jörg Fleischer

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung