Kabinettsbeschlüsse für mehr Sicherheit in Krisen
Das Kabinett hat Beschlüsse zur Krisensicherheit gefasst: zur Reserve, zur Infrastruktur sowie zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.
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Das Verteidigungskabinett hat am 1. Juli 2026 in seiner Sitzung den Entwurf zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz und in Verbindung damit zum neuen „Bundeswehrbaugesetz“ beschlossen. Denn die Truppe wird wachsen und die Bundeswehr muss deshalb schneller bauen können, als sie es bislang darf. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch entscheiden.
Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa, den Verpflichtungen gegenüber der NATO sowie dem geplanten Aufwuchs steht die Bundeswehr vor einer umfassenden infrastrukturellen Erneuerung. Diese hat einen Umfang, der seit ihrer Gründung im Jahre 1955 beispiellos ist.
Das bedeutet, in den kommenden Jahren muss die militärische Infrastruktur neu gebaut, ausgebaut und modernisiert werden. Dabei geht es konkret um Kasernen, Depots, Übungsanlagen und verkehrliche Anbindungen. Es ist in diesem Kontext besonders wichtig, Planung und Durchführung von Bauvorhaben schneller zu machen. Die Betriebs- und Funktionssicherheit der militärischen Liegenschaften muss sichergestellt werden.
Das derzeit gültige Planungs- und Genehmigungsrecht ist auf Bedarfe ziviler Infrastruktur ausgerichtet. Es berücksichtigt die besondere Dringlichkeit verteidigungsbezogener Infrastrukturvorhaben nicht in hinreichendem Maße.
Deshalb sieht der Koalitionsvertrag zur Beschleunigung der Verfahren die Aufnahme von Ausnahmereglungen in diesem Planungs- und Genehmigungsrecht vor.
Das vom Kabinett verabschiedete Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz setzt hierfür den rechtlichen Rahmen. Dabei handelt es sich um einen gemeinsamen Entwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, den nun die Regierung beschlossen hat.
Der Gesetzentwurf ist ressortübergreifend erarbeitete. Er beinhaltet ein neu eingeführtes „Bundeswehrbaugesetz“ sowie die Anpassung von insgesamt zehn Gesetzen.
Wir schaffen Voraussetzungen und fassen insgesamt zehn Gesetze an, um Infrastruktur in der Bundeswehr für die Bundeswehr zu beschleunigen.
Hierzu im Einzelnen:
| Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verwaltungsgerichtsordnung, Soldatengesetz, Bundesleitungsgesetz, Landbeschaffungsgesetz, Schutzbereichgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundeswaldgesetz, Bundesnaturschutzgesetz. |
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Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses:
Erleichterungen im Umwelt- und Naturschutzrecht
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Der Bundestag wird auf Antrag der Regierung über den Gesetzentwurf zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz debattieren und abschließend darüber entscheiden.
von Jörg Fleischer