Angetretene Soldaten stehen auf einem Platz, ein Soldat in erster Reihe grüßt mit ausgestreckter Hand am Barett
© Bundeswehr/Andreas Schindler
KategorieAktuelles

Gesetzentwurf für intensivierte Sicherheitsüberprüfung im Bundestag vorgestellt

Annegret Kramp-Karrenbauer stellte im Bundestag den Entwurf für das „Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ vor.

„Die Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlafen nicht“, sagte die Verteidigungsministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Die vorgesehenen Änderungen am Soldaten- und Reservistengesetz dienten dem Kampf gegen die Gegner der Verfassung, insbesondere in den Reihen der Bundeswehr.

Die Soldatinnen und Soldaten der deutschen Streitkräfte seien bereit, das Grundgesetz unter Einsatz ihrer Gesundheit zu verteidigen, so Kramp-Karrenbauer. „Wir sind es ihnen schuldig, dass wir diejenigen, die es nicht so sehen, aus der Bundeswehr auch konsequent entfernen beziehungsweise verhindern können, dass sie den Weg in die Bundeswehr finden.“

Wie berichtet, sollen Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen künftig häufiger und intensiver vom Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst (BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst) überprüft werden. Auch Reservistendienstleistende sollen künftig sicherheitsüberprüft werden, bevor sie zu Dienstleistungen herangezogen werden. Schließlich haben sie bei der Bundeswehr Zugang zu Waffen und Munition.

Neue Art der Sicherheitsüberprüfung soll eingeführt werden

Bisher wird zwischen drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen unterschieden. Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden die Angaben aus der Sicherheitserklärung der Soldatinnen und Soldaten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden bewertet. Zudem werden Auskünfte beim Bundeszentralregister, der Staatsanwaltschaft, den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten eingeholt.

Daneben gibt es die erweiterten Sicherheitsüberprüfungen (Ü2) im Sabotageschutz und im Verschlusssachenschutz. Hier werden zusätzlich auch die Identität der Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Wohnsitze der letzten fünf Jahre überprüft.  Bei der Ü2-Verschlusssachenschutz werden zudem Ehegatten, Lebensgefährten oder Lebenspartner überprüft.

Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) werden neben den anderen Maßnahmen auch Referenzpersonen um Auskunft befragt, die von den zu Überprüfenden angegeben wurden. So entsteht auch ein Einblick in das soziale Umfeld.

Ergänzt werden diese Informationen durch Recherchen auf öffentlichen Internetseiten und – bei der Ü2 und der Ü3 – im öffentlichen Teil der sozialen Netzwerke. Nachrichtendienstliche Mittel sind nicht erlaubt. Die Sicherheitserklärungen werden bisher alle fünf Jahre aktualisiert. Wiederholungsüberprüfungen erfolgen alle zehn Jahre.

Aktualisierungen und Wiederholungsprüfungen

Zwangsläufig sind die Sicherheitsüberprüfungen immer eine Momentaufnahme. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen deutlich häufiger überprüft werden. Die Zeitintervalle bei der neuen intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen werden halbiert, sodass die Aktualisierung der Sicherheitserklärung alle 30 Monate und die Wiederholungsüberprüfung nach fünf Jahren stattfindet.

Im Unterschied zur regulären Ü3 liegt es dabei nicht mehr im Ermessen des BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, ob auch im Internet und den sozialen Netzwerken recherchiert wird – das BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst wird dazu verpflichtet. Auch eine Befragung des oder der Betroffenen wird künftig obligatorisch. Und zwar unabhängig vom Vorliegen sicherheitserheblicher Erkenntnisse. Ebenfalls anlassunabhängig sollen auch bei jeder Aktualisierung die Erkenntnisse ausgewertet, neue Auskünfte bei den Behörden eingeholt und sowohl die Identität als auch die letzten Wohnsitze der Betroffenen und ihrer Partner überprüft werden.

Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen sollen also künftig alle fünf Jahre auf ihre Charakterfestigkeit und ihre Treue zur Verfassung überprüft werden. Reservistinnen und Reservisten sollen vor dem Antritt eines Dienstes eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums im Februar beschlossen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

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